Du besuchst nur an einem Nachmittag in der Woche die Schule, und zwar am Dienstag für drei Stunden.
Am Donnerstagnachmittag wird eine Stunde angesetzt, diese entfällt für Schüler*innen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Freistellung aufgrund sportlicher Tätigkeit erfüllen (LG Nr. 1 vom 26.01.2015, BLR Nr. 721 vom 16.06.2015, Beschluss des Schulrates Nr. 4 vom 13.04.2016).
Diese Schüler*innen erarbeiten die Lerninhalte der – aufgrund der Freistellung – ausgefallenen Stunden eigenverantwortlich. Hierfür wird Fernunterricht auf digitalen Plattformen erteilt. Für Schüler*innen in der Klasse, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, findet Präsenzunterricht statt. Die Stunden können geblockt werden.