Transparente Verwaltung

Durch die Veröffentlichung in diesem Bereich der Homepage setzt die Schule ihre Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Transparenz, die sich aus den Gv.D. Nr. 33/2013 und dem Beschluss der ANAC Nr. 430/2016 ergeben, um. Diese Maßnahmen zur Transparenz bilden einen Teil des dreijährigen Antikorruptionsplanes, der von der Bildungsdirektorin des Landes als Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung ausgearbeitet wird.

Pari opportunità e inclusione lavorativa nei contratti pubblici, nel PNRR e PNC

Art. 47, c.2, 3, 9, d.l. 77/2021 e art. 29, co. 1, d.lgs. 50/2016 Art. 47, co. 3-bis e co. 9, d.l. 77/2021 e art. 29, co. 1, d.lgs. 50/2016

1. Copia dell’ultimo rapporto sulla situazione del Personal maschile e femminile prodotto al momento della presentazione della domanda di partecipazione o dell’offerta da parte degli operatori economici tenuti, ai sensi dell’art. 46, del d.lgs. n. 198/2006, alla sua redazione (operatori che occupano oltre 50 dipendenti) (art. 47, c. 2, d.l. 77/2021) > Gli appaltatori hanno dichiarato di essere un’azienda pubblica o privata, che alla data del 31/12/2021 NON occupava oltre cinquanta dipendenti e quindi di NON essere tenuti a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del Personal di cui all’art. 46 d.lgs. 198/2006; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)

2. Relazione di genere sulla situazione del Personal maschile e femminile consegnata, entro sei mesi dalla conclusione del contratto, alla S.A. dagli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti (art. 47, c. 3, d.l. 77/2021) > Nessun azienda pubblica o privata che alla data dle 31/12/2021 occupava un numero pari o superiore a quindici dipendenti; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)

3. Pubblicazione da parte della S.A. della certificazione di cui all’articolo 17 della legge 12 marzo 1999, n. 68 e della relazione relativa all’assolvimento degli obblighi di cui alla medesima legge e alle eventuali sanzioni e Maßnahmen disposti a carico dell’operatore economico nel triennio antecedente la data di scadenza di presentazione delle offerte e consegnati alla S.A. entro sei mesi dalla conclusione del contratto (per gli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti) > Nessun azienda pubblica o privata che alla data dle 31/12/2021 occupava un numero pari o superiore a quindici dipendenti; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1.  Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung u. Transparenz 

1.2.  Allgemeine Akte

Rechtliche Bestimmungen der Schulordnung (Art. 12, c. 1, d.lgs. n. 33/2013):

Dokumente zur strategischen Planung:

Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes, der auch das Leitbild der Schule enthält und explizit die Ziele der Schule ausweist kann hier eingesehen werden. Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen:

Satzungen und Landesgesetze (Art. 12, c. 2, d.lgs. n. 33/2013):

1.3.  Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger

Zeitplan für Verwaltungspflichten (Terminkalender für Verwaltungsaufgaben):
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

 Letzte Aktualisierung: 04.06.2026
2. Organisation

2.1. Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter

Politische Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie Verwaltungs- und Leitungsorgane, unter Angabe der Dauer des Auftrags oder des Wahlmandats (Art. 13, c.1, lett. a), d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Inhaber politischer Ämter (Art. 14, co. 1, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Inhaber von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsämtern (Art. 14, co. 1-bis, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Aus dem Amt geschiedene
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

2.2. Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten 

Sanktionen bei fehlender oder unvollständiger Übermittlung der Daten durch Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter (Art. 47, c. 1, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

2.3. Gliederung der Ämter

Angabe der Zuständigkeiten jeder einzelnen Organisationseinheit, einschließlich jener auf nicht allgemein leitender Ebene, sowie die Namen der jeweils verantwortlichen Führungskräfte der einzelnen Ämter (Art. 13, c. 1, lett. b), d.lgs. n. 33/2013)

Organigramm (Art. 13, c. 1, lett. c) e lett. b), d.lgs. n. 33/2013)

Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Matthias Ratering.

2.4. Telefon und elektronische Post 

Telefon und elektronische Post (Art. 13, c. 1, lett. d), d.lgs. n. 33/2013)

Tel. +39 0473 237545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it

Letzte Aktualisierung: 04.06.2026

3. Berater und Mitarbeiter

3.1. Inhaber von Mitarbeiter- oder Berateraufträgen

Externe Berater oder Mitarbeiter  (Art. 15, c. 2, d.lgs. n. 33/2013) 

Transparenzmaßnahmen betreffend die externen Mitarbeiter und Inhaber von Beratungsaufträgen, mit Angabe des jeweiligen Auftragsgrundes und der entsprechenden Vergütung.
Laufende Veröffentlichungen nach Jahr und Beauftragten (Lebenlauf, Eckdaten Beauftragung, …):
Letzte Aktualisierung: 04.06.2026
4. Personal

4.1. Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung

Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: le istituzioni scolastiche non hanno titolari di incarichi dirigenziali amministrativi di vertice

4.2. Inhaber von Führungsaufträgen
Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Matthias Ratering, beauftragt mit Dekret der Bildungsdirektion Nr. 9039/2024 für die Schuljahre 2024/2025 – 2027/2028.

Informationen zur Schulführungskraft (Lebenslauf, Ernennungsakte, Jahreseinkommen, Erklärungen über das Nichtbestehen von Nichterteilbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründen, Erklärung über das Nichtbestehen eines Interessenskonfliktes) finden Sie hier:

4.3. Ausgeschiedene Führungskräfte

Informationen zu den ausgeschiedenen Führungskräften finden Sie unter:

4.4. Strafen für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung von Daten

Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt (letzte Änderugn: 17.06.2025)

4.5. Organisatorische Positionen

Trifft auf die Schulen nicht zu

4.6. Stellenplan

Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit der für die Veröffentlichungspflicht zuständigen Deutschen Bildungsdirektion zentral veröffentlicht:

4.7. Personal mit befristetem Arbeitsvertrag

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag:

4.8. Abwesenheitsquoten

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals:

Schuljahr

1.Trimester

(Sept.-Nov.)

2.Trimester

(Dez.-Feb.)

3.Trimester

(März-Mai)

4.Trimester

(Juni-August)

2022/23

8,61

8,13

8,68

3,38

2023/24

9,97

7,36

7,05

3,23

2024/25

15,32

16,14

13,41

3,82

2025/26

13,6

11,9415,32 

Die Abwesenheiten des nicht unterrichtenden Personals sind unter folgendem Link veröffentlicht:

4.8. An die Bediensteten erteilte oder autorisierte Aufträge

Koordinator/innen der Schule im Rahmen des Dreijahresplanes des Bildungsangebotes bis auf Widerruf:

LehrpersonAufgabenbereich
Agnelli PetraBerufs- und Studienorientierung
Fuchsberger BarbaraÜFA und Zusammenarbeit mit Körperschaften/Betriebspraktika
Höller BenjaminECDL und neue Technologien
Leiter JudithPersonalntwicklung und Erasmus+
Pallozzi ElisabethFunktionale Mehrsprachigkeit
Perkmann MichaelEvaluation
Stauder RolandAbendschule
Stimpfl BirgitÖffentlichkeitsarbeit/Schulorientierung für MS/PNRR 3.1
Unterer SabineDreijahresplan/Unterrichtsentwicklung/Gesellschaftliche Bildung
Zelger SabineEntrepreneurshiperziehung und Nachhaltigkeit
  

Liste der ermächtigten Nebentätigkeiten des Lehrpersonals:

Nebentätigkeiten des Landespersonals:

4.9. Kollektivvertragsverhandlungen

Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und dezentraler Ebene, sowie die geltenden Kollektivverträge für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen werden auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol veröffentlicht:

4.10. Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen

Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht:

4.11. Interne Kontrollorgane (OIV) 

Gemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV).

Letzte Aktualisierung: 04.06.2026

5. Wettbewerbe

Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:

Wettbewerbe für die Aufnahme des Lehrpersonals (Ranglisten):

Wettbewerbe für die Führungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschulen:

Wettbewerbe für die Führungskräfte der berufsbildenden Schulen:

 
Letzte Aktualisierung: 04.06.2026
7. Kontrollierte Körperschaften

7.1. Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften

Für die Schule nicht zutreffend.

7.2. Beteiligte Gesellschaften

Für die Schule nicht zutreffend.

7.3. Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften

Für die Schule nicht zutreffend.

7.4. Grafische Darstellung

Für die Schule nicht zutreffend.

Letzte Aktualisierung: 31.12.2025

8. Tätigkeiten und Verfahren

8.1. Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
Folgende Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2025/26:

Anzahl der Schüler/innen: 532
Anzahl der Lehrpersonen: 76
Anzahl der Mitarbeiter/innen für Inklusion: 2
Anzahl der Sozialpädagogen/innen: 2
Anzahl des nicht unterrichtenden Personals: 18
Anzahl der Klassen: 28

8.2. Verfahrensarten

Diese Daten sind zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetztes veröffentlicht:

8.3. Monitoring der Verfahrenszeiten
Die ursprünglich laut Artikel 24, Absatz 2 des GvD Nr. 33/2013 vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings über die Einhaltung der Verfahrensfristen wurde mit Art. 43, Abs. 1 des GvD Nr. 97/201 wieder aufgehoben.

8.4. Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Bestimmungen über die Ersatzerklärungen und die Verwaltungsunterlagen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17, vom 22. Oktober 1993, “Regelung des Verwaltungsverfahrens”.

Telefonnummern und institutionelle E-Mail-Adresse der Stelle, die für die Tätigkeiten verantwortlich ist:

Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Telefon: 0473 237545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC-Mail: hob.meran@pec.prov.bz.it

8.5. Bestimmungen zu den Verwaltungstätigkeiten und Verfahrensarten

Bestimmungen über
1_die Dauer des Verwaltungsverfahrens
2_die verantwortliche Organisationseinheit und den Verfahrensverantwortlichen
3_die Modalitäten für den Erhalt von Informationen zu den laufenden Verfahren seitens der betroffenen Person
4_über die Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtschutzes

gemäß des Landesgesetzes Nr. 17, vom 22. Oktober 1993, “Regelung des Verwaltungsverfahrens”.

10. Ausschreibungen und Verträge

10.1. Allgemeiner Abschnitt für alle Verfahren/Sezione generale

Automatizzazione delle procedure

Ausschreibungen und Verträge werden in der entsprechenden Sektion des Ausschreibungsportals ISOV-AOV veröffentlicht:

Piattaforma contratti pubblici PCP

XML-Dateien ANAC (bis 2022) 
(Veröffentlichungen gemäß Gesetz 190/2012) 
Ökonomatsausgaben

Acquisizione interesse realizzazione opere incompiute
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: l’istituzione scolastica non ha competenza in materia di realizzazione di opere

Mancata redazione programmazione
Es sind keine Lieferungen und Dienstleistungen im Wert gleich/über 140.000 Euro vorgesehen

Zwei- und Dreijahresprogramm ab 2020 (vor dem Jahr 2020 wurden keine Dekrete erstellt): 

Veröffentlichung der Zwei- und Dreijahresprogramme auf der ISOV Plattform und ihre Übermittlung an das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT)

Documenti sul sistema di qualificazione
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: la sezione non è applicabile all’istituzione scolastica

Gravi illeciti professionali
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica

Öffentliche Investitionsprojekte: 

Ausschreibungen Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza – PNRR:

Informationen und Unterlagen zu PNRR 4.0
Informationen und Unterlagen zu PNRR 3.1
Informationen und Unterlagen zu PNRR 1.2
Informationen und Unterlagen zu PNRR 1.4.1

10.2. Veröffentlichung/Pubblicazione

Informationen zu jedem einzelnen Verfahren:

Procedure/Verfahren:

Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: Sottosezione non applicabile all’istituzione scolastica

Ausschreibungsunterlagen:

Ermächtigungen der Ankäufe

10.3. Vergabe/Affidamento

Bewertungskommissionen

Keine Kommission eingesetzt

Chancengleichheit und berufliche Eingliederung

Pari opportunità e inclusione lavorativa nei contratti pubblici PNRR e PNC e nei contratti riservati:

Copia dell’ultimo rapporto sulla situazione del Personal maschile e femminile prodotto al momento della presentazione della domanda di partecipazione o dell’offerta da parte degli operatori economici tenuti, ai sensi dell’art. 46, del d.lgs. n. 198/2006, alla sua redazione (operatori che occupano oltre 50 dipendenti) (art. 47, c. 2, d.l. 77/2021) > Gli appaltatori hanno dichiarato di essere un’azienda pubblica o privata, che alla data del 31/12/2021 NON occupava oltre cinquanta dipendenti e quindi di NON essere tenuti a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del Personal di cui all’art. 46 d.lgs. 198/2006;

> Alle Informationen und Unterlagen zu PNRR

Lokale öffentliche Dienstleistungsaufträge / Affidamenti Servizi Pubblici Locali (SPL)

Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: Sottosezione non applicabile all’istituzione scolastica

10.4. Ausführung/Esecutiva

Technischer Beirat / Collegio Consultivo Tecnico (CCT)
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: Sottosezione non applicabile all’istituzione scolastica

Chancengleichheit und berufliche Eingliederung

Relazione di genere sulla situazione del Personal maschile e femminile consegnata, entro sei mesi dalla conclusione del contratto, alla S.A. dagli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti (art. 47, c. 3, d.l. 77/2021)

> Alle Informationen und Unterlagen zu PNRR

Sponsorverträge/Sponsorizzazioni

Trifft auf die Schule nicht zu

Notfallmaßnahmen/Procedure di somma urgenza

Trifft auf die Schule nicht zu

Projektbezogene Finanzierung/Finanza di progetto

 

Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile alle istituzioni scolastiche

Letzte Aktualisierung: 11.06.2026 
11. Subventionen, Beiträge, Zuschüsse und wirtschaftliche Vergünstigungen

11.1. Kriterien und Modalitäten

Erlass vom Schulbeitrag: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrats Nr. 8 vom 03.12.2019 geregelt und sieht im Wesentlichen folgendes vor:

Die Befreiung vom jährlichen Schulbeitrag ist bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit bei einem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) von weniger als 0,30, die in der EEVE Erklärung aufscheint, vorzusehen. Die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.

Beitrag bei mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrates Nr. 9 vom 03.12.2019 geregelt und sieht im Wesentliches folgendes vor:

  • wirtschaftlich bedürftige Schüler*innen erhalten bei der Durchführung von mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrfahrten der 3. 4. und 5. Klassen, Kultur- und Sprachreisen, Projektfahrten mit Vertiefung von Lerninhalten vor Ort) einen Beitrag von der Schule.
  • Für die Berechnung des Beitrages wird der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der EEVE Erklärung herangezogen.
  • Sollte eine außerschulische Förderung möglich sein (z.B. Förderung von Sprachreisen von Seiten der öffentlichen Hand), so muss der*die Schüler*in diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen, sofern diese für ihn*sie annähernd (+/-10%) dasselbe Ausmaß erreicht. Als Grundlage werden die ausbezahlten Beträge der vergangenen Veranstaltungen herangezogen.
  • Die Schule weist jährlich einen fixen Betrag zur Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Schüler*innen aus, der in den 5% des erwirtschafteten Betrages des Schulballes enthalten ist, siehe Reglement des Schulballes. Die Beiträge sind je nach Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der EEVE Erklärung gestaffelt, die aus der beigefügten Tabelle ersichtlich sind.
  • Einkünfte der Schüler*innen, die aus Veranstaltungen und Aktivitäten zum Zwecke der Finanzierung einer Lehr- oder Projektfahrt (Maturaball, Verkauf von Kuchen an Elternsprechtagen, Preiswatten, Weihnachtsmarkt, Sponsorengelder usw.) oder aus Preisgelder bei Wettbewerben stammen, müssen angegeben werden und werden in Abzug gebracht.
  • Die Schule kann die unter Punkt 2, 3 und 4 gemachten Angaben überprüfen; falsche Angaben haben den Ausschluss von der Begünstigung zur Folge.
  • Bei besonderen Härtefällen, die von obgenannter Regelung ausgeschlossen und die überprüfbar zu begründen sind, entscheiden der Schuldirektor zusammen mit dem Klassenvorstand über die Gewährung eines Beitrages.
  • Die Tabelle für die Staffelung der Beiträge bildet einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Beschlusses und richtet sich an die Verordnung der Studienbeihilfen.

Die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.

11.2. Gewährungsakte / Atti di concessione

Es wurde kein Gewährungsakt erlassen.

12. Haushalt

12.1. Budget und Jahresabschluss

Hier ist das Budget und der Jahresabschluss der Schule veröffentlicht.

Haushaltsvoranschlag

Jahresabschlussrechnung
 12.2. Kennzahlplan und zu erwartende Haushaltsergebnisse

Für die Schule nicht zutreffend > Nota: le istitutzioni scolastiche non hanno contabilità finanziaria

 Letzte Aktualisierung: 11.06.2026

13. Immobilien und Vermögensverwaltung

13.1. Immobilienvermögen 

Die Schule verfügt über kein Immobilienvermögen; das Schulgebäude befindet sich im Eigentum des Benediktinerstifts Marienberg und der Gemeinde Meran.

Die Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der Planung, des Baus, der Erweiterung und des Umbaus, der Instandhaltung, der Verwaltung und der Einrichtung von Schulgebäuden mit Zubehör, in denen Kindergärten, Grundschulen oder Sekundarschulen ersten Grades untergebracht werden sollen, werden von den einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbunden Südtirols im jeweiligen Gebiet wahrgenommen; jene Verwaltungsaufgaben hingegen, die Sekundarschulen zweiten Grades und Kunstschulen – einschließlich Konservatorien – betreffen, werden vom Land wahrgenommen.

13.2. Miet- oder Pachtzinse

Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran hat keine Miet- oder Pachtzinse entrichtet/eingehoben.

14. Kontrollen über die Verwaltung und Beanstandungen

14.1. Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane

Mit Dekret des Landesdirektors für deutschsprachige Berufsbildung 9240/2025 wurden folgende Personen als Mitglieder des für die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung: Paulmichl Manuela und Weiss Adelheid

Die Schule hat in diesem Feld die nicht umgesetzten Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule und der eventuell vorhandenen Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule zu veröffentlichen.

Performanceplan/Documento dell’OIV di validazione della Realazione sulla Performance (art. 14, c.4, lett. c, d.lgs. n. 150/2009)
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: n./a. Il nuovo documento di programmazione [= PIAO] deve essere adottato da tutte le pubbliche amministrazioni, con esclusione delle scuole di ogni ordine e grado e delle istituzioni educative, di cui all’articolo 1, comma 2, del decreto legislativo 30 marzo 2001, n. 165, entro il 31 gennaio di ogni anno.” (Circolare 2/2022_PIAO)

Performanceplan/Realazione sulla Performance (art. 14, c.4, lett. c, d.lgs. n. 150/2009)
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: n./a. Il nuovo documento di programmazione [= PIAO] deve essere adottato da tutte le pubbliche amministrazioni, con esclusione delle scuole di ogni ordine e grado e delle istituzioni educative, di cui all’articolo 1, comma 2, del decreto legislativo 30 marzo 2001, n. 165, entro il 31 gennaio di ogni anno.” (Circolare 2/2022_PIAO)

Andere Akte der unabhängigen Prüforgane / Altri atti degli organismi indipendenti di valutazione, nuclei di valutazione o altri organismi con funzioni analoghe, procedendo all’indicazione in forma anonima dei dati personali eventualmente presenti
Es sind keine Dokumente bekannt > NOTA: Non presenti altri atti

Prüfberichte der Kontrollorgane/Relazioni degli organi di revisione amministrativa e contabile

Budget

Jahresabschluss

Andere

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2022

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2023
Beschluss der ANAC – Nr. 203 vom 17. Mai 2023

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2024
Beschluss der ANAC – Nr. 213 vom 23. April 2024

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2025
Beschluss der ANAC – Nr. 192 vom 7. Mai 2025

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2026
Beschluss der ANAC – Nr. 168 vom 15. April 2026

 

14.2. Rechnungshof

Es sind keine Beanstandungen vonseiten des Rechnungshofes bekannt.

Letzte Änderung: 11.06.2026

15. Erbrachte Dienstleistungen

15.1. Dienstcharta und Qualitätsstandards

Die Dienste der Schule orientieren sich nach den allgemeinen Dienstleistungsgrundsätze der Schule

Um die Qualität des Schulsystems in Südtirol zu steigern, definieren die Evaluationsstellen der drei Sprachgruppen auf Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie im Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 (Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe) vorgegeben sind, einen für die Schulen verbindlichen Qualitätsrahmen
Ein langfristiges Qualitätskonzept sowie konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind im Dreijahresplan des Bildungsangebotes verankert. Der Dreijahresplan berücksichtigt somit die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bildungsangebotes, die aus den Ergebnissen der internen und externen Evaluation hervorgehen.
 

15.2. Verbuchte Kosten

Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: Voce non prevista per gli istituti scolastici (Del. ANAC 430/2016)

15.3. Sammelklagen

Es ist nicht bekannt, dass Sammelklagen gemäß Artikel 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 189/2009, mit dem Ziel die korrekte Abwicklung einer Aufgabe oder Erbringung eines Dienstes wiederherzustellen, gegen die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran eingebracht wurden. Folglich gibt es derzeit weder Daten über Urteile noch zur Befolgung der Urteile angewendete Maßnahmen die der Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 4 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 198/2009 unterliegen.

15.4. Wartelisten

Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran erbringt keine Leistungen für den Sanitätsbetrieb. Folglich findet die Bestimmung laut Artikel 41, Absatz 6, des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013, welche die Angabe der Kriterien für die Erstellung der Wartelisten, die vorgesehenen Wartezeiten und die effektiven durchschnittlichen Wartezeiten vorsieht, keine Anwendung.

15.5. Online Dienste

Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran stellt keine Onlinedienste bereit.

Letzte Änderung: 11.06.2026

16. Zahlungen der Verwaltung

16.1. Daten zu den Zahlungen

Daten zu den Zahlungen in Bezug auf die Art der getätigten Ausgaben, den Bezugszeitraum und die Empfänger.

Jahr 2026 / Anno 2026

Jahr 2025 / Anno 2025

Jahr 2024 / Anno 2024

Jahr 2023 / Anno 2023

Jahr 2022 / Anno 2022

 

16.2. Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung

Durchschnittlicher Indikator zum Zahlungsverhalten für den Erwerb von Gütern, Dienstleistungen, beruflichen Leistungen und Lieferungen.

Der trimestrale und jährliche Indikator zum Zahlungsverhalten (vom Jahr 2019 bis zum jetzigen Zeitpunkt) im Sinne des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 22.09.2014 (GU Serie Generale del 14.11.2014), des Art. 33 des Legislativdekretes Nr. 33/2013 und des Art. 9 des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 22.09.2014 ist in der Tabelle angeführt:

Jahr 2026/Anno 2026

Jahr 2023/Anno 2023
Jahr 2021/Anno 2021

16.2. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und Anzahl der Gläubigerunternehmen

Gesamtbetrag der Verbindichkeiten (Ende des Jahres) / Ammontare complessivo dei debiti (Complessivo annuale)

Verschuldungsstock zum 31.12.2021 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2021 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2021.

Verschuldungsstock zum 31.12.2022  / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2022 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2022.

Verschuldungsstock zum 31.12.2023 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2023 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2023.

Verschuldungsstock zum 31.12.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2024.

Verschuldungsstock zum 31.12.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2025.

I dati riportati sono quelli risultatnti dal portale areaRGS (Ragioneria Generale dello Stato) Piattaforma dei crediti commerciali – Stock del debito

 

Gesamtbetrag der Verbindichkeiten (Trimestrale Mitteilung ab dem Finanzjahr 2024) / Ammontare complessivo dei debiti (Complessivo trimestrale a partire dall’anno 2024)

Verschuldungsstock zum 31.03.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.03.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2024.

Verschuldungsstock zum 30.06.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.06.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2024.

Verschuldungsstock zum 30.09.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.09.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 settembre 2024.

Verschuldungsstock zum 31.12.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2024.

Verschuldungsstock zum 31.03.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.03.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2025.

Verschuldungsstock zum 30.06.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.06.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2025.

Verschuldungsstock zum 30.09.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.09.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 settembre 2025.

Verschuldungsstock zum 31.12.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2025.

Verschuldungsstock zum 31.03.2026 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.03.2026 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2026.

Verschuldungsstock zum 36.06.2026 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.06.2026Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2026.

I dati riportati sono quelli risultatnti dal portale areaRGS (Ragioneria Generale dello Stato) Piattaforma dei crediti commerciali – Stock del debito

16.4. IBAN und elektronische Zahlung

Bankkoordinaten
Delibera ANAC n. 77 del 16 febbraio 2022: … “per evitare che gli utenti possano eseguire dei bonifici non integrati con il sistema pagoPA, é fatto divieto ai soggetti tenuti per legge all’adesione a pagoPA di pubblicare in qualsiasi modo l’IBAN di accredito” (cfr. § 5 Linee guida Agid) …

Die Pflicht zur Veröffentlichung des IBAN endete mit dem “Decreto Semplificazioni” (Gesetzesdekret 76/2020, umgewandelt in Gesetz 120/2020), welches ab 01.03.2021 den öffentlichen Verwaltungen (einschließliche Bildungseinrichtungen) zur Pflicht machte, die pagoPA-Plattform für die Verwaltung von Zahlungen der Bürger zu nutzen.

Ämterkodex
UFBNIA

Öffentliche Verwaltung und elektronische Zahlungen
pagoPA ist das neue staatliche Zahlungssystem, das wie vom “Codice per l’Amministrazione Digitale” (CAD) vorgesehen, im Rahmen des gesamtstaatlichen Technologieinnovationsprozesses der öffentlichen Verwaltung, von der “Agenzia per l’Italia Digital” (AgID), enwickelt wurde. AgID hat die staatliche Zahlungsplattform (“Nodo Nazionale dei Pagamenti”) eingeführt, um auf dem gesamten Staatsgebiet, den Zahlungskreislauf einheitlich zu verwalten. An die staatliche Zahlungsplattform sind einerseits, verpflichtend, die öffentlichen Verwaltungen und andererseits die von pagoPA Spa zertifizierten Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, kurz PSP) angeschlossen. Für weitere Informationen

 
Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
17. Öffentliche Bauarbeiten

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.

18. Raumplanung und Raumordnung

18.1. Raumplanung und Raumordnung / Raumplanung und -verwaltung (da pubblicare in tabelle)

Akten zur Raumplanung und Raumordnung, unter anderem Raumordnungspläne, Koordinierungspläne, Landschaftspläne, Bauleitpläne bzw. städtebauliche Instrumente, sowohl allgemeine als auch umsetzende, sowie deren Änderungen / Atti di governo del territorio quali, tra gli altri, piani territoriali, piani di coordinamento, piani paesistici, strumenti urbanistici, generali di attuazione, nonché le loro varianti
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica

Dokumentation zu jedem einzelnen Einreichungsverfahren / Documentazione relativa a ciascun procedimento di presentazione
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica
19. Umweltinformationen

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.

20. Akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.

21. Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen

21.1. Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen / Außerordentliche Interventionen und Notstandseingriffe (da pubblicare in tabelle)

Beschlüsse betreffend außergewöhnliche und dringliche Eingriffe, die Abweichungen von der geltenden Gesetzgebung beinhalten, unter ausdrücklicher Angabe der gegebenenfalls abweichenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Gründe für die Abweichung, sowie der Gründer für die Abweichung, sowie unter Angabe etwaiger ergangener verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Entscheidungen / Maßnahmen adottati concernenti gli Außerordentliche Interventionen und Notstandseingriffe che comportano deroghe alla legislazione vigente, con l’indicazione espressa delle norme di legge eventualmente derogate e dei motivi della deroga, nonchè con l’indicazione di eventuali atti amministrativi o giurisdizionali intervenuti
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica

Gegebenenfalls festgelegte Fristen für die Ausübung der Befugnis zur Verabschiedung außergewöhnlicher Maßnahmen / Termini temporali eventualmente fissati per l’esercizio dei poteri di adozione dei Maßnahmen straordinaria
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica

Geplante Kosten der Maßnahmen sowie die tatsächlich von der Verwaltung entstandenen Kosten/ Costo previsto degli itnerventi e costo effettivo sostenuto dall’amministrazione
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica

22. Sonstige Inhalte

22.1. Vorbeugung der Korruption

Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit GvD Nr. 97/2016 und Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektoren übertragen.
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz samt Anlagen und zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung laut Artikel 1, Absatz 2-bis des Gesetzes Nr. 190/2012
Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz:

Verordnungen für die Vorbeugung und Unterdrückung der Korruption und der Illegalität: > auf die Schule nicht zutreffend

 Bericht des/der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz (bis zum 15. Dezember jeden Jahres):

Von der ANAC erlassene Maßnahmen und Anpassungsakte an diese Maßnahmen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle bei Korruptionsbekämpfung: Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 190/2012 bekannt (letzte Aktualisierung am 17.06.2025)

Feststellungsakte von Übertretungen gemäß Gesetzesdekret Nr. 39/2013: Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 190/2012 bekanntt. (letzte Aktualisierung am 17.06.2025)

Zuständigkeiten:
Die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung an den autonomen Schulen (RPC) – die Bildungsdirektor/innen
Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektor/innen die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung aus.
 
Die Beauftragten für die Vorbeugung der Korruption – die Abteilungsdirektor/innen der Bildungsdirektionen
Auf Landesebene üben die Abteilungsdirektor*innen der jeweiligen Bildungsdirektionen die Funktion des Beauftragten für die Korruptionsvorbeugung aus.
 
Die Schulführungskräfte sind für alle Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen der Schule verantwortliche, für die sie zuständig sind.
 
Die Bediensteten der autonomen Schulen sind, obwohl die gesetzliche Bestimmung die Verantwortung im Falle von Korruptionsvorfällen dem Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung überträgt (Art. 1, Abs. 12 des Gesetzes Nr. 190/2012), in Bezug auf ihre tatsächlich ausgeführten Aufgaben persönlich verantwortlich.
 
Meldungen rechtswidrigen Verhaltens
Die rechtliche Regelung des Whistleblowing sieht spezifische Schutzmechanismen zugunsten des öffentlichen Bediensteten vor, der unerlaubte Handlungen meldet. Mit Entscheidung Nr. 6 vom 28. April 2015 hat die Gesamtstaatliche Antikorruptionsbehörde (ANAC) “Richtlinien im Bereich Schutz des öffentlichen Bediensteten, der unerlaubte Handlungen meldet (sog. Whistleblower)” erlassen, mit welchen den öffentlichen Verwaltungen detaillierte Anweisungen zur Umsetzung dieses Instituts erteilt wurden. Der Schutz des Whistleblower ist eine Pflicht für die öffentliche Verwaltung, die zu diesem Zweck “konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten” zu treffen hat und die im dreijährigen Antikorruptionsplan genauer erläutert wird.
 
Für die Meldung unerlaubter Handlungen wurden entsprechende E-Mail Postfächer aktiviert (für deutschsprachige Schulen whistleblowerdeu@schule.suedtirol.it
 

22.2. Bürgerzugang

Mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:
a) Einfacher Bürgerzugang:
Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der institutionellen Website im Bereich Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist (Artikel 5, Absatz 1 gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).
b) Allgemeiner Bürgerzugang:
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der Landesverwaltung, welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Artikel 5, Absatz 2 und Artikel 5-bis gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).

An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran zu richten:

Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237545
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it

22.3. Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem/jeder Bürger/in kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden.
Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Überlassung von Daten oder Unterlagen in elektronischer Form ist kostenlos, unbeschadet der Rückerstattung der von der Verwaltung tatsächlich getragenen und belegten Kosten für die Wiedergabe auf externen Datenträgern. Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Landesverwaltung den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung auf dem Postwege beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.
In den letzten sechs Monaten wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt.<
Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion “Transparente Verwaltung” können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it

Letzte Aktualisierung: 30.06.2025

Letzte Aktualisierung: 11/08/2026
1. Allgemeine Bestimmungen
2. Organisation
3. Beratung und Mitarbeit
4. Personal
5. Personalauswahlverfahren
6. Leistungsvermögen / Performance
7. Kontrollierte Körperschaften
8. Verwaltungsverfahren und Kontrollen
9. Maßnahmen
10. Kontrollen der Verwaltung
11. Ausschreibungen und Verträge
12. Zuschüsse, Beihilfen und Zuwendungen
13. Bilanzen
14. Immobilien und Vermögensverwaltung
15. Kontrollen und Rechnungsprüfung
16. Öffentliche Dienste
17. Zahlungen der Verwaltung
18. Öffentliche Arbeiten
19. Landwirtschaft und Umwelt
20. Umweltschutzinformationen
21. Eingriffe im Notfall
22. Weitere Inhalte

Allgemeine Akte

Rechtliche Bestimmungen der Schulordnung (Art. 12, c. 1, d.lgs. n. 33/2013):

Dokumente zur strategischen Planung:

Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes, der auch das Leitbild der Schule enthält und explizit die Ziele der Schule ausweist kann hier eingesehen werden. Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen:

Satzungen und Landesgesetze (Art. 12, c. 2, d.lgs. n. 33/2013):

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:17 Uhr

Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger

Zeitplan für Verwaltungspflichten (Terminkalender für Verwaltungsaufgaben):
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:19 Uhr

Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter

Politische Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie Verwaltungs- und Leitungsorgane, unter Angabe der Dauer des Auftrags oder des Wahlmandats (Art. 13, c.1, lett. a), d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Inhaber politischer Ämter (Art. 14, co. 1, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Inhaber von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsämtern (Art. 14, co. 1-bis, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Aus dem Amt geschiedene
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:21 Uhr

Sanktionen für die Nicht-Mitteilung von Daten

Sanktionen bei fehlender oder unvollständiger Übermittlung der Daten durch Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter (Art. 47, c. 1, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:22 Uhr

Rechenschaftsberichte der Fraktionen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:07 Uhr

Gliederung der Ämter

Angabe der Zuständigkeiten jeder einzelnen Organisationseinheit, einschließlich jener auf nicht allgemein leitender Ebene, sowie die Namen der jeweils verantwortlichen Führungskräfte der einzelnen Ämter (Art. 13, c. 1, lett. b), d.lgs. n. 33/2013)

Organigramm (Art. 13, c. 1, lett. c) e lett. b), d.lgs. n. 33/2013)

Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Matthias Ratering.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:22 Uhr

Telefonverzeichnis und E-Mail-Adressen

Telefon und elektronische Post (Art. 13, c. 1, lett. d), d.lgs. n. 33/2013)

Tel. +39 0473 237545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:23 Uhr

Inhaber von Beratungs- und Mitarbeiteraufträgen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 22:55 Uhr

Führungskräfte

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Inhaber von Verwaltungsaufträgen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Stellenplan

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Personal mit Nicht-Standard-Arbeitsverträgen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Personalkosten

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Fehlzeiten

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Erteilte und genehmigte Aufträge an Bedienstete

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:14 Uhr

Kollektivverträge

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Dezentrale Verhandlungen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

OIV / Unabhängige Bewertungseinheit

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Wettbewerbe und Stellenausschreibungen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Performance-Plan

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Performance-Bericht

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Prämien für das Personal

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Daten zu den Prämien

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Öffentliche Körperschaften

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Beteiligte Gesellschaften

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Kontrollierte Privatrechtliche Körperschaften

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Grafische Darstellung der Beteiligungen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Verwaltungsverfahren

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Überwachung der Bearbeitungszeiten

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Ersatzerklärungen und Kontrollen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Maßnahmen der politisch-administrativen Organe

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Maßnahmen der Führungskräfte

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Kriterien und Modalitäten für Kontrollen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Informationen zu Ausschreibungen und Verträgen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Kriterien und Modalitäten

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Gewährungsakte

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Haushaltsplan und Abschlussrechnung

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Finanzplan für öffentliche Arbeiten

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Immobilienvermögen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Mieten und Pachten

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Berichte der Kontrollorgane

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Charta der Dienste und Qualitätsstandards

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Fälligkeitsfristen für Zahlungen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

IBAN und Zahlungsmodalitäten

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Mehrjahresprogramme für öffentliche Arbeiten

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Raumordnungs- und Entwicklungspläne

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Umweltberichte und Messdaten

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Maßnahmen bei Notständen

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Korruptionsprävention

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Bürgerzugang / Accesso Civico

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr

Barrierefreiheit und Datenzugänglichkeit

Zu diesem Bereich wurden noch keine Daten hinterlegt.

Zuletzt geändert am: 11.08.2026, 23:09 Uhr