Abwesenheiten nicht unterrichtendes Personal
Abwesenheiten nicht unterrichtendes Personal (Art. 16, Abs. 3, GvD Nr. 33/2013)
Dreimonatliche Veröffentlichung der An- und Abwesenheitsquoten des Personals der Landesverwaltung. Die Abwesenheitsquote beinhaltet die Abwesenheiten aus nicht arbeitsbedingten Gründen: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Studium, andere Gründe.
Abwesenheitsquoten
Abwesenheitsquoten Lehrpersonal
Abwesenheitsquoten Lehrpersonal (Art. 16, Abs. 3, GvD Nr. 33/2013)
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals:
| Schuljahr | 1.Trimester (Sept.-Nov.) |
2.Trimester (Dez.-Feb.) |
3.Trimester (März-Mai) |
4.Trimester (Juni-August) |
| 2022/23 | 8,61 | 8,13 | 8,68 | 3,38 |
| 2023/24 | 9,97 | 7,36 | 7,05 | 3,23 |
| 2024/25 | 15,32 | 16,14 | 13,41 | 3,82 |
| 2025/26 | 13,6 | 11,94 | 15,32 |
Akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Akte der Kontrollorgane
Akte der Kontrollorgane (Art. 28, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Akte und Unterlagen in Bezug auf alle Verfahren
Ab dem 1. Januar 2024 sind gemäß Artikel 225, Absatz 2 des neuen Gesetzbuches für öffentliche Verträge (D.lgs. Nr. 36/2023) die Bestimmungen zur Transparenz in Teil II desselben Dekrets „Digitalisierung des Lebenszyklus von Verträgen“ in Kraft getreten. Die Daten und Informationen zur Vergabe und Ausführung öffentlicher Verträge sind in der Nationalen Datenbank für öffentliche Verträge (BDNCP) verfügbar. Weitere Daten werden in den folgenden Abschnitten veröffentlicht:
- Verwendung automatisierter Verfahren im Lebenszyklus der öffentlichen Verträge
- Interessensbekundung für unvollendete Bauvorhaben
- Nichtvornahme der Programmierung
- Vergabeverfahren mit Qualifikationssystemen
- Reglementierte Ausschreibungsverfahren besondere Bereiche
- Daten und Informationen über öffentliche Investitionsprojekte
- Schwere berufliche Verstöße
Sind die Akten und Dokumente bereits auf digitalen Beschaffungsplattformen gemäß den im GvD Nr. 33/2013 (Art. 6 und Art. 8 Abs. 3) festgelegten Fristen und Qualitätskriterien veröffentlicht, genügt die Angabe des entsprechenden Links im Bereich ‘Transparente Verwaltung’, um die Einsichtnahme für jedermann zu gewährleisten.
Allgemeine Akte
Allgemeiner Bürgerzugang
Allgemeiner Bürgerzugang (Art. 5, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013)
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der Landesverwaltung, welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Artikel 5, Absatz 2 und Artikel 5-bis gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).
An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran zu richten:
Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237545
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Ausstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist unentgeltlich, sofern sie in Beantwortung eines Antrags auf allgemeinen Bürgerzugang erfolgt. Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Landesverwaltung den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung mittels Einschreiben mit R.A. beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.
An die Bediensteten erteilte oder autorisierte Aufträge
Andere Akte der unabhängigen Bewertungsgremien
Andere Akte der unabhängigen Bewertungsgremien (Art. 31, GvD Nr. 33/2013)
Weitere Akte der unabhängigen Bewertungsgremien liegen nicht vor.
Aus dem Amt geschiedene
Aus dem Amt geschiedene (Art. 14, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Ausführungsphase
Zusammensetzung des technischen Beirates (Art. 215 und ss. und Anlage V.2, GvD Nr. 36/2023)
Keinen technischen Beirat eingesetzt.
Chancengleichheit und Arbeitseingliederung in den öffentlichen PNRR- und PNC-Verträgen und in den vorbehaltenen Verträgen (Art. 47, Abs. 2 und 9, LD Nr. 77/2021, umgewandelt mit Änderungen vom Gesetz Nr. 108/2021)
Kopie des letzten Berichtes über die Situation des männlichen und weiblichen Personals, gemäß Art. 46 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 11 April 2006, Nr. 198, des zu dessen Abfassung verpflichteten Wirtschaftsteilnehmers (Wirtschaftsteilnehmer, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen). Die Unterlage ist, bei sonstigem Ausschluss, zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Teilnahme oder des Angebotes vorzulegen
(Art. 47, co. 2, e 9 d.l. 77/2021, convertito con modificazioni dalla l. 108/2021_D.P.C.M. 20 giugno 2023 recante Linee guida volte a favorire le pari opportunità generazionali e di genere, nonché l’inclusione lavorativa delle persone con disabilità nei contratti riservati (art. 1, co. 8, allegato II.3, d.lgs. 36/2023 )
- Copia dell’ultimo rapporto sulla situazione del Personal maschile e femminile prodotto al momento della presentazione della domanda di partecipazione o dell’offerta da parte degli operatori economici tenuti, ai sensi dell’art. 46, del d.lgs. n. 198/2006, alla sua redazione (operatori che occupano oltre 50 dipendenti) (art. 47, c. 2, d.l. 77/2021) > Gli appaltatori hanno dichiarato di essere un’azienda pubblica o privata, che alla data del 31/12/2021 NON occupava oltre cinquanta dipendenti e quindi di NON essere tenuti a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del Personal di cui all’art. 46 d.lgs. 198/2006; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)
- Relazione di genere sulla situazione del Personal maschile e femminile consegnata, entro sei mesi dalla conclusione del contratto, alla S.A. dagli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti (art. 47, c. 3, d.l. 77/2021) > Nessun azienda pubblica o privata che alla data dle 31/12/2021 occupava un numero pari o superiore a quindici dipendenti; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)
- Pubblicazione da parte della S.A. della certificazione di cui all’articolo 17 della legge 12 marzo 1999, n. 68 e della relazione relativa all’assolvimento degli obblighi di cui alla medesima legge e alle eventuali sanzioni e Maßnahmen disposti a carico dell’operatore economico nel triennio antecedente la data di scadenza di presentazione delle offerte e consegnati alla S.A. entro sei mesi dalla conclusione del contratto (per gli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti) > Nessun azienda pubblica o privata che alla data dle 31/12/2021 occupava un numero pari o superiore a quindici dipendenti; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)
Finanzielle Rechnungslegung und Zeiten der Fertigstellung
Daten der Ausführungsphase: Die Veröffentlichung der entsprechenden Maßnahmen finden Sie auf der ISOV-Plattform (Informationssystem öffentliche Verträge) unter dem Abschnitt „Vertragsfortschritt“ des jeweiligen Vergabeverfahrens.
Veröffentlichung pro Ausschreibungsfaszikel
- Zeiten der Fertigstellung
- Betrag der liquidierten Summen
– tempi di completamento/importo delle somme liquidate
– Zeiten der Fertigstellung/Betrag der liquidierten Summen
Ausgeschiedene Führungskräfte
Veröffentlichung der Daten der aus dem Dienst geschiedenen Führungskräfte (Art. 14, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Bankkoordinaten und Ämterkodex
Bankkoordinaten (Art. 36, GvD Nr. 33/2013, Art 5, Abs. 1, GvD Nr. 82/2005)
Delibera ANAC n. 77 del 16 febbraio 2022: ... per evitare che gli utenti possano eseguire dei bonifici non integrati con il sistema pagoPA, é fatto divieto ai soggetti tenuti per legge all'adesione a pagoPA di pubblicare in qualsiasi modo l'IBAN di accredito" (cfr. § 5 Linee guida Agid) ...
Die Pflicht zur Veröffentlichung des IBAN endete mit dem "Decreto Semplificazioni" (Gesetzesdekret 76/2020, umgewandelt in Gesetz 120/2020), welches ab 01.03.2021 den öffentlichen Verwaltungen (einschließliche Bildungseinrichtungen) zur Pflicht machte, die pagoPA-Plattform für die Verwaltung von Zahlungen der Bürger zu nutzen.
Ämterkodex (Art. 36, GvD Nr. 33/2013, Art 5, Abs. 1, GvD Nr. 82/2005)
UFBNIA
Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Bekanntmachung Markterhebung
Bekanntmachungen zu den Ergebnissen der Vergabeverfahren
Bekanntmachungen zu den Ergebnissen der Vergabeverfahren
Art. 9 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 - Um etwaige Doppelveröffentlichungen zu vermeiden, kann die Veröffentlichung durch einen Hyperlink zu jenem Abschnitt der Website ersetzt werden, in dem die entsprechenden Daten, Informationen oder Dokumente vorhanden sind.
Bericht der unabhängigen Prüfstelle über die allgemeine Funktionsweise des Bewertungssystems, Transparenz und Integrität der internen Kontrolle
Bericht der unabhängigen Prüfstelle über die allgemeine Funktionsweise des Bewertungssystems, Transparenz und Integrität der internen Kontrolle (Art. 14, Abs. 4, a), GvD Nr. 150/2009)
Nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht für Schulen aller Schulstufen und Grade und der Bildungseinrichtungen gemäß Art. 1, Absatz 2, des Legislativdekretes 30 März 2001, Nr. 165./Obbligo di pubblicazione non applicabile alle scuole di ogni ordine e grado e delle istituzioni educative, di cui all’articolo 1, comma 2, del decreto legislativo 30 marzo 2001, n. 165.
- Nota circolare n. 2/2022 (Presidenza del Consiglio dei Ministri_Dipartimento della funzione pubblica
Im Rahmen der dringenden Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Verwaltungen, die für die Umsetzung des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) erforderlich sind, hat Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 80/2021 den Integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) in die Rechtsordnung eingeführt. Der neue Programmplan ist von allen öffentlichen Verwaltungen – mit Ausnahme der Schulen aller Stufen und der Bildungseinrichtungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165 – jeweils bis zum 31. Januar jedes Jahres zu verabschieden.
Bericht der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane
Bericht der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane (Art. 31, GvD Nr. 33/2013)
Haushaltsvoranschlag
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2022-2023-2024
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2023-2024-2025
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2024-2025-2026
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2025-2026-2027
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2026-2027-2028
Rechnungslegung
- Prüfbericht Jahresabschlussrechnung 2020
- Prüfbericht Jahresabschlussrechnung 2021
- Prüfbericht Jahresabschlussrechnung 2022
- Prüfbericht Jahresabschlussrechnung 2023
- Prüfbericht Jahresabschlussrechnung 2024
- Prüfbericht Jahresabschlussrechnung 2025
Buchhalterische Kontrollen
Bericht zur Performance
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Bestätigung der unabhängigen Prüfstelle über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
Bestätigung der unabhängigen Prüfstelle über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten (Art. 31, GvD Nr. 33/2013)
Akte der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen
Gemäß Art. 1, Absatz 562, des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 179 (Haushaltsgesetz für 2023), veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. Dezember 2022, „Die in Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe g) des Gesetzesdekrets vom 27. Oktober 2009, Nr. 150 vorgesehenen Befugnisse werden an den Bildungseinrichtungen durch die Rechnungsrevisoren durchgeführt.
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2021
Beschluss der ANAC – Nr. 201 vom 13. April 2022
- 2022 All 1.1. Documento di attestazione per le amministrazioni – par. 1.1_BZ
- 2022 All 2.1. A – Griglia rilevazione Wfo F. Kafka
- 2022 All 3. Scheda di sintesi sulla rilevazione degli OIV o degli organismi con funzioni analoghe (1)
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2022
Beschluss der ANAC – Nr. 203 vom 17. Mai 2023
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2023
Beschluss der ANAC – Nr. 213 vom 23. April 2024
- Documento di attestazione – delibera ANAC n. 213/2024_Giugno 2024
- Documento di attestazione – delibera ANAC n. 213/2024_Gennaio 2025
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2024
Beschluss der ANAC – Nr. 192 vom 7. Mai 2025
- Documento di attestazione – delibera ANAC n. 192/2025_Luglio 2025
- Documento di attestazione – delibera ANAC n. 192/2025_Dicembre 2025
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2025
Beschluss der ANAC – Nr. 168 vom 15. April 2026
Beteiligte Gesellschaften
Bürgerzugang
Mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.
Mit Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Januar 2020, Nr. 4 wurde die Verordnung über die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang sowie der Rechte im Rahmen der Veröffentlichungs-, Transparenz- und Informationspflicht der öffentlichen Verwaltung erlassen.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:
Darstellung von den ersten Handlungen bis zur Zuschlagserteilung
Die Veröffentlichung der entsprechenden Maßnahmen finden Sie auf der ISOV-Plattform (Informationssystem öffentliche Verträge) unter dem Abschnitt „Unterlagen“ des jeweiligen Vergabeverfahrens.
– CIG (codice identificativo gara)
– auftraggebende Körperschaft
– Vergabegegenstand
– Auswahl des Vertragspartners
– eingeladene Wirtschaftsteilnehmer
– Anzahl der Anbietenden, welche am Verfahren teilgenommen haben
– Zuschlagsempfänger
– Betrag der Zuschlagserteilung
Daten und Informationen über öffentliche Investitionsprojekte
Daten und Informationen über öffentliche Investitionsprojekte (Art. 11, Abs. 2-quater, Gesetz Nr. 3/2003, eingeführt von Art. 41, Abs. 1, LD Nr. 76/2020)
Für Träger öffentlicher Investitionsvorhaben vorgesehene Pflicht_Jährliche Auflistung der finanzierten Projekte mit Angabe von CUP, Gesamtbetrag der Finanzierung, Finanzierungsquellen, Datum des Projektstarts und Stand der finanziellen und verfahrensmäßigen Umsetzung
Daten zu den Gesellschaften
Daten zu den Gesellschaften (Art. 20, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013)
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Daten zu den Prämien
- Schulvertrag zu den Leistungsprämien
- Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämien - Lehrpersonen
- Kriterien für die Gewährung der zusätzlichen Leistungsprämien - Verwaltungs- und Hilfspersonal
- Verteilung der Prämien und Differenzierungsmaß - Lehrpersonen
- Verteilung der Prämien und Differenzierungsmaß - Verwaltungs- und Hilfspersonal
Daten zu den Zahlungen
Daten zu den Zahlungen (Art. 4-bis, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Daten zu den Zahlungen in Bezug auf die Art der getätigten Ausgaben, den Bezugszeitraum und die Empfänger.
- 2021 - Daten zu den Zahlungen – Finanzjahr
- 2021 - Daten zu den Zahlungen – 1. Trimester
- 2021 - Daten zu den Zahlungen – 2. Trimester
- 2021 - Daten zu den Zahlungen – 3. Trimester
- 2021 - Daten zu den Zahlungen – 4. Trimester
- 2022 - Daten zu den Zahlungen – Finanzjahr
- 2022 - Daten zu den Zahlungen – 1. Trimester
- 2022 - Daten zu den Zahlungen – 2. Trimester
- 2022 - Daten zu den Zahlungen – 3. Trimester
- 2022 - Daten zu den Zahlungen – 4. Trimester
- 2023 - Daten zu den Zahlungen – Finanzjahr
- 2023 - Daten zu den Zahlungen – 1. Trimester
- 2023 - Daten zu den Zahlungen – 2. Trimester
- 2023 - Daten zu den Zahlungen – 3. Trimester
- 2023 - Daten zu den Zahlungen – 4. Trimester
Dienstcharta und Qualitätsstandards
Dienstcharta und Qualitätsstandards (Art. 32, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Die Dienste der Schule orientieren sich nach den allgemeinen Dienstleistungsgrundsätze der Schule
Um die Qualität des Schulsystems in Südtirol zu steigern, definieren die Evaluationsstellen der drei Sprachgruppen auf Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie im Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 (Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe) vorgegeben sind, einen für die Schulen verbindlichen Qualitätsrahmen.
Ein langfristiges Qualitätskonzept sowie konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind im Dreijahresplan des Bildungsangebotes verankert. Der Dreijahresplan berücksichtigt somit die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bildungsangebotes, die aus den Ergebnissen der internen und externen Evaluation hervorgehen.
Disziplinarordnung und Verhaltenskodex
Disziplinarordnung und Verhaltenskodex (Art. 55, Abs. 2, GvD Nr. 165/2001, Art. 12, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013):
Dokument der unabhängigen Prüfstelle zur Validierung des Performanceberichts
Dokument der unabhängigen Prüfstelle zur Validierung des Performanceberichts (Art. 14, Abs. 4, c), GvD Nr. 150/2009)
Nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht für Schulen aller Schulstufen und Grade und der Bildungseinrichtungen gemäß Art. 1, Absatz 2, des Legislativdekretes 30 März 2001, Nr. 165./Obbligo di pubblicazione non applicabile alle scuole di ogni ordine e grado e delle istituzioni educative, di cui all’articolo 1, comma 2, del decreto legislativo 30 marzo 2001, n. 165.
- Nota circolare n. 2/2022 (Presidenza del Consiglio dei Ministri_Dipartimento della funzione pubblica
Im Rahmen der dringenden Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Verwaltungen, die für die Umsetzung des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) erforderlich sind, hat Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 80/2021 den Integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) in die Rechtsordnung eingeführt. Der neue Programmplan ist von allen öffentlichen Verwaltungen – mit Ausnahme der Schulen aller Stufen und der Bildungseinrichtungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165 – jeweils bis zum 31. Januar jedes Jahres zu verabschieden.
Dokumente zur strategischen Planung
Dokumente zur strategischen Planung (Art. 12, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013):
Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes, der auch das Leitbild der Schule enthält und explizit die Ziele der Schule ausweist kann hier eingesehen werden. Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen:
Dreijahresplan des Personalbedarfs
Dreijahresplan des Personalbedarfs
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und Transparenz (Art. 10, Abs. 8, a), GvD Nr. 33/2013)
Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit GvD Nr. 97/2016 und Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektoren übertragen.
Dreijahresprogramm zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz
Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit GvD Nr. 97/2016 und mit Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektion übertragen.
Durchschnittliche Zahlungszeit
Durchschnittliche Zahlungszeit (Art. 33, GvD Nr. 33/2013)
Durchschnittlicher Indikator zum Zahlungsverhalten für den Erwerb von Gütern, Dienstleistungen, beruflichen Leistungen und Lieferungen (jährlicher Indikator zum Zahlungsverhalten).
- durchschnittliche Zahlungszeit - Zahlungsindikator – Jahr 2021
- durchschnittliche Zahlungszeit - Zahlungsindikator – Jahr 2022
- durchschnittliche Zahlungszeit - Zahlungsindikator – Jahr 2023
- durchschnittliche Zahlungszeit - Zahlungsindikator – Jahr 2024
- durchschnittliche Zahlungszeit - Zahlungsindikator – Jahr 2025
Einfacher Bürgerzugang
Einfacher Bürgerzugang (Art. 5, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013, Art. 2, Abs. 9-bis, Gesetz 241/90)
Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der institutionellen Website im Bereich Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist (Artikel 5, Absatz 1 gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).
An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran zu richten:
Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237545
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Ausstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist unentgeltlich, sofern sie in Beantwortung eines Antrags auf allgemeinen Bürgerzugang erfolgt. Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Landesverwaltung den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung mittels Einschreiben mit R.A. beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.
Einheitlicher Führungsstellenplan auf Landesebene
Einheitlicher Führungsstellenplan auf Landesebene (Art. 2, LG Nr. 6/2022)
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Einzelne Verfahrensart
Einzelne Verfahrensart
- Art. 11_Verwaltungsautonomie (Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12_Autonomie der Schulen)
- Verfahrensarten (provinz.bz.it)
- Kurzbeschreibung der verschiedenen Verwaltungsverfahren (Tabelle Verfahren)
- Modalitäten für die Vornahme der eventuell erforderlichen Zahlungen, über die Plattform pagoPA laut Art. 5 GvD Nr. 82/2005
- Person, welcher im Falle der Untätigkeit der Verwaltung die Ersatzbefugnis zugewiesen ist:
Matthias Ratering
Schulführung
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237 545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
Elektronische Zahlungen
Öffentliche Verwaltung und elektronische Zahlungen (Art. 5, Abs. 1, GvD Nr. 82/2005)
pagoPA ist das neue staatliche Zahlungssystem, das wie vom "Codice per l'Amministrazione Digitale" (CAD) vorgesehen, im Rahmen des gesamtstaatlichen Technologieinnovationsprozesses der öffentlichen Verwaltung, von der "Agenzia per l'Italia Digital" (AgID), enwickelt wurde. AgID hat die staatliche Zahlungsplattform ("Nodo Nazionale dei Pagamenti") eingeführt, um auf dem gesamten Staatsgebiet, den Zahlungskreislauf einheitlich zu verwalten. An die staatliche Zahlungsplattform sind einerseits, verpflichtend, die öffentlichen Verwaltungen und andererseits die von pagoPA Spa zertifizierten Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, kurz PSP) angeschlossen. Für weitere Informationen
Entgelte und Vergütungen
Veröffentlichung Entgelte (bis zum Finanzjahr 2021) und Vergütungen
Veröffentlichung Entgelte ab dem Finanzjahr 2022
Die Veröffentlichungspflichten für die Aufträge, welche in den Anwendungsbereich des GvDs Nr. 165/2001 fallen, müssen gemäß ISOV Mitteilung Nr. 1 vom 28.01.2021 (Pflichten der eingeschlossenen und ausgeschlossenen Verträge im Anwendungsbereich des GvD 36/2023 und des LG 16/2015) mittels der Datenbank PerlaPA erfüllt werden.
Ergänzende Verträge
Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht:
Ernennung Kontrollorgan
Ernennung Kontrollorgan
Die Zuständigkeit zur Ernennung des Kontrollorgans fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schule.
Kontrollorgan 01.06.2025-30.04.2028
Ernennung mit Dekret der Landesdirektorin für deutschsprachige Grund-, Mittel- und Oberschulen, Nr. 9240/2025 mit Betreff: Ernennung der Mitglieder der Kontrollorgane für die Kontrolle über die Verwaltung und Buchhaltung der Schulen staatlicher Art mit deutscher Unterrichtssprache für den Zeitraum vom 1. Juni 2025 bis 30. April 2028:
- Frau Paulmichl Manuela
- Frau Weiss Adelheid
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
Ersatzerklärung und Dateneinholung von Amts wegen (Art. 35, Abs. 3, GvD Nr. 33/2013)
Telefonische Kontaktdaten und institutionelle E-Mail-Adresse der für die Tätigkeiten zuständigen Stelle, die darauf abzielen, die Übermittlung der Daten bzw. den direkten Zugriff auf diese durch die Behörden, die Daten von Amts wegen beschaffen und Kontrollen der Ersatzerklärungen durchführen, zu verwalten, zu gewährleisten und zu überprüfen.
Gemäß Art. 5 des Landesgesetzes Nr. 17/1993:
(1) Die Daten zum Familiennamen, zum Vornamen, zum Geburtsort, zum Geburtsdatum, zur Staatsbürgerschaft und zum Wohnsitz können durch Vorweisen des entsprechenden Erkennungsausweises belegt werden. Jedenfalls bleibt die Befugnis der Verwaltung unberührt, im Laufe des Verfahrens den Wahrheitsgehalt und die Authentizität der Ausweisdaten zu prüfen.
(2) Für Sachverhalte, Status und persönliche Eigenschaften, die für ein Verfahren erforderlich sind, sowie für Sachverhalte, die die betroffene Person direkt kennt, ausgenommen nur jene laut Absatz 8, müssen die Organisationseinheiten der Körperschaften laut Artikel 1-ter Absatz 1 an Stelle der vorgeschriebenen Unterlagen eine von der betroffenen Person unterschriebene Erklärung akzeptieren.
(3) Hat der Betroffene erklärt, dass Sachverhalte, Status oder persönliche Eigenschaften durch Unterlagen bescheinigt werden, die sich bereits im Besitz der Organisationseinheiten laut Absatz 2 befinden und die Angaben gemacht, die erforderlich sind, um sie aufzufinden, holt der Verfahrensverantwortliche von Amts wegen diese Unterlagen oder Kopien davon ein. Sachverhalte, Status und persönliche Eigenschaften, welche die mit dem Verfahren befasste Verwaltung oder eine andere öffentliche Verwaltung bescheinigen muss, werden ebenfalls von Amts wegen festgestellt.
Kontaktdaten:
Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237 545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
Feststellungsakte von Verstößen
Feststellungsakte von Verstößen (Art. 18, Abs. 5, GvD Nr. 39/2013)
Bis heute sind keine Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 39/2013 bekannt.
Finanzielle Rechnungslegung und Zeiten der Fertigstellung
Daten der Ausführungsphase
Die Veröffentlichung der entsprechenden Maßnahmen finden Sie auf der ISOV-Plattform (Informationssystem öffentliche Verträge) unter dem Abschnitt „Vertragsfortschritt“ des jeweiligen Vergabeverfahrens.
Veröffentlichung pro Ausschreibungsfaszikel
- Zeiten der Fertigstellung
- Betrag der liquidierten Summen
Gesamtbetrag der Prämien
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten (Art. 33, GvD Nr. 33/2013)
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und Anzahl der Gläubigerunternehmen (jährlich)
Verschuldungsstock zum 31.12.2021 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2021.
Verschuldungsstock zum 31.12.2022 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2022.
Verschuldungsstock zum 31.12.2023 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2023.
Verschuldungsstock zum 31.12.2024 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2024.
Verschuldungsstock zum 31.12.2025 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2025.
I dati riportati sono quelli risultanti dal portale areaRGS (Ragioneria Generale dello Stato) Piattaforma dei crediti commerciali - Stock del debito
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und Anzahl der Gläubigerunternehmen (trimestral ab dem Finanzjahr 2024)
Verschuldungsstock zum 31.03.2024 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2024.
Verschuldungsstock zum 30.06.2024 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2024.
Verschuldungsstock zum 30.09.2024 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 settembre 2024.
Verschuldungsstock zum 31.12.2024 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2024.
Verschuldungsstock zum 31.03.2025 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2025.
Verschuldungsstock zum 30.06.2025 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2025.
Verschuldungsstock zum 30.09.2025 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 settembre 2025.
Verschuldungsstock zum 31.12.2025 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2025.
Verschuldungsstock zum 31.03.2026 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2026.
Verschuldungsstock zum 30.06.2026 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2026.
I dati riportati sono quelli risultanti dal portale areaRGS (Ragioneria Generale dello Stato) Piattaforma dei crediti commerciali - Stock del debito
Gewährungsakte / Atti di concessione
Es wurde kein Gewährungsakt erlassen.
Gliederung der Ämter
Gliederung der Ämter (Art. 13, Abs. 1, b), GvD Nr. 33/2013)
Angabe der Zuständigkeiten jeder einzelnen Organisationseinheit, einschließlich jener auf nicht allgemein leitender Ebene, sowie die Namen der jeweils verantwortlichen Führungskräfte der einzelnen Ämter
- Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule
Grafische Darstellung
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Gruppen für die Evakuierung und Prüfung von öffentlichen Investitionen
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.
Haushaltsvoranschlag
Haushaltsvoranschlag (Art. 29, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
- Haushaltsvoranschlag 2022-2023-2024
- Begleitbericht Haushaltsvoranschlag 2022-2023-2024
- Beschluss Nr. 08/2021 – Genehmigung des Haushaltsvoranschlags 2022-2023-2024
- Haushaltsvoranschlag 2023-2024-2025
- Begleitbericht Haushaltsvoranschlag 2023-2024-2025
- Beschluss Nr. 06/2022 – Genehmigung des Haushaltsvoranschlags 2023-2024-2025
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
IBAN und elektronische Zahlung
In-House-Vergaben
keine In-House-Vergaben
Indikator für Zahlungspünktlichkeit
Informationen zu den einzelnen Verfahren in tabellarischer Form
Informationen zu den einzelnen Verfahren in tabellarischer Form
Nationale Datenbank für öffentliche Verträge (BDNCP) / Informationssystem öffentliche Verträge (ISOV)
Der Link auf die staatliche Datenbank BDNCP verweist auf die in der Datenbank enthaltenen Daten zum vollständigen Lebenszyklus des Vertrages. In diesem Abschnitt werden auch die Akte, Daten und Informationen veröffentlicht, die der staatlichen Datenbank BDNCP nicht mitgeteilt werden müssen und die der Veröffentlichungspflicht gemäß Anhang 1 des ANAC-Beschlusses Nr. 264/2023, geändert durch den Beschluss 601/2023, unterliegen. Die Unterlagen können über die ISOV-Plattform eingesehen werden. Eventuelle weitere Dokumente, die gemäß dem vorgenannten Anhang veröffentlichungspflichtig sind, können den weiteren Unterabschnitten entnommen werden.
Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger
Terminkalender für die Verwaltungspflichten (Art. 12, Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013)
Terminkalender mit Angabe des jeweiligen Wirksamkeitsdatums der von der Verwaltung neu eingeführten Verwaltungspflichten zu Lasten der Bürger/Bürgerinnen und Unternehmen, nach den Modalitäten, die mit Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 8. November 2013 festgelegt werden.
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Inhaber politischer Ämter
Inhaber politischer Ämter (Art. 14, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter
Inhaber von Führungsaufträgen
Inhaber von Führungsaufträgen (Art. 20, Abs.3, GvD Nr. 39/2013)
Veröffentlichung der Führungskräfte mit Jahresgehaltes und Zusatzentlohnung und eventuellen weiteren Bezügen zu Lasten des öffentlichen Haushalts (keine besoldungsrechtliche Zuständigkeit der Schule), Ernennungsakte, Lebensläufe, Erklärungen betreffend die Übernahme von weiteren Ämtern und Aufträgen, sowie über das Nichtbestehen von Gründen der Unvereinbarkeit oder Nichterteilbarkeit des Auftrages:
Schulführung Schuljahr 2021/2022
Werner Josef Mair
Ernennungsdekret
Lebenslauf
Anlage A - Erklärung Nichterteilbarkeit (Art. 20, c. 1, GvD Nr. 39/2013)
Anlage B - Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit (Art. 20, c. 2, GvD Nr. 39/2013)
Anlage C - Erklärung weitere Ämter (ARt. 14, GvD Nr. 33/2013)
Jahreseinkommen
Schulführung Schuljahr 2022/2023
Piero Di Benedetto
Ernennungsdekret
Lebenslauf
Anlage A - Erklärung Nichterteilbarkeit (Art. 20, c. 1, GvD Nr. 39/2013)
Anlage B - Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit (Art. 20, c. 2, GvD Nr. 39/2013)
Anlage C - Erklärung weitere Ämter (Art. 14, GvD Nr. 33/2013)
Jahreseinkommen
Schulführung Schuljahr 2023/2024
Piero Di Benedetto
Ernennungsdekret
Lebenslauf
Anlage A - Erklärung Nichterteilbarkeit (Art. 20, c. 1, GvD Nr. 39/2013)
Anlage B - Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit (Art. 20, c. 2, GvD Nr. 39/2013)
Anlage C - Erklärung weitere Ämter (Art. 14, GvD Nr. 33/2013)
Jahreseinkommen
Schulführung Schuljahr 2024/2025
Matthias Ratering
Ernennungsdekret
Lebenslauf
Anlage A - Erklärung Nichterteilbarkeit (Art. 20, c. 1, GvD Nr. 39/2013)
Anlage B - Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit (Art. 20, c. 2, GvD Nr. 39/2013)
Anlage C - Erklärung weitere Ämter (Art. 14, GvD Nr. 33/2013)
Jahreseinkommen
Schulführung Schuljahr 2025/2026
Matthias Ratering
Ernennungsdekret
Lebenslauf
Anlage A - Erklärung Nichterteilbarkeit (Art. 20, c. 1, GvD Nr. 39/2013)
Anlage B - Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit (Art. 20, c. 2, GvD Nr. 39/2013)
Anlage C - Erklärung weitere Ämter (Art. 14, GvD Nr. 33/2013)
Jahreseinkommen
Inhaber von Führungsaufträgen
Inhaber von Mitarbeiter- oder Berateraufträgen
Externe Berater oder Mitarbeiter (Art. 15, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013)
Transparenzmaßnahmen betreffend die externen Mitarbeiter und Inhaber von Beratungsaufträgen, mit Angabe des jeweiligen Auftragsgrundes und der entsprechenden Vergütung.
Laufende Veröffentlichungen nach Jahr und Beauftragten (Lebenlauf, Eckdaten Beauftragung, …)
- perlaPA_2021_externe Referenten
- perlaPA_2022_externe Referenten
- perlaPA_2023_externe Referenten
- perlaPA_2024_externe Referenten
- perlaPA_2025_externe Referenten
Tabellarische Zusammenfassung externer Mitarbeiter
Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung
Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung (Art. 14, Abs. 1-bis und 1-ter, GvD Nr. 33/2013)
Die schulische Einrichtung verfügt über keine Inhaber von leitenden verwaltungstechnischen Spitzenpositionen, da keine entsprechenden Verwaltungsführungspositionen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind.
Inhaber von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsämtern
Inhaber von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsämtern (Art. 14, Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013)
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Interessensbekundung für unvollendete Bauvorhaben
Interessensbekundung für unvollendete Bauvorhaben (Anlage I.5, GvD Nr. 36/2023)
Bekanntmachung zum Zwecke der Einholung der Interessensbekundungen der Wirtschaftsteilnehmer für die Arbeiten zur möglichen Vervollständigung unvollendeter Bauvorhaben sowie für die Verwaltung derselben.
Keine Interessensbekundung für unvollendete Bauvorhaben.
Suche über Website des Dienstes für öffentliche Verträge (Servizio contratti Pubblici_SCP) des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr
Jahresbericht zur Personalstruktur
Jahresbericht zur Personalstruktur (Art. 16, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Veröffentlichung der Personalsituation bezogen auf Funktionsebenen und Berufsbilder und der damit zusammenhängenden Ausgaben.
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Katalog der Daten und Metadaten und Datenbanken
Katalog der Daten Metadaten und Datenbanken (Art. 53, Abs. 1-bis, GvD Nr. 82/2005, abgeändert durch Art. 43, GvD Nr. 179/2016)
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Kennzahlplan und zu erwartende Haushaltsergebnisse
Was die Kennzahlen zu den erwartende Haushaltsergebnissen betrifft, können die Bildungseinrichtungen auf die Berichte zum Jahresabschluss Bezug nehmen.
Kollektivvertragsverhandlungen
Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und dezentraler Ebene, sowie die geltenden Kollektivverträge für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen werden auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol veröffentlicht:
Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Kosten des Personals mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
Kosten des Personals mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 17, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013)
Die Besoldung des unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personals fällt nicht in die Zuständigkeit der Bildungseinrichtung sondern in die Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen.
Kosten Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag
Kosten Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 16, Abs. 2 GvD Nr. 33/2013)
Die Kosten des Personals mit unbefristetem Arbeitsvertrag liegen außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule. Die Daten finden Sie im folgenden Links:
Kriterien und Modalitäten
Kriterien und Modalitäten (Art. 26, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Erlass vom Schulbeitrag: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrats Nr. 8 vom 03.12.2019 geregelt und sieht im Wesentlichen folgendes vor:
Die Befreiung vom jährlichen Schulbeitrag ist bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit bei einem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) von weniger als 0,30, die in der EEVE Erklärung aufscheint, vorzusehen. Die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.
Beitrag bei mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrates Nr. 9 vom 03.12.2019 geregelt und sieht im Wesentliches folgendes vor:
- wirtschaftlich bedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten bei der Durchführung von mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrfahrten der 3. 4. und 5. Klassen, Kultur- und Sprachreisen, Projektfahrten mit Vertiefung von Lerninhalten vor Ort) einen Beitrag von der Schule.
- Für die Berechnung des Beitrages wird der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der EEVE Erklärung herangezogen.
- Sollte eine außerschulische Förderung möglich sein (z.B. Förderung von Sprachreisen von Seiten der öffentlichen Hand), so muss die Schülerin/der Schüler diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen, sofern diese für ihn*sie annähernd (+/-10%) dasselbe Ausmaß erreicht. Als Grundlage werden die ausbezahlten Beträge der vergangenen Veranstaltungen herangezogen.
- Die Schule weist jährlich einen fixen Betrag zur Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Schülerinnen und Schüler aus, der in den 5% des erwirtschafteten Betrages des Schulballes enthalten ist, siehe Reglement des Schulballes. Die Beiträge sind je nach Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der EEVE Erklärung gestaffelt, die aus der beigefügten Tabelle ersichtlich sind.
- Einkünfte der Schüler*innen, die aus Veranstaltungen und Aktivitäten zum Zwecke der Finanzierung einer Lehr- oder Projektfahrt (Maturaball, Verkauf von Kuchen an Elternsprechtagen, Preiswatten, Weihnachtsmarkt, Sponsorengelder usw.) oder aus Preisgelder bei Wettbewerben stammen, müssen angegeben werden und werden in Abzug gebracht.
- Die Schule kann die unter Punkt 2, 3 und 4 gemachten Angaben überprüfen; falsche Angaben haben den Ausschluss von der Begünstigung zur Folge.
- Bei besonderen Härtefällen, die von obgenannter Regelung ausgeschlossen und die überprüfbar zu begründen sind, entscheiden der Schuldirektor zusammen mit dem Klassenvorstand über die Gewährung eines Beitrages.
- Die Tabelle für die Staffelung der Beiträge bildet einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Beschlusses und richtet sich an die Verordnung der Studienbeihilfen.
Die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.
Lebenslauf OIV
Lebenslauf OIV (Art. 10, Abs. 8, c) GvD Nr. 33/2013)
Die Ernennung der Mitglieder des Kontrollorgans fällt nicht in die Zuständigkeit der Bildungseinrichtung, sondern in die Zuständigkeit der Deutschen Bildungsdirektion.
Lehrpersonal
Lehrpersonal (Art. 18, GvD Nr. 33/2013, Art. 53, Abs. 14, GvD Nr. 165/2001)
Die an die Lehrpersonen der staatlichen Schulen erteilten Aufträge sind Zusatztätigkeiten für die Schule, die nicht als Unterricht gelten. Die entsprechenden Vergütungen sind demnach nicht in der Gesamtentlohnung enthalten. Für die entsprechende Entlohnung sind Kontingente für Unterrichtsüberstunden bzw. Verwaltungsüberstunden vorgesehen.
Koordinatorinnen und Koordinatoren der Schule im Rahmen des Dreijahresplanes des Bildungsangebotes bis auf Widerruf:
| Lehrperson | Aufgabenbereich |
| Agnelli Petra | Berufs- und Studienorientierung |
| Fuchsberger Barbara | ÜFA und Zusammenarbeit mit Körperschaften/Betriebspraktika |
| Höller Benjamin | ECDL und neue Technologien |
| Leiter Judith | Personalntwicklung und Erasmus+ |
| Pallozzi Elisabeth | Funktionale Mehrsprachigkeit |
| Perkmann Michael | Evaluation |
| Stauder Roland | Abendschule |
| Stimpfl Birgit | Öffentlichkeitsarbeit/Schulorientierung für MS/PNRR 3.1 |
| Unterer Sabine | Dreijahresplan/Unterrichtsentwicklung/Gesellschaftliche Bildung |
| Zelger Sabine | Entrepreneurshiperziehung und Nachhaltigkeit |
Liste der ermächtigten Nebentätigkeiten des Lehrpersonals:
Liegenschaftsvermögen
Liegenschaftsvermögen (Art. 30, GvD Nr. 33/2013)
Die Schule verfügt über kein Immobilienvermögen; das Schulgebäude befindet sich im Eigentum des Benediktinerstifts Marienberg und der Gemeinde Meran.
Die Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der Planung, des Baus, der Erweiterung und des Umbaus, der Instandhaltung, der Verwaltung und der Einrichtung von Schulgebäuden mit Zubehör, in denen Kindergärten, Grundschulen oder Sekundarschulen ersten Grades untergebracht werden sollen, werden von den einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbunden Südtirols im jeweiligen Gebiet wahrgenommen; jene Verwaltungsaufgaben hingegen, die Sekundarschulen zweiten Grades und Kunstschulen – einschließlich Konservatorien – betreffen, werden vom Land wahrgenommen.
Maßnahmen
Maßnahmen (Art. 22, Abs. 1, d)bis, GvD Nr. 33/2013 und Art. 20, GvD Nr. 175/2016)
Die Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Maßnahmen Ausschluss vom Vergabeverfahren
keine Maßnahmen
Maßnahmen der Führungskräfte
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2021
- Maßnahmen der Führungskräfte/Ermächtigungen 2021
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2022
- Maßnahmen der Führungskräfte/Ermächtigungen 2022
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2023
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2024
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2025
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2026
- Liste Maßnahmen der Führungskräfte/Dekretregister Schulführungskraft 2021
- Liste Maßnahmen der Führungskräfte/Dekretregister Schulführungskraft 2022
- Liste Maßnahmen der Führungskräfte/Dekretregister Schulführungskraft 2023
- Liste Maßnahmen der Führungskräfte/Dekretregister Schulfürhungskraft 2024
- Liste Maßnahmen der Führungskräfte/Dekretregister Schulführungskraft 2025
- Vertragsregister 2020
- Vertragsregister 2021
- Vertragsregister 2022 (keine Verträge)
- Vertragsregister 2023
- Vertragsregister 2024
- Vertragsregister 2025
Maßnahmen der politischen Organe
- Maßnahmen der politischen Führungsorgane/Beschlüsse Schulrat 2022
- Maßnahmen der politischen Führungsorgane/Beschlüsse Schulrat 2023
- Maßnahmen der politischen Führungsorgane/Beschlüsse Schulrat 2024
- Maßnahmen der politischen Führungsorgane/Beschlüsse Schulrat 2025
- Maßnahmen der politischen Führungsorgane/Beschlüsse Schulrat 2026
- Liste Maßnahmen der politischen Führungsorgane/Beschlussregister Schulrat 2021
- Liste Maßnahmen der politischen Führungsorgane/Beschlussregister Schulrat 2022
- Liste Maßnahmen der politischen Führungsorgane/Beschlussregister Schulrat 2023
- Liste Maßnahmen der politischen Führungsorgane/Beschlussregister Schulrat 2024
- Liste Maßnahmen der politischen Führungsorgane/Beschlussregister Schulrat 2025
Maßnahmen Wahl des Vertragspartners
Akte Lieferungen und Dienstleistungen
Die Veröffentlichung der entsprechenden Maßnahmen finden Sie auf der ISOV-Plattform (Informationssystem öffentliche Verträge) unter dem Abschnitt „Unterlagen“ des jeweiligen Vergabeverfahrens.
Akte Erteilung Aufträge für Mitarbeit an externe Subjekte
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2021
- Maßnahmen der Führungskräfte/Ermächtigungen 2021
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2022
- Maßnahmen der Führungskräfte/Ermächtigungen 2022
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2023
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2024
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2025
- Maßnahmen der Führungskräfte/Dekrete der Schulführungskraft 2026
Meldung rechtswidrigen Verhaltens
Meldungen rechtswidrigen Verhaltens (Whistleblowing)
Die rechtliche Regelung des Whistleblowing sieht spezifische Schutzmechanismen zugunsten des öffentlichen Bediensteten vor, der unerlaubte Handlungen meldet. Mit Entscheidung Nr. 6 vom 28. April 2015 hat die Gesamtstaatliche Antikorruptionsbehörde (ANAC) “Richtlinien im Bereich Schutz des öffentlichen Bediensteten, der unerlaubte Handlungen meldet (sog. Whistleblower)” erlassen, mit welchen den öffentlichen Verwaltungen detaillierte Anweisungen zur Umsetzung dieses Instituts erteilt wurden. Der Schutz des Whistleblower ist eine Pflicht für die öffentliche Verwaltung, die zu diesem Zweck “konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten” zu treffen hat und die im dreijährigen Antikorruptionsplan genauer erläutert wird.Für die Meldung unerlaubter Handlungen wurden entsprechende E-Mail Postfächer aktiviert (für deutschsprachige Schulen whistleblowerdeu@schule.suedtirol.it)
Miet- oder Pachtzinse
Miet- oder Pachtzinse (Art. 30, GvD Nr. 33/2013)
Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran hat keine Miet- oder Pachtzinse entrichtet/eingehoben.
Mitglieder OIV
Mitglieder OIV (Art. 10, Abs. 8, c), GvD Nr. 33/2013)
Kontrollorgan_01.06.2025 – 30.04.2028
(Ernennung mit Dekret der Landesdirektorin für Grund- Mittel- und Oberschulen vom 03. Juni 2025, Nr. 9240/2025)
- Frau Paulmichl Manuela
- Frau Weiss Adelheid
Nicht unterrichtendes Personal
Nicht unterrichtendes Personal (Art. 18, GvD Nr. 33/2013, Art. 53, Abs. 14, GvD Nr. 165/2001)
Erteilte Aufträge (Vergütung für technische Aufgaben, Art. 45, GvD Nr. 36/2023)
keine erteilten Aufträge vorhanden
Autorisierte Aufträge (Nebentätigkeit)
Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die „Verordnung über die Nebentätigkeiten“, Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt.
Nichtvornahme der Programmierung
Nichtvornahme der Programmierung (Anlage I.5, GvD Nr. 36/2023)
Mitteilung über die fehlende Abfassung des Dreijahresprogrammes für öffentliche Bauvorhaben wegen fehlender Bauaufträge. Mitteilung über die fehlende Abfassung des Dreijahresprogammes für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen, aufgrund fehlender Ankäufe von Gütern und Dienstleistungen.
Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge 2022-2023-2024
Für den Dreijahreszeitraum wurden keine Bauvorhaben geplant.
Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge 2023-2024-2025
Für den Dreijahreszeitraum wurden keine Bauvorhaben geplant.
Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge 2024-2025-2026
Für den Dreijahreszeitraum wurden keine Bauvorhaben geplant.
Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge 2025-2026-2027
Für den Dreijahreszeitraum wurden keine Bauvorhaben geplant.
Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge 2026-2027-2028
Für den Dreijahreszeitraum wurden keine Bauvorhaben geplant.
Niederschriften Wettbewerbsbehörde und Bewertungskommission
keine zu verfassenden Niederschriften
Öffentliche Bauten
Online-Dienste
Online-Dienste (Art. 7, Abs. 3, GvD Nr. 82/2005, abgeändert durch Art. 8, Abs. 1, GvD Nr. 179/2016)
Ergebnisse der Erhebungen über die Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Qualität der bereitgestellten Online-Dienste, auch bezüglich der Nutzbarkeit, Zugänglichkeit und Aktualität/Risultati delle indagini sulla soddisfazione da parte degli utenti rispetto alla qualità dei servizi in rete e statistiche di utilizzo dei servizi in rete.
Die Wirtschaftsfachoberschule Meran stellt keine Online-Dienste bereit.
Organigramm
Organigramm (Art. 13, Abs. 1, c) und b), GvD Nr. 33/2013)
Das Organigramm und das Funktionsdiagramm sind die institutionellen Instrumente, mit denen die Schule ihre organisatorische Struktur beschreibt.
Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Matthias Ratering.
Organisatorische Positionen
In der Personalordnung der Südtiroler Landesverwaltung sind keine „organisatorischen Positionen“ vorgesehen. Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung: Landesgesetz vom 21. Juli 2022, Nr. 6.
Performance-Plan
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 17, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Veröffentlichung der Daten zum Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag und dreimonatliche Veröffentlichung der diesbezüglichen Personalkosten.
PIAO - integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan
PIAO - Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan
Nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht für die Schulen lt. all’articolo 6, comma 1 del decreto-legge 9 giugno 2021, n. 8
Planungsakte der öffentlichen Bauten
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.
Programmierung
Veröffentlichung der Zwei- und Dreijahresprogramme auf der ISOV Plattform und ihre Übermittlung an das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT)
- Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge
- Dreijahresprogramm für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen
Dekrete Zwei- und Dreijahresprogramm ab 2020
- Zweijahresprogramm 2020/2021 (Dekret Nr. 9/2020)
- Dreijahresprogramm 2020/2022 (Dekret Nr. 10/2020)
- Zweijahresprogramm 2021/2022 (Dekret Nr. 7/2021)
- Dreijahresprogramm 2021/2022/2023 (Dekret Nr. 8/2021)
- Zweijahresprogramm 2022/23 (Dekret Nr. 19/2022)
- Dreijahresprogramm 2022/2023/2024 (Dekret Nr. 20/2022)
- Zweijahresprogramm 2023-2024 und Dreijahresprogramm 2023-2024-2025 (Dekret Nr. 28/2023)
- Dreijahresprogramme 2024-2025-2026 (Dekret Nr. 12/2024)
- Dreijahresprogramme 2025-2026-2027 (Dekret Nr. 17/2025)
- Dreijahresprogramme 2026-2027-2028 (Dekret Nr. 10/2026)
Projektfinanzierung
Projektfinanzierung (Art. 193, GvD Nr. 36/2023)
Abschlussmaßnahme des Verfahrens zur Bewertung des Vorschlags des Projektträgers hinsichtlich der Vergabe einer Konzession für die Ausführung von Bauarbeiten oder die Erbringung von Dienstleistungen.
Keine Verwirklichung von Bauleistungen und Dienstleistungen im Konzessionsweg.
Raumplanung und Raumordnung
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Rechnungshof
Beanstandungen des Rechnungshofs (Art. 31, GvD Nr. 33/2013)
Bemerkungen des Rechnungshofs zur Organisation und Tätigkeit der Verwaltung
Keine Beanstandungen vonseiten des Rechnungshofs zur Organisation und Tätigkeit der Schule.
Rechnungslegung
Rechnungslegung (Art. 29, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
- Rechnungslegung 2021
- Lagebericht Rechnungslegung 2021
- Anhang Rechnungslegung 2021 lt. Art. 19, Abs. 4, DLH vom 13. Oktober 2017, Nr. 38
- Beschluss Nr. 01/2022 – Genehmigung der Jahresabschlussrechnung 2021
- Einnahmen und Ausgaben 2021_tabellarische Übersicht
Rechnungslegung der Fraktionen
Rechnungslegung der Fraktionen (Landtag) (Art. 28, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Rechnungslegung der Franktionen des Landtags
Rechtliche Bestimmungen der Schulordnung
Rechtliche Bestimmungen der Schulordnung (Art. 12, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013):
Register der Bürgerzugänge
Register der Bürgerzgänge (Linee guida ANAC FOIA, Beschluss 1309/2016)
2021 > Im Jahr 2021 wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt
2022 > Im Jahr 2022 wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt
2023 > Im Jahr 2023 wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt
2024 > Im Jahr 2024 wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt
2025 > Im Jahr 20215wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt
Reglementierte Ausschreibungsverfahren besondere Bereiche
Reglementierte Ausschreibungsverfahren besondere Bereiche (Art. 169, GvD Nr. 36/2023)
Für öffentliche Unternehmen und Träger ausschließlicher Sonderrechte anwendbare Veröffentlichungpflicht.
Sammelklagen
Sammelklagen (Art. 1, Abs. 2, Art. 4, Abs. 2, Abs. 6, GvD Nr. 198/2009)
Es ist nicht bekannt, dass Sammelklagen gemäß Artikel 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 189/2009, mit dem Ziel die korrekte Abwicklung einer Aufgabe oder Erbringung eines Dienstes wiederherzustellen, gegen die Wirtschaftsfachoberschule Meran eingebracht wurden. Folglich gibt es derzeit weder Daten über Urteile noch zur Befolgung der Urteile angewendete Maßnahmen die der Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 4 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 198/2009 unterliegen.
Satzungen und Landesgesetze
Satzungen und Landesgesetze (Art. 12, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013):
Schwere berufliche Verstöße
Schwere berufliche Verstöße (Art. 169, GvD Nr. 36/2023)
Die Vergabestelle ist nicht zur Veröffentlichung gemäß Art. 169 des Legislativdekrets Nr. 36/2023 verpflichtet, da dieser Artikel ausschließlich für öffentliche Unternehmen und Inhaber ausschließlicher Rechte gilt.
Sponsoring
Vergabe von Sponsoringverträgen über Arbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen mit einem Wert von mehr als vierzigtausend (40.000) Euro:
Bekanntmachung, mit der die Suche nach Sponsoren für spezifische Maßnahmen öffentlich gemacht wird oder mit der der Erhalt eines Sponsoringvorschlags mitgeteilt wird, jeweils mit einer kurzen Angabe des Inhalts des vorgeschlagenen Vertrags. (Art. 134, Abs. 4, Legislativdekret 36/2023 – Unentgeltliche Verträge und besondere Formen der Partnerschaft)
Keine Vergabe von Sponsoringverträgen über Arbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen mit einem Wert von > € 40.000,00.
Stellenplan
Strafen für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung von Daten
Strafen für unterlassene Mitteilung der Daten (Art. 14, GvD Nr. 33/2013)
Die Feststellung der Verletzung einiger der laut Artikel 14 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33 vorgesehenen Veröffentlichungspflichten hat eine verwaltungsrechtliche Geldbuße von 500 bis 10.000 Euro zu Lasten der für die fehlende oder unvollständige Mitteilung, sowie gegenüber der für die fehlende Veröffentlichung verantwortlichen Personen zur Folge und die entsprechende Maßnahme wird auf der Website der Verwaltung veröffentlicht (Artikel 47 gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33).
Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt.
Strafen für unterlassene Mitteilung der Daten
Sanktionen bei fehlender oder unvollständiger Übermittlung der Daten durch Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter (Art. 47, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
System zur Messung und Bewertung der Performance
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Telefon und elektronische Post
Telefon und elektronische Post (Art. 13, Abs. 1, d), GvD Nr. 33/2013)
Tel. +39 0473 237545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
Trimestraler Zahlungsindikator
Trimestraler Zahlungsindikator (Art. 33, GvD Nr. 33/2013)
Durchschnittlicher Indikator zum Zahlungsverhalten für den Erwerb von Gütern, Dienstleistungen, beruflichen Leistungen und Lieferungen (trimestraler Indikator zum Zahlungsverhalten).
- 2021 - Zahlungsindikator – 1. Trimester
- 2021 - Zahlungsindikator – 2. Trimester
- 2021 - Zahlungsindikator – 3. Trimester
- 2021 Zahlungsindikator – 4. Trimester
- 2022 - Zahlungsindikator – 1. Trimester
- 2022 - Zahlungsindikator – 2. Trimester
- 2022 - Zahlungsindikator – 3. Trimester
- 2022 - Zahlungsindikator – 4. Trimester
- 2023 - Zahlungsindikator – 1. Trimester
- 2023 - Zahlungsindikator – 2. Trimester
- 2023 - Zahlungsindikator – 3. Trimester
- 2023 - Zahlungsindikator – 4. Trimester
- 2024 - Zahlungsindikator – 1. Trimester
- 2024 - Zahlungsindikator – 2. Trimester
- 2024 - Zahlungsindikator – 3. Trimester
- 2024 - Zahlungsindikator – 4. Trimester
Umsetzung der PNRR-Maßnahmen
Piano Nazionale di ripresa e resilienza
- Investimento 3.2 – Scuola 4.0 Azione “Next Generation Classrooms – Trasformazione Aule In Ambienti Innovativi Di Apprendimento"
- Investimento 3.2 – Scuola 4.0 Azione "Next Generation Labs - Realizzazione di laboratori per le professioni digitali del futuro"
- Investimento 3.1: Nuove competenze e nuovi linguaggi – Azioni di potenziamento delle competenze STEM e multilinguistiche
- Investimento 1.4.1 “Esperienza del cittadino nei servizi pubblici” – Misura 1.4 – Servizi e cittadinanza digitale - Scuole
- Investimento 1.2 “Migrazione al Cloud” – Misura 1.2 – Abilitazione al Cloud per Le PA locali - Scuole
Umsetzung PNRR-Maßnahmen
Piano Nazionale di ripresa e resilienza
- Investimento 3.2 – Scuola 4.0 Azione “Next Generation Classrooms – Trasformazione Aule In Ambienti Innovativi Di Apprendimento"
- Investimento 3.2 – Scuola 4.0 Azione "Next Generation Labs - Realizzazione di laboratori per le professioni digitali del futuro"
- Investimento 3.1: Nuove competenze e nuovi linguaggi – Azioni di potenziamento delle competenze STEM e multilinguistiche
- Investimento 1.4.1 “Esperienza del cittadino nei servizi pubblici” – Misura 1.4 – Servizi e cittadinanza digitale - Scuole
- Investimento 1.2 “Migrazione al Cloud” – Misura 1.2 – Abilitazione al Cloud per Le PA locali - Scuole
Umweltinformationen
- Umweltinformationen
- Zustand der Umwelt
- Verschmutzungsfaktoren
- Umweltrelevante Maßnahmen und entsprechende Verträglichkeitsanalysen
- Umweltschutzmaßnahmen und entsprechende Verträglichkeitsanalysen
- Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts
- Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit
- Bericht des Ministeriums für Umwelt und Schutz des Territoriums über den Zustand der Umwelt
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Unabhängige Bewertungsgremien
Für die Überprüfung und Bestätigung der Veröffentlichungspflichten der Schulen sind in jeder Verwaltung die unabhängigen Bewertungsorgane (sog. „Organismi indipendenti di valutazione“, OIV) oder Organe mit ähnlichen Funktionen der jeweiligen Körperschaft zuständig. Mit Beschluss Nr. 46 vom 09/02/2024 hat die Landesregierung den Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2024-2026 angepasst, und beschlossen, dass für das Monitoring und die Bestätigung der ordnungsgemäßen Veröffentlichung die Kontrollorgane der Schulen laut Art. 33 ff. des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, zuständig.
Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen
- Bestätigung der unabhängigen Prüfstelle über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
- Dokument der unabhängigen Prüfstelle zur Validierung des Performanceberichts
- Bericht der unabhängigen Prüfstelle über die allgemeine Funktionsweise des Bewertungssystems, Transparenz und Integrität der internen Kontrolle
- Andere Akte der unabhängigen Bewertungsgremien
Verantwortliche/Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz
Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz (Art. 1, Abs. 8, Gesetz Nr. 190/2012, Art. 43, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)
Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung aus. Sie haben, unterstützt von ihren jeweiligen Abteilungsdirektoren, die Aufgabe, den Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption an den Schulen staatlicher Art und den Schulen der Berufsbildung zu erstellen, in dem die Risikobereiche ermittelt und die notwendigen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption, festgelegt werden.
Verbuchte Kosten
Verbuchte Kosten (Art. 32, Abs. 2, a), Art. 10, Abs. 5, GvD Nr. 33/2013)
Verbuchte Kosten der für die Nutzer erbrachten Dienstleistungen, sowohl der End- als auch der Zwischenkosten, sowie deren Entwicklung im zeitlichen Verlauf.
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Verfahren auf Antrag der Parteien
Verfahren auf Antrag der Parteien
Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237 545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
Verfahren aufgrund hoher Dringlichkeit und des Zivilschutzes
Verfahren aufgrund hoher Dringlichkeit und des Zivilschutzes (Art. 140, GvD Nr. 36/2023_Mitteilung des Präsidenten der ANAC vom 19. September 2023)
Keine Vergaben aufgrund hoher Dringlichkeit und Zivilschutz
Verfahrensarten
Verfügbare Funktionsstellen
Verfügbare Funktionsstellen (Art. 19, Abs. 1-bis, GvD Nr. 165/2001)
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Vergabephase
Zuschlagsbekanntmachung für Verfahren im Oberschwellenbereich (Art. 85, Abs. 4, GvD Nr. 36/2023)
(Verpflichtung, die zusätzlich aufgenommen wurde, da sie im Vergabekodex gemäß Gesetzesvertretendem Dekret Nr. 36/2023 vorgesehen ist, obwohl sie im Anhang I des ANAC-Beschlusses nicht ausdrücklich angeführt wird.)
Zusammensetzung der Bewertungskommissionen und Lebensläufe ihrer Mitglieder (Art. 28, GvD Nr. 36/2023)
Keine Bewertungskommission eingesetzt.
Chancengleichheit und Arbeitseingliederung in den öffentlichen PNRR- und PNC-Verträgen und in den vorbehaltenen Verträgen (Art. 47, Abs. 2 und 9, LD Nr. 77/2021, umgewandelt mit Änderungen vom Gesetz Nr. 108/2021)
Kopie des letzten Berichtes über die Situation des männlichen und weiblichen Personals, gemäß Art. 46 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 11 April 2006, Nr. 198, des zu dessen Abfassung verpflichteten Wirtschaftsteilnehmers (Wirtschaftsteilnehmer, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen). Die Unterlage ist, bei sonstigem Ausschluss, zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Teilnahme oder des Angebotes vorzulegen
(Art. 47, co. 2, e 9 d.l. 77/2021, convertito con modificazioni dalla l. 108/2021_D.P.C.M. 20 giugno 2023 recante Linee guida volte a favorire le pari opportunità generazionali e di genere, nonché l’inclusione lavorativa delle persone con disabilità nei contratti riservati (art. 1, co. 8, allegato II.3, d.lgs. 36/2023 )
- Copia dell’ultimo rapporto sulla situazione del Personal maschile e femminile prodotto al momento della presentazione della domanda di partecipazione o dell’offerta da parte degli operatori economici tenuti, ai sensi dell’art. 46, del d.lgs. n. 198/2006, alla sua redazione (operatori che occupano oltre 50 dipendenti) (art. 47, c. 2, d.l. 77/2021) > Gli appaltatori hanno dichiarato di essere un’azienda pubblica o privata, che alla data del 31/12/2021 NON occupava oltre cinquanta dipendenti e quindi di NON essere tenuti a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del Personal di cui all’art. 46 d.lgs. 198/2006; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)
- Relazione di genere sulla situazione del Personal maschile e femminile consegnata, entro sei mesi dalla conclusione del contratto, alla S.A. dagli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti (art. 47, c. 3, d.l. 77/2021) > Nessun azienda pubblica o privata che alla data dle 31/12/2021 occupava un numero pari o superiore a quindici dipendenti; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)
- Pubblicazione da parte della S.A. della certificazione di cui all’articolo 17 della legge 12 marzo 1999, n. 68 e della relazione relativa all’assolvimento degli obblighi di cui alla medesima legge e alle eventuali sanzioni e Maßnahmen disposti a carico dell’operatore economico nel triennio antecedente la data di scadenza di presentazione delle offerte e consegnati alla S.A. entro sei mesi dalla conclusione del contratto (per gli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti) > Nessun azienda pubblica o privata che alla data dle 31/12/2021 occupava un numero pari o superiore a quindici dipendenti; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)
Vergabeverfahren der örtlichen öffentlichen Dienstleistungen (Art. 10, Abs. 5; Art. 14, Abs. 3; Art. 17, Abs. 2; Art. 24; Art. 30, Abs. 2; Art. 31, Abs. 1 und 2; GvD Nr. 201/2022)
Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.
Vergabeverfahren mit Qualifikationssystemen
Vergabeverfahren mit Qualifikationssystemen (Art. 168, GvD Nr. 36/2023)
Akte mit Bestimmungen und objektiven Kriterien für das Funktionieren des Qualifizierungssystems, die eventuelle regelmäßige Aktualisierung desselben und Dauer, persönliche Kriterien (Voraussetzungen betreffend die wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeiten) für die Einschreibung in das System.
Die Vergabestelle verfügt über kein eigenes Qualifizierungssystem der Wirtschaftsteilnehmer im Sinne des Art. 168 des GvD Nr. 36/2023.
Vergütung OIV
Vergütung OIV (Par. 14.2, delib. CiVI n. 12/2013)
Die Auszahlung der Vergütung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bildungseinrichtung.
Veröffentlichungsphase
Öffentliche Debatte (Art. 40, Abs. 3 und Abs. 5, GvD Nr. 36/2023)
- Bericht über das Projekt des Vorhabens (Art. 40 Abs. 3, GvD Nr. 36/2023 und Art. 5, Abs. 1 Buchst. a) und b) des Anhangs)
- Abschlussbericht des Verantwortlichen für die öffentliche Debatte (mit den in Art. 40, Abs. 5, GvD Nr. 36/2023 und Art. 7, Abs. 1 des Anhangs festgelegten Inhalten)
- Abschließendes Dokument der Vergabestelle auf Grundlage des Abschlussberichts des Verantwortlichen (nur bei verpflichtender öffentlicher Debatte) gemäß Art. 7 Abs. 2 des Anhangs
- Für die verpflichtende öffentliche Debatte ist die Veröffentlichung der unter den Ziffern 2 und 3 genannten Dokumente sowohl durch die Vergabestellen als auch durch die vom Vorhaben betroffenen lokalen Verwaltungen vorgesehen.
Keine öffentliche Debbatte eingeleitet.
Ausschreibungsunterlagen (Art. 82, GvD Nr. 36/2023)
Unterlagen betreffend die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge über Dienstleistungen, Lieferungen:
Verordnungen
Verordnungen (Art. 43, Abs. 1-bis, GvD Nr. 82/2005)
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Verträge mit Bekanntmachungen und Aufrufen, die VOR dem 1. Januar 2024 veröffentlicht wurden: Information zu allen Verfahren
Verträge mit Bekanntmachungen und Aufrufen, die VOR dem 1. Januar 2024 veröffentlicht wurden: Information zu den einzelnen Verfahren
Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane
Verwendung automatisierter Verfahren
Verwendung automatisierter Verfahren (Art. 30, GvD Nr. 33/2013)
In diesem Abschnitt wird die Liste der technologischen Lösungen aufgeführt, die von der Wirtschaftsfachoberschule Meran für ihre Tätigkeit verwendet werden.
Die Vergabestelle verwendet als technologische Lösung zur Automatisierung ihrer Tätigkeiten die ISOV-Plattform – zertifizierte Plattform für die Verwaltung des Lebenszyklus öffentlicher Verträge.
Von der ANAC erlassene Maßnahmen
Von der ANAC erlassene Maßnahmen (Art. 1, Abs. 3, Gesetz Nr. 190/2012)
Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 190/2012 bekannt
Vorbeugung der Korruption
- Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und Transparenz
- Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz
- Verordnungen für die Vorbeugung und Unterdrückung der Korruption und der Illegalität (Beschluss der Landesregierung Nr. 359/2018)
- Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
- Von der ANAC erlassene Maßnahmen
- Feststellungsakte von Verstößen
- Meldungen rechtswidrigen Verhaltens
- PIAO - Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan
Wartelisten
Die Wirtschaftsfachoberschule Meran erbringt keine Leistungen für den Sanitätsbetrieb. Folglich findet die Bestimmung laut Artikel 41, Absatz 6, des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013, welche die Angabe der Kriterien für die Erstellung der Wartelisten, die vorgesehenen Wartezeiten und die effektiven durchschnittlichen Wartezeiten vorsieht, keine Anwendung.
Weitere für jedes Verfahren zu veröffentlichende Urkunden und Unterlagen
- Veröffentlichungsphase
- Vergabephase
- Ausführungsphase
- Sponsoring
- Verfahren aufgrund hoher Dringlichkeit und des Zivilschutzes
- Projektfinanzierung
- Informationen zu den einzelnen Verfahren in tabellarischer Form
BDNCP/ISOV
- BDNCP_analytics_open data
- ISOV_Zuschläge und Vergaben
- ISOV_Vergabebekanntmachungen
- ISOV_besondere Vergabebekanntmachungen
Ökonomatsspesen
Beauftragungen In-House
Keine Beauftragungen In-House
Markterhebungen
Markterhebungen 2025
Interessensbekundung_Ankauf von All-In-One Computern und tragbaren Computern (CUP C31I25000590003)
- Bekanntmachung Markterhebung
- Anlage-A_Interessensbekundung
- Anlage-B_Leistungsverzeichnis
- Ergebis Markterhebung
Markterhebungen 2026
Keine Markterhebungen durchgeführt
Wettbewerbe
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Zeiten, Kosten und Kennzahlen zur Ausführung der öffentlichen Arbeiten
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.
Ziele der Zugänglichkeit
Ziele der Zugänglichkeit (Art. 9, Abs. 7, LD Nr. 179/2012, mit Änderungen verabschiedet von Gesetz Nr. 221/2012)
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Zugänglichkeit und Katalog der Daten, Metadaten und Datenbanken
Katalog der Daten Metadaten und Datenbanken
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Verordnungen
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Ziele der Zugänglichkeit
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.
Zusammenfassende Veröffentlichung (bis 2022)
Zusammenfassende Veröffentlichung - bis zum Jahr 2022 (Art. 1, Abs. 32, Gesetz 190/2012)
Finanzjahr 2018
Finanzjahr 2019
Finanzjahr 2020
Finanzjahr 2021
Finanzjahr 2022
Zusammensetzung technische Kommission und Curriculum
keine technische Kommission ernannt
Zusätzliche Daten
1.1. Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung u. Transparenz
1.2. Allgemeine Akte
Rechtliche Bestimmungen der Schulordnung (Art. 12, c. 1, d.lgs. n. 33/2013):
- Schulrecht | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
- Rundschreiben | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
Dokumente zur strategischen Planung:
Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes, der auch das Leitbild der Schule enthält und explizit die Ziele der Schule ausweist kann hier eingesehen werden. Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen:
Satzungen und Landesgesetze (Art. 12, c. 2, d.lgs. n. 33/2013):
Disziplinarordnung und Verhaltenskodex:
1.3. Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger
Zeitplan für Verwaltungspflichten (Terminkalender für Verwaltungsaufgaben):
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016
2.1. Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter
Politische Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie Verwaltungs- und Leitungsorgane, unter Angabe der Dauer des Auftrags oder des Wahlmandats (Art. 13, c.1, lett. a), d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016
Inhaber politischer Ämter (Art. 14, co. 1, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016
Inhaber von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsämtern (Art. 14, co. 1-bis, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016
Aus dem Amt geschiedene
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016
2.2. Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten
Sanktionen bei fehlender oder unvollständiger Übermittlung der Daten durch Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter (Art. 47, c. 1, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016
2.3. Gliederung der Ämter
Angabe der Zuständigkeiten jeder einzelnen Organisationseinheit, einschließlich jener auf nicht allgemein leitender Ebene, sowie die Namen der jeweils verantwortlichen Führungskräfte der einzelnen Ämter (Art. 13, c. 1, lett. b), d.lgs. n. 33/2013)
- Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule
Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Matthias Ratering.
2.4. Telefon und elektronische Post
Telefon und elektronische Post (Art. 13, c. 1, lett. d), d.lgs. n. 33/2013)
Tel. +39 0473 237545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
Letzte Aktualisierung: 04.06.2026
3.1. Inhaber von Mitarbeiter- oder Berateraufträgen
Externe Berater oder Mitarbeiter (Art. 15, c. 2, d.lgs. n. 33/2013)
Laufende Veröffentlichungen nach Jahr und Beauftragten (Lebenlauf, Eckdaten Beauftragung, …):
- perlaPA_2022_externe Referenten
- perlaPA_2023_externe Referenten
- perlaPA_2024_externe Referenten
- perlaPA_2025_externe Referenten
4.1. Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: le istituzioni scolastiche non hanno titolari di incarichi dirigenziali amministrativi di vertice
4.2. Inhaber von Führungsaufträgen
Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Matthias Ratering, beauftragt mit Dekret der Bildungsdirektion Nr. 9039/2024 für die Schuljahre 2024/2025 – 2027/2028.
Informationen zur Schulführungskraft (Lebenslauf, Ernennungsakte, Jahreseinkommen, Erklärungen über das Nichtbestehen von Nichterteilbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründen, Erklärung über das Nichtbestehen eines Interessenskonfliktes) finden Sie hier:
- Erklärungen Schulführungskräfte, Schulinspektoren und -inspektorinnen | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
4.3. Ausgeschiedene Führungskräfte
Informationen zu den ausgeschiedenen Führungskräften finden Sie unter:
4.4. Strafen für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung von Daten
Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt (letzte Änderugn: 17.06.2025)
4.5. Organisatorische Positionen
Trifft auf die Schulen nicht zu
4.6. Stellenplan
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit der für die Veröffentlichungspflicht zuständigen Deutschen Bildungsdirektion zentral veröffentlicht:
4.7. Personal mit befristetem Arbeitsvertrag
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag:
4.8. Abwesenheitsquoten
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals:
Schuljahr | 1.Trimester (Sept.-Nov.) | 2.Trimester (Dez.-Feb.) | 3.Trimester (März-Mai) | 4.Trimester (Juni-August) |
2022/23 | 8,61 | 8,13 | 8,68 | 3,38 |
2023/24 | 9,97 | 7,36 | 7,05 | 3,23 |
2024/25 | 15,32 | 16,14 | 13,41 | 3,82 |
2025/26 | 13,6 | 11,94 | 15,32 |
Die Abwesenheiten des nicht unterrichtenden Personals sind unter folgendem Link veröffentlicht:
4.8. An die Bediensteten erteilte oder autorisierte Aufträge
Koordinator/innen der Schule im Rahmen des Dreijahresplanes des Bildungsangebotes bis auf Widerruf:
| Lehrperson | Aufgabenbereich |
| Agnelli Petra | Berufs- und Studienorientierung |
| Fuchsberger Barbara | ÜFA und Zusammenarbeit mit Körperschaften/Betriebspraktika |
| Höller Benjamin | ECDL und neue Technologien |
| Leiter Judith | Personalntwicklung und Erasmus+ |
| Pallozzi Elisabeth | Funktionale Mehrsprachigkeit |
| Perkmann Michael | Evaluation |
| Stauder Roland | Abendschule |
| Stimpfl Birgit | Öffentlichkeitsarbeit/Schulorientierung für MS/PNRR 3.1 |
| Unterer Sabine | Dreijahresplan/Unterrichtsentwicklung/Gesellschaftliche Bildung |
| Zelger Sabine | Entrepreneurshiperziehung und Nachhaltigkeit |
Liste der ermächtigten Nebentätigkeiten des Lehrpersonals:
Nebentätigkeiten des Landespersonals:
4.9. Kollektivvertragsverhandlungen
Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und dezentraler Ebene, sowie die geltenden Kollektivverträge für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen werden auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol veröffentlicht:
- Kollektivvertragsverhandlungen | Personal | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
- Kollektivverträge | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
4.10. Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen
Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht:
4.11. Interne Kontrollorgane (OIV)
Gemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV).
Letzte Aktualisierung: 04.06.2026
Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:
Wettbewerbe für die Aufnahme des Lehrpersonals (Ranglisten):
Wettbewerbe für die Führungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschulen:
Wettbewerbe für die Führungskräfte der berufsbildenden Schulen:
6.1. System zur Messung und Bewertung der Performance
Auf die Schule nicht zutreffend.
6.2. Performance-Plan
Auf die Schule nicht zutreffend.
6.3. Bericht zur Performance
Auf die Schule nicht zutreffend.
6.4. Gesamtbetrag der Prämien
- Gesamtbetrag der Prämien (bereitgestellte und verteilte) – Lehrpersonen
- Gesamtbetrag der Prämien (bereitgestellte und verteilte) – Verwaltungs- und Hilfspersonal
6.5. Daten zu den Prämien
- Schulvertrag zu den Leistungsprämien
- Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämien – Lehrpersonen
- Kriterien für die Gewährung der zusätzlichen Leistungsprämien – Verwaltungs- und Hilfspersonal
- Verteilung der Prämien und Differenzierungsmaß – Lehrpersonen
- Verteilung der Prämien und Differenzierungsmaß – Verwaltungs- und Hilfspersonal
6.6. Wohlbefinden am Arbeitsplatz
7.1. Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften
Für die Schule nicht zutreffend.
7.2. Beteiligte Gesellschaften
Für die Schule nicht zutreffend.
7.3. Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften
Für die Schule nicht zutreffend.
7.4. Grafische Darstellung
Für die Schule nicht zutreffend.
Letzte Aktualisierung: 31.12.2025
8.1. Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
Folgende Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2025/26:
Anzahl der Schüler/innen: 532
Anzahl der Lehrpersonen: 76
Anzahl der Mitarbeiter/innen für Inklusion: 2
Anzahl der Sozialpädagogen/innen: 2
Anzahl des nicht unterrichtenden Personals: 18
Anzahl der Klassen: 28
8.2. Verfahrensarten
Diese Daten sind zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetztes veröffentlicht:
Für die Schulen staatlicher Art gilt:
8.3. Monitoring der Verfahrenszeiten
Die ursprünglich laut Artikel 24, Absatz 2 des GvD Nr. 33/2013 vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings über die Einhaltung der Verfahrensfristen wurde mit Art. 43, Abs. 1 des GvD Nr. 97/201 wieder aufgehoben.
8.4. Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
Bestimmungen über die Ersatzerklärungen und die Verwaltungsunterlagen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17, vom 22. Oktober 1993, “Regelung des Verwaltungsverfahrens”.
Telefonnummern und institutionelle E-Mail-Adresse der Stelle, die für die Tätigkeiten verantwortlich ist:
Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Telefon: 0473 237545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC-Mail: hob.meran@pec.prov.bz.it
8.5. Bestimmungen zu den Verwaltungstätigkeiten und Verfahrensarten
Bestimmungen über
1_die Dauer des Verwaltungsverfahrens
2_die verantwortliche Organisationseinheit und den Verfahrensverantwortlichen
3_die Modalitäten für den Erhalt von Informationen zu den laufenden Verfahren seitens der betroffenen Person
4_über die Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtschutzes
gemäß des Landesgesetzes Nr. 17, vom 22. Oktober 1993, “Regelung des Verwaltungsverfahrens”.
- Art. 4_Dauer des Verfahrens (lexbrowser.provinz.bz.it)
- Art. 4/bis_(Ersatzbefugnis) (lexbrowser.provinz.bz.it)
- Art. 9_Aufsichtsbeschwerde (lexbrowser.provinz.bz.it)
- Art. 10_für das Verfahren verantwortliche Organisationseinheit (lexbrowser.provinz.bz.it)
- Art. 11_(Verfahrensverantwortlicher) (lexbrowser.provinz.bz.it)
- Art. 11/bis_Mitteilung der Hintergründe für die Annahme des Antrages (lexbrowser.provinz.bz.it)
- Art. 12_(Aufgaben des für das Verfahren Verantwortlichen) (lexbrowser.provinz.bz.it)
9.1. Maßnahmen politische Organe
Beschlüsse des Lehrerkollegiums/Beschlüsse des Schulrates:
- Beschlussregister Schulrat 2020
- Beschlussregister Schulrat 2021
- Beschlussregister Schulrat 2022
- Beschlussregister Schulrat 2023
- Beschlussregister Schulrat 2024
- Beschlussregister Schulrat 2025
- Beschlüsse Schulrat 2020
- Beschlüsse Schulrat 2021
- Beschlüsse Schulrat 2022
- Beschlüsse Schulrat 2023
- Beschlüsse Schulrat 2024
- Beschlüsse Schulrat 2025
- Beschlüsse Schulrat 2026
9.2. Maßnahmen Führungskräfte
Dekrete des Direktors/Ermächtigungen des Direktors:
- Dekretregister Schulführungskraft 2020
- Dekretregister Schulführungskraft 2021
- Dekretregister Schulführungskraft 2022
- Dekretregister Schulführungskraft 2023
- Dekretregister Schulfürhungskraft 2024
- Dekretregister Schulführungskraft 2025
- Dekrete der Schulführungskraft 2020
- Dekrete der Schulführungskraft 2021
- Dekrete der Schulführungskraft 2022
- Dekrete der Schulführungskraft 2023
- Dekrete der Schulführungskraft 2024
- Dekrete der Schulführungskraft 2025
- Dekrete der Schulführungskraft 2026
Vertragsregister:
- Vertragsregister 2020
- Vertragsregister 2021
- Vertragsregister 2022 (keine Verträge)
- Vertragsregister 2023
- Vertragsregister 2024
- Vertragsregister 2025
10.1. Allgemeiner Abschnitt für alle Verfahren/Sezione generale
Automatizzazione delle procedure
- Technologische Lösungen: ISOV-Portal (ausschreibungen-suedtirol.it)
Ausschreibungen und Verträge werden in der entsprechenden Sektion des Ausschreibungsportals ISOV-AOV veröffentlicht:
- Vergabebekanntmachungen: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
- Zuschläge und Vergaben: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
- Entgelt und Vergütungen: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
Piattaforma contratti pubblici PCP
- Banca Dati Nazionale dei contratti pubblici: BDNCP (dati.anticorruzione.it)
(Veröffentlichungen gemäß Gesetz 190/2012)
- esiti_2022_20230113-1.xml
- esiti_2022-lesbar
- esiti_2021_20220105-1.xml
- esiti_2020_20201228-1.xml
- esiti_2019_20191220-1.xml
- esiti_2018_20190110-1.xml
Acquisizione interesse realizzazione opere incompiute
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: l’istituzione scolastica non ha competenza in materia di realizzazione di opere
Mancata redazione programmazione
Es sind keine Lieferungen und Dienstleistungen im Wert gleich/über 140.000 Euro vorgesehen
- Zweijahresprogramm 2020/2021 (Dekret Nr. 9/2020)
- Dreijahresprogramm 2020/2022 (Dekret Nr. 10/2020)
- Zweijahresprogramm 2021/2022 (Dekret Nr. 7/2021)
- Dreijahresprogramm 2021/2022/2023 (Dekret Nr. 8/2021)
- Zweijahresprogramm 2022/23 (Dekret Nr. 19/2022)
- Dreijahresprogramm 2022/2023/2024 (Dekret Nr. 20/2022)
- Zweijahresprogramm 2023-2024 und Dreijahresprogramm 2023-2024-2025 (Dekret Nr. 28/2023)
- Dreijahresprogramme 2024-2025-2026 (Dekret Nr. 12/2024)
- Dreijahresprogramme 2025-2026-2027 (Dekret Nr. 17/2025)
- Dreijahresprogramme 2026-2027-2028 (Dekret Nr. 10/2026)
Veröffentlichung der Zwei- und Dreijahresprogramme auf der ISOV Plattform und ihre Übermittlung an das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT)
- Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge
- Dreijahresprogramm für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen
Documenti sul sistema di qualificazione
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: la sezione non è applicabile all’istituzione scolastica
Gravi illeciti professionali
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica
Öffentliche Investitionsprojekte:
Ausschreibungen Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza – PNRR:
Informationen und Unterlagen zu PNRR 4.0
Informationen und Unterlagen zu PNRR 3.1
Informationen und Unterlagen zu PNRR 1.2
Informationen und Unterlagen zu PNRR 1.4.1
10.2. Veröffentlichung/Pubblicazione
Informationen zu jedem einzelnen Verfahren:
Procedure/Verfahren:
Öffentliche Debatte:
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: Sottosezione non applicabile all’istituzione scolastica
Ausschreibungsunterlagen:
- Affidamenti diretti/Direktvergaben 2026
- Zuschläge und Vergaben: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
Ermächtigungen der Ankäufe
- Ermächtigungen 2021
- Ermächtigungen 2022
- Ermächtigungen 2023
- Ermächtigungen 2024
- Ermächtigungen 2025
- Ermächtigungen 2026
10.3. Vergabe/Affidamento
Bewertungskommissionen
Keine Kommission eingesetzt
Chancengleichheit und berufliche Eingliederung
Pari opportunità e inclusione lavorativa nei contratti pubblici PNRR e PNC e nei contratti riservati:
Copia dell’ultimo rapporto sulla situazione del Personal maschile e femminile prodotto al momento della presentazione della domanda di partecipazione o dell’offerta da parte degli operatori economici tenuti, ai sensi dell’art. 46, del d.lgs. n. 198/2006, alla sua redazione (operatori che occupano oltre 50 dipendenti) (art. 47, c. 2, d.l. 77/2021) > Gli appaltatori hanno dichiarato di essere un’azienda pubblica o privata, che alla data del 31/12/2021 NON occupava oltre cinquanta dipendenti e quindi di NON essere tenuti a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del Personal di cui all’art. 46 d.lgs. 198/2006;
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: Sottosezione non applicabile all’istituzione scolastica
10.4. Ausführung/Esecutiva
Technischer Beirat / Collegio Consultivo Tecnico (CCT)
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: Sottosezione non applicabile all’istituzione scolastica
Chancengleichheit und berufliche Eingliederung
Relazione di genere sulla situazione del Personal maschile e femminile consegnata, entro sei mesi dalla conclusione del contratto, alla S.A. dagli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti (art. 47, c. 3, d.l. 77/2021)
> Alle Informationen und Unterlagen zu PNRR
Sponsorverträge/Sponsorizzazioni
Trifft auf die Schule nicht zu
Notfallmaßnahmen/Procedure di somma urgenza
Trifft auf die Schule nicht zu
Projektbezogene Finanzierung/Finanza di progetto
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile alle istituzioni scolastiche
11.1. Kriterien und Modalitäten
Erlass vom Schulbeitrag: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrats Nr. 8 vom 03.12.2019 geregelt und sieht im Wesentlichen folgendes vor:
Die Befreiung vom jährlichen Schulbeitrag ist bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit bei einem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) von weniger als 0,30, die in der EEVE Erklärung aufscheint, vorzusehen. Die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.
Beitrag bei mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrates Nr. 9 vom 03.12.2019 geregelt und sieht im Wesentliches folgendes vor:
- wirtschaftlich bedürftige Schüler*innen erhalten bei der Durchführung von mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrfahrten der 3. 4. und 5. Klassen, Kultur- und Sprachreisen, Projektfahrten mit Vertiefung von Lerninhalten vor Ort) einen Beitrag von der Schule.
- Für die Berechnung des Beitrages wird der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der EEVE Erklärung herangezogen.
- Sollte eine außerschulische Förderung möglich sein (z.B. Förderung von Sprachreisen von Seiten der öffentlichen Hand), so muss der*die Schüler*in diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen, sofern diese für ihn*sie annähernd (+/-10%) dasselbe Ausmaß erreicht. Als Grundlage werden die ausbezahlten Beträge der vergangenen Veranstaltungen herangezogen.
- Die Schule weist jährlich einen fixen Betrag zur Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Schüler*innen aus, der in den 5% des erwirtschafteten Betrages des Schulballes enthalten ist, siehe Reglement des Schulballes. Die Beiträge sind je nach Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der EEVE Erklärung gestaffelt, die aus der beigefügten Tabelle ersichtlich sind.
- Einkünfte der Schüler*innen, die aus Veranstaltungen und Aktivitäten zum Zwecke der Finanzierung einer Lehr- oder Projektfahrt (Maturaball, Verkauf von Kuchen an Elternsprechtagen, Preiswatten, Weihnachtsmarkt, Sponsorengelder usw.) oder aus Preisgelder bei Wettbewerben stammen, müssen angegeben werden und werden in Abzug gebracht.
- Die Schule kann die unter Punkt 2, 3 und 4 gemachten Angaben überprüfen; falsche Angaben haben den Ausschluss von der Begünstigung zur Folge.
- Bei besonderen Härtefällen, die von obgenannter Regelung ausgeschlossen und die überprüfbar zu begründen sind, entscheiden der Schuldirektor zusammen mit dem Klassenvorstand über die Gewährung eines Beitrages.
- Die Tabelle für die Staffelung der Beiträge bildet einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Beschlusses und richtet sich an die Verordnung der Studienbeihilfen.
Die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.
11.2. Gewährungsakte / Atti di concessione
Es wurde kein Gewährungsakt erlassen.
12.1. Budget und Jahresabschluss
Hier ist das Budget und der Jahresabschluss der Schule veröffentlicht.
Haushaltsvoranschlag
- Jahresabschluss 2021
- Lagebericht 2021
- Anhang 2021 lt. Art. 19, Abs. 4, DLH vom 13. Oktober 2017, Nr. 38
- Beschluss Nr. 01/2022 – Genehmigung des Jahresabschlusses 2021
- Einnahmen und Ausgaben 2021_tabellarische Übersicht
- Jahresabschluss 2022
- Lagebericht 2022
- Anhang 2022 lt. Art. 19, Abs. 4, DLH vom 13. Oktober 2017, Nr. 38
- Beschluss Nr. 02/2023 – Genehmigung des Jahresabschlusses 2022
- Einnahmen und Ausgaben 2022_tabellarische Übersicht
- Jahresabschluss 2023
- Lagebericht 2023
- Anhang 2023 lt. Art. 19, Abs. 4, DLH vom 13. Oktober 2017, Nr. 38
- Beschluss Nr. 02/2024 – Genehmigung des Jahresabschlusses 2023
- Einnahmen und Ausgaben 2023_tabellarische Übersicht
Für die Schule nicht zutreffend > Nota: le istitutzioni scolastiche non hanno contabilità finanziaria
Letzte Aktualisierung: 11.06.2026
13.1. Immobilienvermögen
Die Schule verfügt über kein Immobilienvermögen; das Schulgebäude befindet sich im Eigentum des Benediktinerstifts Marienberg und der Gemeinde Meran.
Die Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der Planung, des Baus, der Erweiterung und des Umbaus, der Instandhaltung, der Verwaltung und der Einrichtung von Schulgebäuden mit Zubehör, in denen Kindergärten, Grundschulen oder Sekundarschulen ersten Grades untergebracht werden sollen, werden von den einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbunden Südtirols im jeweiligen Gebiet wahrgenommen; jene Verwaltungsaufgaben hingegen, die Sekundarschulen zweiten Grades und Kunstschulen – einschließlich Konservatorien – betreffen, werden vom Land wahrgenommen.
13.2. Miet- oder Pachtzinse
Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran hat keine Miet- oder Pachtzinse entrichtet/eingehoben.
14.1. Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane
Mit Dekret des Landesdirektors für deutschsprachige Berufsbildung 9240/2025 wurden folgende Personen als Mitglieder des für die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung: Paulmichl Manuela und Weiss Adelheid
Die Schule hat in diesem Feld die nicht umgesetzten Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule und der eventuell vorhandenen Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule zu veröffentlichen.
Performanceplan/Documento dell’OIV di validazione della Realazione sulla Performance (art. 14, c.4, lett. c, d.lgs. n. 150/2009)
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: n./a. Il nuovo documento di programmazione [= PIAO] deve essere adottato da tutte le pubbliche amministrazioni, con esclusione delle scuole di ogni ordine e grado e delle istituzioni educative, di cui all’articolo 1, comma 2, del decreto legislativo 30 marzo 2001, n. 165, entro il 31 gennaio di ogni anno.” (Circolare 2/2022_PIAO)
Performanceplan/Realazione sulla Performance (art. 14, c.4, lett. c, d.lgs. n. 150/2009)
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: n./a. Il nuovo documento di programmazione [= PIAO] deve essere adottato da tutte le pubbliche amministrazioni, con esclusione delle scuole di ogni ordine e grado e delle istituzioni educative, di cui all’articolo 1, comma 2, del decreto legislativo 30 marzo 2001, n. 165, entro il 31 gennaio di ogni anno.” (Circolare 2/2022_PIAO)
Andere Akte der unabhängigen Prüforgane / Altri atti degli organismi indipendenti di valutazione, nuclei di valutazione o altri organismi con funzioni analoghe, procedendo all’indicazione in forma anonima dei dati personali eventualmente presenti
Es sind keine Dokumente bekannt > NOTA: Non presenti altri atti
Prüfberichte der Kontrollorgane/Relazioni degli organi di revisione amministrativa e contabile
Budget
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2021-2023
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2022-2024
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2023-2025
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2024-2026
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2025-2027
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2026-2028
Jahresabschluss
- Prüfbericht Jahresabschluss 2020
- Prüfbericht Jahresabschluss 2021
- Prüfbericht Jahresabschluss 2022
- Prüfbericht Jahresabschluss 2023
- Prüfbericht Jahresabschluss 2024
- Prüfbericht Jahresabschluss 2025
Andere
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2022
- 2022 All 1.1. Documento di attestazione per le amministrazioni – par. 1.1_BZ
- 2022 All 2.1. A – Griglia rilevazione Wfo F. Kafka
- 2022 All 3. Scheda di sintesi sulla rilevazione degli OIV o degli organismi con funzioni analoghe (1)
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2024
Beschluss der ANAC – Nr. 213 vom 23. April 2024
- Documento di attestazione – delibera ANAC n. 213/2024_Giugno 2024
- Documento di attestazione – delibera ANAC n. 213/2024_Gennaio 2025
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2025
Beschluss der ANAC – Nr. 192 vom 7. Mai 2025
- Documento di attestazione – delibera ANAC n. 192/2025_Luglio 2025
- Documento di attestazione – delibera ANAC n. 192/2025_Dicembre 2025
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2026
Beschluss der ANAC – Nr. 168 vom 15. April 2026
14.2. Rechnungshof
Es sind keine Beanstandungen vonseiten des Rechnungshofes bekannt.
Letzte Änderung: 11.06.2026
15.1. Dienstcharta und Qualitätsstandards
Die Dienste der Schule orientieren sich nach den allgemeinen Dienstleistungsgrundsätze der Schule
15.2. Verbuchte Kosten
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: Voce non prevista per gli istituti scolastici (Del. ANAC 430/2016)
15.3. Sammelklagen
Es ist nicht bekannt, dass Sammelklagen gemäß Artikel 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 189/2009, mit dem Ziel die korrekte Abwicklung einer Aufgabe oder Erbringung eines Dienstes wiederherzustellen, gegen die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran eingebracht wurden. Folglich gibt es derzeit weder Daten über Urteile noch zur Befolgung der Urteile angewendete Maßnahmen die der Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 4 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 198/2009 unterliegen.
15.4. Wartelisten
Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran erbringt keine Leistungen für den Sanitätsbetrieb. Folglich findet die Bestimmung laut Artikel 41, Absatz 6, des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013, welche die Angabe der Kriterien für die Erstellung der Wartelisten, die vorgesehenen Wartezeiten und die effektiven durchschnittlichen Wartezeiten vorsieht, keine Anwendung.
15.5. Online Dienste
Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran stellt keine Onlinedienste bereit.
Letzte Änderung: 11.06.2026
16.1. Daten zu den Zahlungen
Daten zu den Zahlungen in Bezug auf die Art der getätigten Ausgaben, den Bezugszeitraum und die Empfänger.
Jahr 2026 / Anno 2026
- Zahlungen der Verwaltung – 1. Trimester 2026 / Dati pagamenti I trimestre 2026
- Zahlungen der Verwaltung – 2. Trimester 2026 / Dati pagamenti II trimestre 2026
Jahr 2025 / Anno 2025
- Zahlungen – Finanzjahr 2025 / Dati pagamenti – Anno 2025
- Zahlungen der Verwaltung – 1. Trimester 2025 / Dati pagamenti I trimestre 2025
- Zahlungen der Verwaltung – 2. Trimester 2025 / Dati pagamenti II trimestre 2025
- Zahlungen der Verwaltung – 3. Trimester 2025 / Dati pagamenti III trimestre2025
- Zahlungen der Verwaltung – 4. Trimester 2025 / Dati pagamenti IV trimestre 2025
Jahr 2024 / Anno 2024
- Zahlungen – Finanzjahr 2024 / Dati pagamenti – Anno 2024
- Zahlungen der Verwaltung – 1. Trimester 2024 / Dati pagamenti I trimestre 2024
- Zahlungen der Verwaltung – 2. Trimester 2024 / Dati pagamenti II trimestre 2024
- Zahlungen der Verwaltung – 3. Trimester 2024 / Dati pagamenti III trimestre 2024
- Zahlungen der Verwaltung – 4. Trimester 2024 / Dati pagamenti IV trimestre 2024
Jahr 2023 / Anno 2023
- Zahlungen – Finanzjahr 2023 / Dati pagamenti – Anno 2023
- Zahlungen der Verwaltung – 1. Trimester 2023 / Dati pagamenti I trimestre 2023
- Zahlungen der Verwaltung – 2. Trimester 2023 / Dati pagamenti II trimestre 2023
- Zahlungen der Verwaltung – 3. Trimester 2023 / Dati pagamenti III trimestre 2023
- Zahlungen der Verwaltung – 4. Trimester 2023 / Dati pagamenti IV trimestre 2023
Jahr 2022 / Anno 2022
- Zahlungen – Finanzjahr 2022 / Dati pagamenti – Anno 2022
- Zahlungen der Verwaltung – 1. Trimester 2022 / Dati pagamenti I trimestre 2022
- Zahlungen der Verwaltung – 2. Trimester 2022 / Dati pagamenti II trimestre 2022
- Zahlungen der Verwaltung – 3. Trimester 2022 / Dati pagamenti III trimestre 2022
- Zahlungen der Verwaltung – 4. Trimester 2022 / Dati pagamenti IV trimestre 2022
Jahr 2021 / Anno 2021
- Zahlungen – Finanzjahr 2021 / Dati pagamenti – Anno 2021
- Zahlungen der Verwaltung – 1. Trimester 2021 / Dati pagamenti I trimestre 2021
- Zahlungen der Verwaltung – 2. Trimester 2021 / Dati pagamenti II trimestre 2021
- Zahlungen der Verwaltung – 3. Trimester 2021 / Dati pagamenti III trimestre 2021
- Zahlungen der Verwaltung – 4. Trimester 2021 / Dati pagamenti IV trimestre 2021
16.2. Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung
Durchschnittlicher Indikator zum Zahlungsverhalten für den Erwerb von Gütern, Dienstleistungen, beruflichen Leistungen und Lieferungen.
Der trimestrale und jährliche Indikator zum Zahlungsverhalten (vom Jahr 2019 bis zum jetzigen Zeitpunkt) im Sinne des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 22.09.2014 (GU Serie Generale del 14.11.2014), des Art. 33 des Legislativdekretes Nr. 33/2013 und des Art. 9 des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 22.09.2014 ist in der Tabelle angeführt:
Jahr 2026/Anno 2026
- Zahlungsindikator – 1. Trimester 2026 / Indicatore tempestività pagamenti – I trimestre 2026
- Zahlungsindikator – 2. Trimester 2026 / Indicatore tempestività pagamenti – II trimestre 2026
Jahr 2025/Anno 2025
- Zahlungsindikator – Jahr 2025 / Indicatore tempestività pagamenti – Riepilogo anno 2025
- Zahlungsindikator – 1. Trimester 2025 / Indicatore tempestività pagamenti – I trimestre 2025
- Zahlungsindikator – 2. Trimester 2025 / Indicatore tempestività pagamenti – II trimestre 2025
- Zahlungsindikator – 3. Trimester 2025 / Indicatore tempestività pagamenti – III trimestre 2025
- Zahlungsindikator – 4. Trimester 2025 / Indicatore tempestività pagamenti – IV trimestre 2025
- Zahlungsindikator – Jahr 2024 / Indicatore tempestività pagamenti – Riepilogo anno 2024
- Zahlungsindikator – 1. Trimester 2024 / Indicatore tempestività pagamenti – I trimestre 2024
- Zahlungsindikator – 2. Trimester 2024 / Indicatore tempestività pagamenti – II trimestre 2024
- Zahlungsindikator – 3. Trimester 2024 / Indicatore tempestività pagamenti – III trimestre 2024
- Zahlungsindikator – 4. Trimester 2024 / Indicatore tempestività pagamenti – IV trimestre 2024
- Zahlungsindikator – Jahr 2023 / Indicatore tempestività pagamenti – Riepilogo anno 2023
- Zahlungsindikator – 1. Trimester 2023 / Indicatore tempestività pagamenti – I trimestre 2023
- Zahlungsindikator – 2. Trimester 2023 / Indicatore tempestività pagamenti – II trimestre 2023
- Zahlungsindikator – 3. Trimester 2023 / Indicatore tempestività pagamenti – III trimestre 2023
- Zahlungsindikator – 4. Trimester 2023 / Indicatore tempestività pagamenti – IV trimestre 2023
- Zahlungsindikator – Jahr 2022 / Indicatore tempestività pagamenti – Riepilogo anno 2022
- Zahlungsindikator – 1. Trimester 2022 / Indicatore tempestività pagamenti – I trimestre 2022
- Zahlungsindikator – 2. Trimester 2022 / Indicatore tempestività pagamenti – II trimestre 2022
- Zahlungsindikator – 3. Trimester 2022 / Indicatore tempestività pagamenti – III trimestre 2022
- Zahlungsindikator – 4. Trimester 2022 / Indicatore tempestività pagamenti – IV trimestre 2022
- Zahlungsindikator – Jahr 2021 / Indicatore tempestività pagamenti – Riepilogo anno 2021
- Zahlungsindikator – 1. Trimester 2021 / Indicatore tempestività pagamenti – I trimestre 2021
- Zahlungsindikator – 2. Trimester 2021 / Indicatore tempestività pagamenti – II trimestre 2021
- Zahlungsindikator – 3. Trimester 2021 / Indicatore tempestività pagamenti – III trimestre 2021
- Zahlungsindikator – 4. Trimester 2021 / Indicatore tempestività pagamenti – IV trimestre 2021
- Zahlungsindikator – Jahr 2020 / Indicatore tempestività pagamenti – Riepilogo anno 2020
- Zahlungsindikator – 1. Trimester 2020 / Indicatore tempestività pagamenti – I trimestre 2020
- Zahlungsindikator – 2. Trimester 2020 / Indicatore tempestività pagamenti – II trimestre 2020
- Zahlungsindikator – 3. Trimester 2020 / Indicatore tempestività pagamenti – III trimestre 2020
- Zahlungsindikator – 4. Trimester 2020 / Indicatore tempestività pagamenti – IV trimestre 2020
16.2. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und Anzahl der Gläubigerunternehmen
Gesamtbetrag der Verbindichkeiten (Ende des Jahres) / Ammontare complessivo dei debiti (Complessivo annuale)
Verschuldungsstock zum 31.12.2021 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2021 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2021.
Verschuldungsstock zum 31.12.2022 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2022 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2022.
Verschuldungsstock zum 31.12.2023 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2023 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2023.
Verschuldungsstock zum 31.12.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2024.
Verschuldungsstock zum 31.12.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2025.
I dati riportati sono quelli risultatnti dal portale areaRGS (Ragioneria Generale dello Stato) Piattaforma dei crediti commerciali – Stock del debito
Gesamtbetrag der Verbindichkeiten (Trimestrale Mitteilung ab dem Finanzjahr 2024) / Ammontare complessivo dei debiti (Complessivo trimestrale a partire dall’anno 2024)
Verschuldungsstock zum 31.03.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.03.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2024.
Verschuldungsstock zum 30.06.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.06.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2024.
Verschuldungsstock zum 30.09.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.09.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 settembre 2024.
Verschuldungsstock zum 31.12.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2024.
Verschuldungsstock zum 31.03.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.03.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2025.
Verschuldungsstock zum 30.06.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.06.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2025.
Verschuldungsstock zum 30.09.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.09.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 settembre 2025.
Verschuldungsstock zum 31.12.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2025.
Verschuldungsstock zum 31.03.2026 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.03.2026 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2026.
Verschuldungsstock zum 36.06.2026 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.06.2026 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2026.
16.4. IBAN und elektronische Zahlung
Bankkoordinaten
Delibera ANAC n. 77 del 16 febbraio 2022: … “per evitare che gli utenti possano eseguire dei bonifici non integrati con il sistema pagoPA, é fatto divieto ai soggetti tenuti per legge all’adesione a pagoPA di pubblicare in qualsiasi modo l’IBAN di accredito” (cfr. § 5 Linee guida Agid) …
Die Pflicht zur Veröffentlichung des IBAN endete mit dem “Decreto Semplificazioni” (Gesetzesdekret 76/2020, umgewandelt in Gesetz 120/2020), welches ab 01.03.2021 den öffentlichen Verwaltungen (einschließliche Bildungseinrichtungen) zur Pflicht machte, die pagoPA-Plattform für die Verwaltung von Zahlungen der Bürger zu nutzen.
Ämterkodex
UFBNIA
Öffentliche Verwaltung und elektronische Zahlungen
pagoPA ist das neue staatliche Zahlungssystem, das wie vom “Codice per l’Amministrazione Digitale” (CAD) vorgesehen, im Rahmen des gesamtstaatlichen Technologieinnovationsprozesses der öffentlichen Verwaltung, von der “Agenzia per l’Italia Digital” (AgID), enwickelt wurde. AgID hat die staatliche Zahlungsplattform (“Nodo Nazionale dei Pagamenti”) eingeführt, um auf dem gesamten Staatsgebiet, den Zahlungskreislauf einheitlich zu verwalten. An die staatliche Zahlungsplattform sind einerseits, verpflichtend, die öffentlichen Verwaltungen und andererseits die von pagoPA Spa zertifizierten Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, kurz PSP) angeschlossen. Für weitere Informationen
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.
18.1. Raumplanung und Raumordnung / Raumplanung und -verwaltung (da pubblicare in tabelle)
Akten zur Raumplanung und Raumordnung, unter anderem Raumordnungspläne, Koordinierungspläne, Landschaftspläne, Bauleitpläne bzw. städtebauliche Instrumente, sowohl allgemeine als auch umsetzende, sowie deren Änderungen / Atti di governo del territorio quali, tra gli altri, piani territoriali, piani di coordinamento, piani paesistici, strumenti urbanistici, generali di attuazione, nonché le loro varianti
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.
21.1. Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen / Außerordentliche Interventionen und Notstandseingriffe (da pubblicare in tabelle)
Beschlüsse betreffend außergewöhnliche und dringliche Eingriffe, die Abweichungen von der geltenden Gesetzgebung beinhalten, unter ausdrücklicher Angabe der gegebenenfalls abweichenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Gründe für die Abweichung, sowie der Gründer für die Abweichung, sowie unter Angabe etwaiger ergangener verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Entscheidungen / Maßnahmen adottati concernenti gli Außerordentliche Interventionen und Notstandseingriffe che comportano deroghe alla legislazione vigente, con l’indicazione espressa delle norme di legge eventualmente derogate e dei motivi della deroga, nonchè con l’indicazione di eventuali atti amministrativi o giurisdizionali intervenuti
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica
Gegebenenfalls festgelegte Fristen für die Ausübung der Befugnis zur Verabschiedung außergewöhnlicher Maßnahmen / Termini temporali eventualmente fissati per l’esercizio dei poteri di adozione dei Maßnahmen straordinaria
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica
Geplante Kosten der Maßnahmen sowie die tatsächlich von der Verwaltung entstandenen Kosten/ Costo previsto degli itnerventi e costo effettivo sostenuto dall’amministrazione
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica
22.1. Vorbeugung der Korruption
Verordnungen für die Vorbeugung und Unterdrückung der Korruption und der Illegalität: > auf die Schule nicht zutreffend
Von der ANAC erlassene Maßnahmen und Anpassungsakte an diese Maßnahmen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle bei Korruptionsbekämpfung: Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 190/2012 bekannt (letzte Aktualisierung am 17.06.2025)
Feststellungsakte von Übertretungen gemäß Gesetzesdekret Nr. 39/2013: Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 190/2012 bekanntt. (letzte Aktualisierung am 17.06.2025)
22.2. Bürgerzugang
Mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:
a) Einfacher Bürgerzugang:
Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der institutionellen Website im Bereich Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist (Artikel 5, Absatz 1 gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).
b) Allgemeiner Bürgerzugang:
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der Landesverwaltung, welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Artikel 5, Absatz 2 und Artikel 5-bis gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).
An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran zu richten:
Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237545
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
22.3. Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem/jeder Bürger/in kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden.
Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Überlassung von Daten oder Unterlagen in elektronischer Form ist kostenlos, unbeschadet der Rückerstattung der von der Verwaltung tatsächlich getragenen und belegten Kosten für die Wiedergabe auf externen Datenträgern. Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Landesverwaltung den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung auf dem Postwege beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.
In den letzten sechs Monaten wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt.<
Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion “Transparente Verwaltung” können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
Letzte Aktualisierung: 30.06.2025
