Curricula der einzelnen Fächer
Durch die Schulreform im Jahr 2010 (LG Nr. 11 vom 24.09.2010) wurden die bisherigen Lehrpläne durch Rahmenrichtlinien des Landes Südtirol ersetzt. Diese wurden durch die Einführung des „Fächerübergreifenden Lernbereichs Gesellschaftliche Bildung“ durch den BLR Nr. 244 vom 07.04.2020 abgeändert. Die Rahmenrichtlinen bilden den verbindlichen Bezugsrahmen für die Erstellung des Curriculums der autonomen Schule. Sie geben die Zielkompetenzen der Abschlussklasse vor und definieren auch die jeweiligen Kompetenzen für die verschiedenen Biennien und Abschlussklasse. Der Kompetenzbegriff umfasst dabei nicht nur erworbene Kenntnisse, sondern auch Fähigkeiten, Fertigkeiten, Einstellungen und Wertehaltungen.
Das Verhältnis zwischen Rahmenrichtlinien und Schulcurriculum kann folgendermaßen beschrieben werden: Das Schulcurriculum stellt das Bindeglied zwischen den Rahmenrichtlinien und der Unterrichtstätigkeit an der einzelnen Schule dar und schafft Transparenz für Schüler*innen und deren Familien in Bezug auf Anforderungen und Erwartungen. Die Schule konkretisiert die Kompetenzziele, legt entsprechende Inhalte fest und beschreibt mögliche Modalitäten und Zeiträume der Umsetzung.
RAHMENRICHTLINIEN DES LANDES FÜR DIE FESTLEGUNG DER CURRICULA IN DEN DEUTSCHSPRACHIGEN FACHOBERSCHULEN IN SÜDTIROL
- Teil 1 – AKTUALISIERTE AUSGABE – September 2021
- Teil 2 – AKTUALISIERTE AUSGABE – September 2021
LG Nr. 12 vom 29.06.2000 “Autonomie der Schulen”
LG Nr.11 vom 24.09.2010
Beschluss der Landesregierung Nr. 2040 vom 13.12.2010 und Nr.533 vom 10.04.2012
