Direktor

Piero Di Benedetto

Schuldirektor

Mein Name ist Piero Di Benedetto und seit 1. September 2022 bin ich Schulführungskraft an der Wirtschaftsfachoberschule „Franz Kafka“ in Meran. Meine Führungsarbeit orientiert sich unter anderem an einem Zitat von John Dewey, einem bekannten amerikanischen Philosophen und Pädagogen:

„Bildung ist keine Vorbereitung auf das Leben; Bildung ist das Leben selbst.“

Bildung ist wichtig, daher sind Schulen systemrelevant. Das Ziel einer jeden Schule ist es, den eigenen Schülerinnen und Schülern Bildung zu vermitteln und sie dadurch bestmöglich auf das Leben nach der Schule vorzubereiten. Unser Ziel ist es darüberhinaus, unseren Schülerinnen und Schülern eine bestmögliche Schulzeit zu bieten, immerhin verbringen sie 5 Jahre ihres Lebens bei uns. Dabei geht es uns als Wirtschaftsschule natürlich um die Vermittlung von Kernkompetenzen im wirtschaftlich – rechtlichen Bereich. Besonderes Augenmerk legen wir aber auch auf die Begleitung unserer Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer Selbstkompetenz. Als zertifizierte Entrepreneurship-Schule vermitteln wir Unternehmensgeist als eine Grundhaltung, bei welcher unsere Schülerinnen und Schüler ihren Werdegang selbst in die Hand nehmen und gestalten, ein Leben lang. Es geht um das Verinnerlichen übergreifender Kompetenzen im Umgang mit Politik, Medien, Ökologie, Nachhaltigkeit und Soziales. Es geht um das Erlernen von Sprachen, das Kennenlernen anderer Kulturen und um den Erwerb von Allgemeinbildung. In unserer Arbeit setzen wir tagtäglich Grundsätze der Inklusivität um. Wir haben den Anspruch, den uns anvertrauten Jugendlichen eine hochwertige Ausbildung zu bieten und dabei auf die Bildungsbedürfnisse zu achten.

Schule soll in meinen Augen Lebensraum sein, ein gesundes und nachhaltiges Umfeld zum lernen und leben. Als Direktor unserer Schule liegt mir daher ein gutes Schulklima am Herzen. Um dies zu erreichen, bedarf es der Kooperationsbereitschaft aller Mitglieder der WFO-Gemeinschaft. Die Interessen der Bildungspartner sind vielfältig und manchmal konträr. Meine Aufgabe ist es, Prozesse zu steuern und Entscheidungen zu treffen. Ich versuche dies im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu tun.

In Erwartung eines regen Austausches und vieler interessanter Begegnungen in unserem Schulalltag, wünsche ich eine gute Schulzeit an der WFO „Franz Kafka“ Meran.

Gesprächstermine können unter 0473 237545 vereinbart werden.

Kompetenzen

LG Nr. 12 vom 29.06.2000, Art. 13
  • Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr
    gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den
    Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals.
  • Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der
    Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
  • Der Schuldirektor übernimmt die Verwaltungs- und Buchhaltungsbefugnisse des Vollzugsausschusses laut Artikel 8 des Landesgesetzes vom 18. Oktober 1995, Nr. 20.
  • Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
  • Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden.
  • Der Schuldirektor ist zuständig, die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für ausserschulische Zwecke zu genehmigen.