Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass seit Montag, den 17. August 2020 für Schülerinnen und Schüler, die eine Oberschule besuchen, die aus schulischen Gründen außerhalb der Familie wohnen (in Heimen, Internaten und Ähnlichem oder in privaten Mietwohnungen) oder Tagesheimschüler*innen sind, um Studienbeihilfe für das Schuljahr 2020/2021 angesucht werden kann. Die entsprechenden Anträge sind bis Montag, 05. Oktober 2020 einzureichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Das Ansuchen kann, so wie letztes Jahr, auch heuer nur mehr online mittels SPID oder einer aktivierten Bürgerkarte und EEVE 2019 (FWL Faktor der wirtschaftlichen Lage der Kernfamilie) gestellt werden. Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung
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