Transparente Verwaltung

Durch die Veröffentlichung in diesem Bereich der Homepage setzt die Schule ihre Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Transparenz, die sich aus den Gv.D. Nr. 33/2013 und dem Beschluss der ANAC Nr. 430/2016 ergeben, um. Diese Maßnahmen zur Transparenz bilden einen Teil des dreijährigen Antikorruptionsplanes, der von der Bildungsdirektorin des Landes als Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung ausgearbeitet wird.

3. Berater und Mitarbeiter
5. Wettbewerbe
10. Ausschreibungen und Verträge
Verträge mit Bekanntmachungen und Aufrufen, die VOR dem 1. Januar 2024 veröffentlicht wurden: Information zu den einzelnen Verfahren ↳ Maßnahmen Wahl des Vertragspartners ↳ Zusammenfassende Veröffentlichung (bis 2022) ↳ Darstellung von den ersten Handlungen bis zur Zuschlagserteilung ↳ Finanzielle Rechnungslegung und Zeiten der Fertigstellung ↳ Maßnahmen Ausschluss vom Vergabeverfahren ↳ Ökonomatsfonds Verträge mit Bekanntmachungen und Aufrufen, die VOR dem 1. Januar 2024 veröffentlicht wurden: Information zu allen Verfahren ↳ Programmierung ↳ Bekanntmachung Markterhebung ↳ Entgelte und Vergütungen ↳ Bekanntmachungen zu den Ergebnissen der Vergabeverfahren ↳ In-House-Vergaben ↳ Niederschriften Wettbewerbsbehörde und Bewertungskommission ↳ Zusammensetzung technische Kommission und Curriculum ↳ Umsetzung PNRR-Maßnahmen Umsetzung der PNRR-Maßnahmen Akte und Unterlagen in Bezug auf alle Verfahren ↳ Verwendung automatisierter Verfahren ↳ Interessensbekundung für unvollendete Bauvorhaben ↳ Nichtvornahme der Programmierung ↳ Vergabeverfahren mit Qualifikationssystemen ↳ Reglementierte Ausschreibungsverfahren besondere Bereiche ↳ Daten und Informationen über öffentliche Investitionsprojekte ↳ Schwere berufliche Verstöße Weitere für jedes Verfahren zu veröffentlichende Urkunden und Unterlagen ↳ Veröffentlichungsphase ↳ Vergabephase ↳ Ausführungsphase ↳ Sponsoring ↳ Verfahren aufgrund hoher Dringlichkeit und des Zivilschutzes ↳ Projektfinanzierung ↳ Informationen zu den einzelnen Verfahren in tabellarischer Form
11. Subventionen, Beiträge, Zuschüsse und wirtschaftliche Vergünstigungen
13. Liegenschaften und Vermögensverwaltung
18. Raumplanung und Raumordnung
19. Umweltinformationen
20. Akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen
21. Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen

Abwesenheiten nicht unterrichtendes Personal

 

Abwesenheiten nicht unterrichtendes Personal (Art. 16, Abs. 3, GvD Nr. 33/2013)

Dreimonatliche Veröffentlichung der An- und Abwesenheitsquoten des Personals der Landesverwaltung. Die Abwesenheitsquote beinhaltet die Abwesenheiten aus nicht arbeitsbedingten Gründen: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Studium, andere Gründe.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:20 Uhr

Abwesenheitsquoten

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:20 Uhr

Abwesenheitsquoten Lehrpersonal

 

Abwesenheitsquoten Lehrpersonal (Art. 16, Abs. 3, GvD Nr. 33/2013)

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals:

Schuljahr 1.Trimester
(Sept.-Nov.)
2.Trimester
(Dez.-Feb.)
3.Trimester
(März-Mai)
4.Trimester
(Juni-August)
2022/23 8,61 8,13 8,68 3,38
2023/24 9,97 7,36 7,05 3,23
2024/25 15,32 16,14 13,41 3,82
2025/26 13,6 11,94 15,32
Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:20 Uhr

Akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen

 

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:52 Uhr

Akte der Kontrollorgane

 

Akte der Kontrollorgane (Art. 28, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 10:02 Uhr

Akte und Unterlagen in Bezug auf alle Verfahren

 

Ab dem 1. Januar 2024 sind gemäß Artikel 225, Absatz 2 des neuen Gesetzbuches für öffentliche Verträge (D.lgs. Nr. 36/2023) die Bestimmungen zur Transparenz in Teil II desselben Dekrets „Digitalisierung des Lebenszyklus von Verträgen“ in Kraft getreten. Die Daten und Informationen zur Vergabe und Ausführung öffentlicher Verträge sind in der Nationalen Datenbank für öffentliche Verträge (BDNCP) verfügbar. Weitere Daten werden in den folgenden Abschnitten veröffentlicht:

Sind die Akten und Dokumente bereits auf digitalen Beschaffungsplattformen gemäß den im GvD Nr. 33/2013 (Art. 6 und Art. 8 Abs. 3) festgelegten Fristen und Qualitätskriterien veröffentlicht, genügt die Angabe des entsprechenden Links im Bereich ‘Transparente Verwaltung’, um die Einsichtnahme für jedermann zu gewährleisten.

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 11:32 Uhr

Allgemeiner Bürgerzugang

 

Allgemeiner Bürgerzugang (Art. 5, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013)

Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der Landesverwaltung, welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Artikel 5, Absatz 2 und Artikel 5-bis gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).

An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran zu richten:

Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237545
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it

Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Ausstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist unentgeltlich, sofern sie in Beantwortung eines Antrags auf allgemeinen Bürgerzugang erfolgt. Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Landesverwaltung den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung mittels Einschreiben mit R.A. beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 12:18 Uhr

An die Bediensteten erteilte oder autorisierte Aufträge

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:32 Uhr

Andere Akte der unabhängigen Bewertungsgremien

 

Andere Akte der unabhängigen Bewertungsgremien (Art. 31, GvD Nr. 33/2013)

Weitere Akte der unabhängigen Bewertungsgremien liegen nicht vor.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 12:11 Uhr

Aus dem Amt geschiedene

 

Aus dem Amt geschiedene (Art. 14, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:12 Uhr

Ausführungsphase

 

Zusammensetzung des technischen Beirates (Art. 215 und ss. und Anlage V.2, GvD Nr. 36/2023)

Keinen technischen Beirat eingesetzt.

Chancengleichheit und Arbeitseingliederung in den öffentlichen PNRR- und PNC-Verträgen und in den vorbehaltenen Verträgen (Art. 47, Abs. 2 und 9, LD Nr. 77/2021, umgewandelt mit Änderungen vom Gesetz Nr. 108/2021)

Kopie des letzten Berichtes über die Situation des männlichen und weiblichen Personals, gemäß Art. 46 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 11 April 2006, Nr. 198, des zu dessen Abfassung verpflichteten Wirtschaftsteilnehmers (Wirtschaftsteilnehmer, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen). Die Unterlage ist, bei sonstigem Ausschluss, zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Teilnahme oder des Angebotes vorzulegen

(Art. 47, co. 2, e 9 d.l. 77/2021, convertito con modificazioni dalla l. 108/2021_D.P.C.M. 20 giugno 2023 recante Linee guida volte a favorire le pari opportunità generazionali e di genere, nonché l’inclusione lavorativa delle persone con disabilità nei contratti riservati (art. 1, co. 8, allegato II.3, d.lgs. 36/2023 )

  1. Copia dell’ultimo rapporto sulla situazione del Personal maschile e femminile prodotto al momento della presentazione della domanda di partecipazione o dell’offerta da parte degli operatori economici tenuti, ai sensi dell’art. 46, del d.lgs. n. 198/2006, alla sua redazione (operatori che occupano oltre 50 dipendenti) (art. 47, c. 2, d.l. 77/2021) > Gli appaltatori hanno dichiarato di essere un’azienda pubblica o privata, che alla data del 31/12/2021 NON occupava oltre cinquanta dipendenti e quindi di NON essere tenuti a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del Personal di cui all’art. 46 d.lgs. 198/2006; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)
  2. Relazione di genere sulla situazione del Personal maschile e femminile consegnata, entro sei mesi dalla conclusione del contratto, alla S.A. dagli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti (art. 47, c. 3, d.l. 77/2021) > Nessun azienda pubblica o privata che alla data dle 31/12/2021 occupava un numero pari o superiore a quindici dipendenti; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)
  3. Pubblicazione da parte della S.A. della certificazione di cui all’articolo 17 della legge 12 marzo 1999, n. 68 e della relazione relativa all’assolvimento degli obblighi di cui alla medesima legge e alle eventuali sanzioni e Maßnahmen disposti a carico dell’operatore economico nel triennio antecedente la data di scadenza di presentazione delle offerte e consegnati alla S.A. entro sei mesi dalla conclusione del contratto (per gli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti) > Nessun azienda pubblica o privata che alla data dle 31/12/2021 occupava un numero pari o superiore a quindici dipendenti; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)

Finanzielle Rechnungslegung und Zeiten der Fertigstellung

Daten der Ausführungsphase: Die Veröffentlichung der entsprechenden Maßnahmen  finden Sie auf der ISOV-Plattform (Informationssystem öffentliche Verträge) unter dem  Abschnitt „Vertragsfortschritt“ des jeweiligen Vergabeverfahrens.
Veröffentlichung pro Ausschreibungsfaszikel

- Zeiten der Fertigstellung
- Betrag der liquidierten Summen

– tempi di completamento/importo delle somme liquidate
– Zeiten der Fertigstellung/Betrag der liquidierten Summen

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 11:14 Uhr

Ausgeschiedene Führungskräfte

 

Veröffentlichung der Daten der aus dem Dienst geschiedenen Führungskräfte (Art. 14, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:18 Uhr

Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen

 

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:53 Uhr

Bankkoordinaten und Ämterkodex

 

Bankkoordinaten (Art. 36, GvD Nr. 33/2013, Art 5, Abs. 1, GvD Nr. 82/2005)
Delibera ANAC n. 77 del 16 febbraio 2022: ... per evitare che gli utenti possano eseguire dei bonifici non integrati con il sistema pagoPA, é fatto divieto ai soggetti tenuti per legge all'adesione a pagoPA di pubblicare in qualsiasi modo l'IBAN di accredito" (cfr. § 5 Linee guida Agid) ...

Die Pflicht zur Veröffentlichung des IBAN endete mit dem "Decreto Semplificazioni" (Gesetzesdekret 76/2020, umgewandelt in Gesetz 120/2020), welches ab 01.03.2021 den öffentlichen Verwaltungen (einschließliche Bildungseinrichtungen) zur Pflicht machte, die pagoPA-Plattform für die Verwaltung von Zahlungen der Bürger zu nutzen.

 

Ämterkodex (Art. 36, GvD Nr. 33/2013, Art 5, Abs. 1, GvD Nr. 82/2005)

UFBNIA

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:45 Uhr

Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften

 

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 15:17 Uhr

Bekanntmachung Markterhebung

Zuletzt geändert am: 25.08.2026, 15:34 Uhr

Bekanntmachungen zu den Ergebnissen der Vergabeverfahren

 

Bekanntmachungen zu den Ergebnissen der Vergabeverfahren

Art. 9 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 - Um etwaige Doppelveröffentlichungen zu vermeiden, kann die Veröffentlichung durch einen Hyperlink zu jenem Abschnitt der Website ersetzt werden, in dem die entsprechenden Daten, Informationen oder Dokumente vorhanden sind.

Zuletzt geändert am: 25.08.2026, 16:17 Uhr

Bericht der unabhängigen Prüfstelle über die allgemeine Funktionsweise des Bewertungssystems, Transparenz und Integrität der internen Kontrolle

 

Bericht der unabhängigen Prüfstelle über die allgemeine Funktionsweise des Bewertungssystems, Transparenz und Integrität der internen Kontrolle (Art. 14, Abs. 4, a), GvD Nr. 150/2009)

Nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht für Schulen aller Schulstufen und Grade und der Bildungseinrichtungen gemäß Art. 1, Absatz 2, des Legislativdekretes 30 März 2001, Nr. 165./Obbligo di pubblicazione non applicabile alle scuole di ogni ordine e grado e delle istituzioni educative, di cui all’articolo 1, comma 2, del decreto legislativo 30 marzo 2001, n. 165.

Im Rahmen der dringenden Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Verwaltungen, die für die Umsetzung des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) erforderlich sind, hat Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 80/2021 den Integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) in die Rechtsordnung eingeführt. Der neue Programmplan ist von allen öffentlichen Verwaltungen – mit Ausnahme der Schulen aller Stufen und der Bildungseinrichtungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165 – jeweils bis zum 31. Januar jedes Jahres zu verabschieden.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 11:09 Uhr

Bericht zur Performance

 

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 15:13 Uhr

Bestätigung der unabhängigen Prüfstelle über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten

 

Bestätigung der unabhängigen Prüfstelle über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten (Art. 31, GvD Nr. 33/2013)

Akte der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen

Gemäß Art. 1, Absatz 562, des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 179 (Haushaltsgesetz für 2023), veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. Dezember 2022, „Die in Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe g) des Gesetzesdekrets vom 27. Oktober 2009, Nr. 150 vorgesehenen Befugnisse werden an den Bildungseinrichtungen durch die Rechnungsrevisoren durchgeführt.

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2021
Beschluss der ANAC – Nr. 201 vom 13. April 2022

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2022
Beschluss der ANAC – Nr. 203 vom 17. Mai 2023

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2023
Beschluss der ANAC – Nr. 213 vom 23. April 2024

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2024
Beschluss der ANAC – Nr. 192 vom 7. Mai 2025

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2025
Beschluss der ANAC – Nr. 168 vom 15. April 2026

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 12:06 Uhr

Beteiligte Gesellschaften

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:43 Uhr

Bürgerzugang

 

Mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.

Mit Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Januar 2020, Nr. 4 wurde die Verordnung über die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang sowie der Rechte im Rahmen der Veröffentlichungs-, Transparenz- und Informationspflicht der öffentlichen Verwaltung erlassen.

Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 13:06 Uhr

Darstellung von den ersten Handlungen bis zur Zuschlagserteilung

 

Die Veröffentlichung der entsprechenden Maßnahmen finden Sie auf der ISOV-Plattform (Informationssystem öffentliche Verträge) unter dem Abschnitt „Unterlagen“ des jeweiligen Vergabeverfahrens.

– CIG (codice identificativo gara)
– auftraggebende Körperschaft
– Vergabegegenstand
– Auswahl des Vertragspartners
– eingeladene Wirtschaftsteilnehmer
– Anzahl der Anbietenden, welche am Verfahren teilgenommen haben
– Zuschlagsempfänger
– Betrag der Zuschlagserteilung

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 16:04 Uhr

Daten und Informationen über öffentliche Investitionsprojekte

 

Daten und Informationen über öffentliche Investitionsprojekte (Art. 11, Abs. 2-quater, Gesetz Nr. 3/2003, eingeführt von Art. 41, Abs. 1, LD Nr. 76/2020)

Für Träger öffentlicher Investitionsvorhaben vorgesehene Pflicht_Jährliche Auflistung der finanzierten Projekte mit Angabe von CUP, Gesamtbetrag der Finanzierung, Finanzierungsquellen, Datum des Projektstarts und Stand der finanziellen und verfahrensmäßigen Umsetzung

Zuletzt geändert am: 26.08.2026, 16:28 Uhr

Daten zu den Gesellschaften

 

Daten zu den Gesellschaften (Art. 20, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013)

Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:42 Uhr

Dienstcharta und Qualitätsstandards

 

Dienstcharta und Qualitätsstandards (Art. 32,  Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Die Dienste der Schule orientieren sich nach den allgemeinen Dienstleistungsgrundsätze der Schule

Um die Qualität des Schulsystems in Südtirol zu steigern, definieren die Evaluationsstellen der drei Sprachgruppen auf Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie im Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 (Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe) vorgegeben sind, einen für die Schulen verbindlichen Qualitätsrahmen.

Ein langfristiges Qualitätskonzept sowie konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind im Dreijahresplan des Bildungsangebotes verankert. Der Dreijahresplan berücksichtigt somit die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bildungsangebotes, die aus den Ergebnissen der internen und externen Evaluation hervorgehen.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 11:10 Uhr

Disziplinarordnung und Verhaltenskodex

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:10 Uhr

Dokument der unabhängigen Prüfstelle zur Validierung des Performanceberichts

 

Dokument der unabhängigen Prüfstelle zur Validierung des Performanceberichts (Art. 14, Abs. 4, c), GvD Nr. 150/2009)

Nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht für Schulen aller Schulstufen und Grade und der Bildungseinrichtungen gemäß Art. 1, Absatz 2, des Legislativdekretes 30 März 2001, Nr. 165./Obbligo di pubblicazione non applicabile alle scuole di ogni ordine e grado e delle istituzioni educative, di cui all’articolo 1, comma 2, del decreto legislativo 30 marzo 2001, n. 165.

Im Rahmen der dringenden Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Verwaltungen, die für die Umsetzung des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) erforderlich sind, hat Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 80/2021 den Integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) in die Rechtsordnung eingeführt. Der neue Programmplan ist von allen öffentlichen Verwaltungen – mit Ausnahme der Schulen aller Stufen und der Bildungseinrichtungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165 – jeweils bis zum 31. Januar jedes Jahres zu verabschieden.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 11:08 Uhr

Dokumente zur strategischen Planung

 

Dokumente zur strategischen Planung (Art. 12, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013):

Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes, der auch das Leitbild der Schule enthält und explizit die Ziele der Schule ausweist kann hier eingesehen werden. Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen:

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 08:33 Uhr

Dreijahresplan des Personalbedarfs

 

Dreijahresplan des Personalbedarfs

Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:09 Uhr

Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz

 

Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und Transparenz (Art. 10, Abs. 8, a), GvD Nr. 33/2013)

Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit GvD Nr. 97/2016 und Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektoren übertragen.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:56 Uhr

Dreijahresprogramm zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz

 

Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit GvD Nr. 97/2016 und mit Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektion übertragen.

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 11:43 Uhr

Durchschnittliche Zahlungszeit

 

Durchschnittliche Zahlungszeit (Art. 33, GvD Nr. 33/2013)

Durchschnittlicher Indikator zum Zahlungsverhalten für den Erwerb von Gütern, Dienstleistungen, beruflichen Leistungen und Lieferungen (jährlicher Indikator zum Zahlungsverhalten).

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:10 Uhr

Einfacher Bürgerzugang

 

Einfacher Bürgerzugang (Art. 5, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013, Art. 2, Abs. 9-bis, Gesetz 241/90)

Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der institutionellen Website im Bereich Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist (Artikel 5, Absatz 1 gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).

An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran zu richten:

Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237545
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it

Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Ausstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist unentgeltlich, sofern sie in Beantwortung eines Antrags auf allgemeinen Bürgerzugang erfolgt. Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Landesverwaltung den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung mittels Einschreiben mit R.A. beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 12:19 Uhr

Einheitlicher Führungsstellenplan auf Landesebene

 

Einheitlicher Führungsstellenplan auf Landesebene (Art. 2, LG Nr. 6/2022)

Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:00 Uhr

Einzelne Verfahrensart

 

Einzelne Verfahrensart

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:45 Uhr

Elektronische Zahlungen

 

Öffentliche Verwaltung und elektronische Zahlungen (Art. 5, Abs. 1, GvD Nr. 82/2005)

pagoPA ist das neue staatliche Zahlungssystem, das wie vom "Codice per l'Amministrazione Digitale" (CAD) vorgesehen, im Rahmen des gesamtstaatlichen Technologieinnovationsprozesses der öffentlichen Verwaltung, von der "Agenzia per l'Italia Digital" (AgID), enwickelt wurde. AgID hat die staatliche Zahlungsplattform ("Nodo Nazionale dei Pagamenti") eingeführt, um auf dem gesamten Staatsgebiet, den Zahlungskreislauf einheitlich zu verwalten. An die staatliche Zahlungsplattform sind einerseits, verpflichtend, die öffentlichen Verwaltungen und andererseits die von pagoPA Spa zertifizierten Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, kurz PSP) angeschlossen. Für weitere Informationen

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:37 Uhr

Entgelte und Vergütungen

 

Veröffentlichung Entgelte (bis zum Finanzjahr 2021) und Vergütungen

 

Veröffentlichung Entgelte ab dem Finanzjahr 2022

Die Veröffentlichungspflichten für die Aufträge, welche in den Anwendungsbereich des GvDs Nr. 165/2001 fallen, müssen gemäß ISOV Mitteilung Nr. 1 vom 28.01.2021 (Pflichten der eingeschlossenen und ausgeschlossenen Verträge im Anwendungsbereich des GvD 36/2023 und des LG 16/2015) mittels der Datenbank PerlaPA erfüllt werden.

Zuletzt geändert am: 25.08.2026, 15:53 Uhr

Ergänzende Verträge

 

Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht:

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 13:52 Uhr

Ernennung Kontrollorgan

 

Ernennung Kontrollorgan

Die Zuständigkeit zur Ernennung des Kontrollorgans fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schule.

Kontrollorgan 01.06.2025-30.04.2028
Ernennung mit Dekret der Landesdirektorin für deutschsprachige Grund-, Mittel- und Oberschulen, Nr. 9240/2025 mit Betreff: Ernennung der Mitglieder der Kontrollorgane für die Kontrolle über die Verwaltung und Buchhaltung der Schulen staatlicher Art mit deutscher Unterrichtssprache für den Zeitraum vom 1. Juni 2025 bis 30. April 2028:

  • Frau Paulmichl Manuela
  • Frau Weiss Adelheid
Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 12:16 Uhr

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

 

Ersatzerklärung und Dateneinholung von Amts wegen (Art. 35, Abs. 3, GvD Nr. 33/2013)

Telefonische Kontaktdaten und institutionelle E-Mail-Adresse der für die Tätigkeiten zuständigen Stelle, die darauf abzielen, die Übermittlung der Daten bzw. den direkten Zugriff auf diese durch die Behörden, die Daten von Amts wegen beschaffen und Kontrollen der Ersatzerklärungen durchführen, zu verwalten, zu gewährleisten und zu überprüfen.

Gemäß Art. 5 des Landesgesetzes Nr. 17/1993:

(1) Die Daten zum Familiennamen, zum Vornamen, zum Geburtsort, zum Geburtsdatum, zur Staatsbürgerschaft und zum Wohnsitz können durch Vorweisen des entsprechenden Erkennungsausweises belegt werden. Jedenfalls bleibt die Befugnis der Verwaltung unberührt, im Laufe des Verfahrens den Wahrheitsgehalt und die Authentizität der Ausweisdaten zu prüfen.

(2) Für Sachverhalte, Status und persönliche Eigenschaften, die für ein Verfahren erforderlich sind, sowie für Sachverhalte, die die betroffene Person direkt kennt, ausgenommen nur jene laut Absatz 8, müssen die Organisationseinheiten der Körperschaften laut Artikel 1-ter Absatz 1 an Stelle der vorgeschriebenen Unterlagen eine von der betroffenen Person unterschriebene Erklärung akzeptieren.

(3) Hat der Betroffene erklärt, dass Sachverhalte, Status oder persönliche Eigenschaften durch Unterlagen bescheinigt werden, die sich bereits im Besitz der Organisationseinheiten laut Absatz 2 befinden und die Angaben gemacht, die erforderlich sind, um sie aufzufinden, holt der Verfahrensverantwortliche von Amts wegen diese Unterlagen oder Kopien davon ein. Sachverhalte, Status und persönliche Eigenschaften, welche die mit dem Verfahren befasste Verwaltung oder eine andere öffentliche Verwaltung bescheinigen muss, werden ebenfalls von Amts wegen festgestellt.

Kontaktdaten:
Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237 545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:24 Uhr

Feststellungsakte von Verstößen

 

Feststellungsakte von Verstößen (Art. 18, Abs. 5, GvD Nr. 39/2013)

Bis heute sind keine Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 39/2013 bekannt.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 12:02 Uhr

Finanzielle Rechnungslegung und Zeiten der Fertigstellung

 

Daten der Ausführungsphase

Die Veröffentlichung der entsprechenden Maßnahmen  finden Sie auf der ISOV-Plattform (Informationssystem öffentliche Verträge) unter dem  Abschnitt „Vertragsfortschritt“ des jeweiligen Vergabeverfahrens.
Veröffentlichung pro Ausschreibungsfaszikel

- Zeiten der Fertigstellung
- Betrag der liquidierten Summen

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 11:13 Uhr

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten

 

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten (Art. 33, GvD Nr. 33/2013)

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und Anzahl der Gläubigerunternehmen (jährlich)

Verschuldungsstock zum 31.12.2021 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2021.

Verschuldungsstock zum 31.12.2022 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2022.

Verschuldungsstock zum 31.12.2023 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2023.

Verschuldungsstock zum 31.12.2024 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2024.

Verschuldungsstock zum 31.12.2025 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2025.

I dati riportati sono quelli risultanti dal portale areaRGS (Ragioneria Generale dello Stato) Piattaforma dei crediti commerciali - Stock del debito

 

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und Anzahl der Gläubigerunternehmen (trimestral ab dem Finanzjahr 2024)

Verschuldungsstock zum 31.03.2024 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2024.

Verschuldungsstock zum 30.06.2024 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2024.

Verschuldungsstock zum 30.09.2024 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 settembre 2024.

Verschuldungsstock zum 31.12.2024 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2024.

Verschuldungsstock zum 31.03.2025 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2025.

Verschuldungsstock zum 30.06.2025 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2025.

Verschuldungsstock zum 30.09.2025 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 settembre 2025.

Verschuldungsstock zum 31.12.2025 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2025.

Verschuldungsstock zum 31.03.2026 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2026.

Verschuldungsstock zum 30.06.2026 - Si dichiara che, per l'Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran, non risultano debiti - per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali - certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2026.

I dati riportati sono quelli risultanti dal portale areaRGS (Ragioneria Generale dello Stato) Piattaforma dei crediti commerciali - Stock del debito

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:18 Uhr

Gewährungsakte / Atti di concessione

 

Es wurde kein Gewährungsakt erlassen.

Zuletzt geändert am: 18.08.2026, 16:39 Uhr

Gliederung der Ämter

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 09:59 Uhr

Gliederung der Ämter

 

Gliederung der Ämter (Art. 13, Abs. 1, b), GvD Nr. 33/2013)

Angabe der Zuständigkeiten jeder einzelnen Organisationseinheit, einschließlich jener auf nicht allgemein leitender Ebene, sowie die Namen der jeweils verantwortlichen Führungskräfte der einzelnen Ämter

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:13 Uhr

Grafische Darstellung

 

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 15:20 Uhr

Gruppen für die Evakuierung und Prüfung von öffentlichen Investitionen

 

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:46 Uhr

Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 12:02 Uhr

IBAN und elektronische Zahlung

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:43 Uhr

In-House-Vergaben

 

keine In-House-Vergaben

Zuletzt geändert am: 25.08.2026, 16:18 Uhr

Indikator für Zahlungspünktlichkeit

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:20 Uhr

Informationen zu den einzelnen Verfahren in tabellarischer Form

 

Informationen zu den einzelnen Verfahren in tabellarischer Form

Nationale Datenbank für öffentliche Verträge (BDNCP) / Informationssystem öffentliche Verträge (ISOV)

Der Link auf die staatliche Datenbank BDNCP verweist auf die in der Datenbank enthaltenen Daten zum vollständigen Lebenszyklus des Vertrages. In diesem Abschnitt werden auch die Akte, Daten und Informationen veröffentlicht, die der staatlichen Datenbank BDNCP nicht mitgeteilt werden müssen und die der Veröffentlichungspflicht gemäß Anhang 1 des ANAC-Beschlusses Nr. 264/2023, geändert durch den Beschluss 601/2023, unterliegen. Die Unterlagen können über die ISOV-Plattform eingesehen werden. Eventuelle weitere Dokumente, die gemäß dem vorgenannten Anhang veröffentlichungspflichtig sind, können den weiteren Unterabschnitten entnommen werden.

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 11:20 Uhr

Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger

 

Terminkalender für die Verwaltungspflichten (Art. 12, Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013)

Terminkalender mit Angabe des jeweiligen Wirksamkeitsdatums der von der Verwaltung neu eingeführten Verwaltungspflichten zu Lasten der Bürger/Bürgerinnen und Unternehmen, nach den Modalitäten, die mit Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 8. November 2013 festgelegt werden.

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 09:42 Uhr

Inhaber politischer Ämter

 

Inhaber politischer Ämter (Art. 14, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:11 Uhr

Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter

Zuletzt geändert am: 08.09.2026, 15:01 Uhr

Inhaber von Führungsaufträgen

 

Inhaber von Führungsaufträgen (Art. 20, Abs.3, GvD Nr. 39/2013)

Veröffentlichung der Führungskräfte mit Jahresgehaltes und Zusatzentlohnung und eventuellen weiteren Bezügen zu Lasten des öffentlichen Haushalts (keine besoldungsrechtliche Zuständigkeit der Schule), Ernennungsakte, Lebensläufe, Erklärungen betreffend die Übernahme von weiteren Ämtern und Aufträgen, sowie über das Nichtbestehen von Gründen der Unvereinbarkeit oder Nichterteilbarkeit des Auftrages:

Schulführung Schuljahr 2021/2022
Werner Josef Mair
Ernennungsdekret
Lebenslauf
Anlage A - Erklärung Nichterteilbarkeit (Art. 20, c. 1, GvD Nr. 39/2013)
Anlage B - Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit (Art. 20, c. 2, GvD Nr. 39/2013)
Anlage C - Erklärung weitere Ämter (ARt. 14, GvD Nr. 33/2013)
Jahreseinkommen

Schulführung Schuljahr 2022/2023
Piero Di Benedetto
Ernennungsdekret
Lebenslauf
Anlage A - Erklärung Nichterteilbarkeit (Art. 20, c. 1, GvD Nr. 39/2013)
Anlage B - Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit (Art. 20, c. 2, GvD Nr. 39/2013)
Anlage C - Erklärung weitere Ämter (Art. 14, GvD Nr. 33/2013)
Jahreseinkommen

Schulführung Schuljahr 2023/2024
Piero Di Benedetto
Ernennungsdekret
Lebenslauf
Anlage A - Erklärung Nichterteilbarkeit (Art. 20, c. 1, GvD Nr. 39/2013)
Anlage B - Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit (Art. 20, c. 2, GvD Nr. 39/2013)
Anlage C - Erklärung weitere Ämter (Art. 14, GvD Nr. 33/2013)
Jahreseinkommen

Schulführung Schuljahr 2024/2025
Matthias Ratering
Ernennungsdekret
Lebenslauf
Anlage A - Erklärung Nichterteilbarkeit (Art. 20, c. 1, GvD Nr. 39/2013)
Anlage B - Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit (Art. 20, c. 2, GvD Nr. 39/2013)
Anlage C - Erklärung weitere Ämter (Art. 14, GvD Nr. 33/2013)
Jahreseinkommen

Schulführung Schuljahr 2025/2026
Matthias Ratering
Ernennungsdekret
Lebenslauf
Anlage A - Erklärung Nichterteilbarkeit (Art. 20, c. 1, GvD Nr. 39/2013)
Anlage B - Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit (Art. 20, c. 2, GvD Nr. 39/2013)
Anlage C - Erklärung weitere Ämter (Art. 14, GvD Nr. 33/2013)
Jahreseinkommen

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:16 Uhr

Inhaber von Führungsaufträgen

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:05 Uhr

Inhaber von Mitarbeiter- oder Berateraufträgen

 

Externe Berater oder Mitarbeiter  (Art. 15, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013)

Transparenzmaßnahmen betreffend die externen Mitarbeiter und Inhaber von Beratungsaufträgen, mit Angabe des jeweiligen Auftragsgrundes und der entsprechenden Vergütung.

Laufende Veröffentlichungen nach Jahr und Beauftragten (Lebenlauf, Eckdaten Beauftragung, …)

Tabellarische Zusammenfassung externer Mitarbeiter

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:15 Uhr

Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung

 

Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung (Art. 14, Abs. 1-bis und 1-ter, GvD Nr. 33/2013)

Die schulische Einrichtung verfügt über keine Inhaber von leitenden verwaltungstechnischen Spitzenpositionen, da keine entsprechenden Verwaltungsführungspositionen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:16 Uhr

Inhaber von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsämtern

 

Inhaber von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsämtern (Art. 14, Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013)

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:12 Uhr

Interessensbekundung für unvollendete Bauvorhaben

 

Interessensbekundung für unvollendete Bauvorhaben (Anlage I.5, GvD Nr. 36/2023)

Bekanntmachung zum Zwecke der Einholung der Interessensbekundungen der Wirtschaftsteilnehmer für die Arbeiten zur möglichen Vervollständigung unvollendeter Bauvorhaben sowie für die Verwaltung derselben.

Keine Interessensbekundung für unvollendete Bauvorhaben.

Suche über Website des Dienstes für öffentliche Verträge (Servizio contratti Pubblici_SCP) des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

Zuletzt geändert am: 26.08.2026, 08:53 Uhr

Jahresbericht zur Personalstruktur

 

Jahresbericht zur Personalstruktur (Art. 16, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Veröffentlichung der Personalsituation bezogen auf Funktionsebenen und Berufsbilder und der damit zusammenhängenden Ausgaben.

Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:18 Uhr

Katalog der Daten und Metadaten und Datenbanken

 

Katalog der Daten Metadaten und Datenbanken (Art. 53, Abs. 1-bis, GvD Nr. 82/2005, abgeändert durch Art. 43, GvD Nr. 179/2016)

Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 13:17 Uhr

Kennzahlplan und zu erwartende Haushaltsergebnisse

 

Was die Kennzahlen zu den erwartende Haushaltsergebnissen betrifft, können die Bildungseinrichtungen auf die Berichte zum Jahresabschluss Bezug nehmen.

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 16:07 Uhr

Kollektivvertragsverhandlungen

 

Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und dezentraler Ebene, sowie die geltenden Kollektivverträge für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen werden auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol veröffentlicht:

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 13:51 Uhr

Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften

 

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 15:20 Uhr

Kosten des Personals mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

 

Kosten des Personals mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 17, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013)

Die Besoldung des unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personals fällt nicht in die Zuständigkeit der Bildungseinrichtung sondern in die Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:19 Uhr

Kosten Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag

 

Kosten Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 16, Abs. 2 GvD Nr. 33/2013)

Die Kosten des Personals mit unbefristetem Arbeitsvertrag liegen außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule. Die Daten finden Sie im folgenden Links:

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:09 Uhr

Kriterien und Modalitäten

 

Kriterien und Modalitäten (Art. 26, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Erlass vom Schulbeitrag: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrats Nr. 8 vom 03.12.2019 geregelt und sieht im Wesentlichen folgendes vor:

Die Befreiung vom jährlichen Schulbeitrag ist bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit bei einem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) von weniger als 0,30, die in der EEVE Erklärung aufscheint, vorzusehen. Die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.

Beitrag bei mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrates Nr. 9 vom 03.12.2019 geregelt und sieht im Wesentliches folgendes vor:

  • wirtschaftlich bedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten bei der Durchführung von mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrfahrten der 3. 4. und 5. Klassen, Kultur- und Sprachreisen, Projektfahrten mit Vertiefung von Lerninhalten vor Ort) einen Beitrag von der Schule.
  • Für die Berechnung des Beitrages wird der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der EEVE Erklärung herangezogen.
  • Sollte eine außerschulische Förderung möglich sein (z.B. Förderung von Sprachreisen von Seiten der öffentlichen Hand), so muss die Schülerin/der Schüler diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen, sofern diese für ihn*sie annähernd (+/-10%) dasselbe Ausmaß erreicht. Als Grundlage werden die ausbezahlten Beträge der vergangenen Veranstaltungen herangezogen.
  • Die Schule weist jährlich einen fixen Betrag zur Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Schülerinnen und Schüler aus, der in den 5% des erwirtschafteten Betrages des Schulballes enthalten ist, siehe Reglement des Schulballes. Die Beiträge sind je nach Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der EEVE Erklärung gestaffelt, die aus der beigefügten Tabelle ersichtlich sind.
  • Einkünfte der Schüler*innen, die aus Veranstaltungen und Aktivitäten zum Zwecke der Finanzierung einer Lehr- oder Projektfahrt (Maturaball, Verkauf von Kuchen an Elternsprechtagen, Preiswatten, Weihnachtsmarkt, Sponsorengelder usw.) oder aus Preisgelder bei Wettbewerben stammen, müssen angegeben werden und werden in Abzug gebracht.
  • Die Schule kann die unter Punkt 2, 3 und 4 gemachten Angaben überprüfen; falsche Angaben haben den Ausschluss von der Begünstigung zur Folge.
  • Bei besonderen Härtefällen, die von obgenannter Regelung ausgeschlossen und die überprüfbar zu begründen sind, entscheiden der Schuldirektor zusammen mit dem Klassenvorstand über die Gewährung eines Beitrages.
  • Die Tabelle für die Staffelung der Beiträge bildet einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Beschlusses und richtet sich an die Verordnung der Studienbeihilfen.

Die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:58 Uhr

Lebenslauf OIV

 

Lebenslauf OIV (Art. 10, Abs. 8, c) GvD Nr. 33/2013)

Die Ernennung der Mitglieder des Kontrollorgans fällt nicht in die Zuständigkeit der Bildungseinrichtung, sondern in die Zuständigkeit der Deutschen Bildungsdirektion.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:23 Uhr

Lehrpersonal

 

Lehrpersonal (Art. 18, GvD Nr. 33/2013, Art. 53, Abs. 14, GvD Nr. 165/2001)

Die an die Lehrpersonen der staatlichen Schulen erteilten Aufträge sind Zusatztätigkeiten für die Schule, die nicht als Unterricht gelten.  Die entsprechenden Vergütungen sind demnach nicht in der Gesamtentlohnung enthalten. Für die entsprechende Entlohnung sind Kontingente für Unterrichtsüberstunden bzw. Verwaltungsüberstunden vorgesehen.

Koordinatorinnen und Koordinatoren der Schule im Rahmen des Dreijahresplanes des Bildungsangebotes bis auf Widerruf:

Lehrperson Aufgabenbereich
Agnelli Petra Berufs- und Studienorientierung
Fuchsberger Barbara ÜFA und Zusammenarbeit mit Körperschaften/Betriebspraktika
Höller Benjamin ECDL und neue Technologien
Leiter Judith Personalntwicklung und Erasmus+
Pallozzi Elisabeth Funktionale Mehrsprachigkeit
Perkmann Michael Evaluation
Stauder Roland Abendschule
Stimpfl Birgit Öffentlichkeitsarbeit/Schulorientierung für MS/PNRR 3.1
Unterer Sabine Dreijahresplan/Unterrichtsentwicklung/Gesellschaftliche Bildung
Zelger Sabine Entrepreneurshiperziehung und Nachhaltigkeit

Liste der ermächtigten Nebentätigkeiten des Lehrpersonals:

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:22 Uhr

Liegenschaftsvermögen

 

Liegenschaftsvermögen (Art. 30, GvD Nr. 33/2013)

Die Schule verfügt über kein Immobilienvermögen; das Schulgebäude befindet sich im Eigentum des Benediktinerstifts Marienberg und der Gemeinde Meran.

Die Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der Planung, des Baus, der Erweiterung und des Umbaus, der Instandhaltung, der Verwaltung und der Einrichtung von Schulgebäuden mit Zubehör, in denen Kindergärten, Grundschulen oder Sekundarschulen ersten Grades untergebracht werden sollen, werden von den einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbunden Südtirols im jeweiligen Gebiet wahrgenommen; jene Verwaltungsaufgaben hingegen, die Sekundarschulen zweiten Grades und Kunstschulen – einschließlich Konservatorien – betreffen, werden vom Land wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 12:03 Uhr

Maßnahmen

 

Maßnahmen (Art. 22, Abs. 1, d)bis, GvD Nr. 33/2013 und Art. 20, GvD Nr. 175/2016)

Die Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:42 Uhr

Maßnahmen Ausschluss vom Vergabeverfahren

 

keine Maßnahmen

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:25 Uhr

Maßnahmen Wahl des Vertragspartners

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 15:47 Uhr

Meldung rechtswidrigen Verhaltens

 

Meldungen rechtswidrigen Verhaltens (Whistleblowing)

Die rechtliche Regelung des Whistleblowing sieht spezifische Schutzmechanismen zugunsten des öffentlichen Bediensteten vor, der unerlaubte Handlungen meldet. Mit Entscheidung Nr. 6 vom 28. April 2015 hat die Gesamtstaatliche Antikorruptionsbehörde (ANAC) “Richtlinien im Bereich Schutz des öffentlichen Bediensteten, der unerlaubte Handlungen meldet (sog. Whistleblower)” erlassen, mit welchen den öffentlichen Verwaltungen detaillierte Anweisungen zur Umsetzung dieses Instituts erteilt wurden. Der Schutz des Whistleblower ist eine Pflicht für die öffentliche Verwaltung, die zu diesem Zweck “konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten” zu treffen hat und die im dreijährigen Antikorruptionsplan genauer erläutert wird.Für die Meldung unerlaubter Handlungen wurden entsprechende E-Mail Postfächer aktiviert (für deutschsprachige Schulen whistleblowerdeu@schule.suedtirol.it)

> Vordruck Whistleblower

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 12:04 Uhr

Miet- oder Pachtzinse

 

Miet- oder Pachtzinse (Art. 30, GvD Nr. 33/2013)

Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran hat keine Miet- oder Pachtzinse entrichtet/eingehoben.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 12:03 Uhr

Mitglieder OIV

 

Mitglieder OIV (Art. 10, Abs. 8, c), GvD Nr. 33/2013)

Kontrollorgan_01.06.2025 – 30.04.2028
(Ernennung mit Dekret der Landesdirektorin für Grund- Mittel- und Oberschulen vom 03. Juni 2025, Nr. 9240/2025)

  • Frau Paulmichl Manuela
  • Frau Weiss Adelheid
Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:22 Uhr

Nicht unterrichtendes Personal

 

Nicht unterrichtendes Personal (Art. 18, GvD Nr. 33/2013, Art. 53, Abs. 14, GvD Nr. 165/2001)

Erteilte Aufträge (Vergütung für technische Aufgaben, Art. 45, GvD Nr. 36/2023)
keine erteilten Aufträge vorhanden

Autorisierte Aufträge (Nebentätigkeit)

Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die „Verordnung über die Nebentätigkeiten“,  Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:21 Uhr

Nichtvornahme der Programmierung

 

Nichtvornahme der Programmierung (Anlage I.5, GvD Nr. 36/2023)

Mitteilung über die fehlende Abfassung des Dreijahresprogrammes für öffentliche Bauvorhaben wegen fehlender Bauaufträge. Mitteilung über die fehlende Abfassung des Dreijahresprogammes für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen, aufgrund fehlender Ankäufe von Gütern und Dienstleistungen.

Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge 2022-2023-2024
Für den Dreijahreszeitraum wurden keine Bauvorhaben geplant.

Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge 2023-2024-2025
Für den Dreijahreszeitraum wurden keine Bauvorhaben geplant.

Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge 2024-2025-2026
Für den Dreijahreszeitraum wurden keine Bauvorhaben geplant.

Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge 2025-2026-2027
Für den Dreijahreszeitraum wurden keine Bauvorhaben geplant.

Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge 2026-2027-2028
Für den Dreijahreszeitraum wurden keine Bauvorhaben geplant.

Zuletzt geändert am: 26.08.2026, 08:53 Uhr

Niederschriften Wettbewerbsbehörde und Bewertungskommission

 

keine zu verfassenden Niederschriften

Zuletzt geändert am: 25.08.2026, 16:27 Uhr

Ökonomatsfonds

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 11:19 Uhr

Online-Dienste

 

Online-Dienste (Art. 7, Abs. 3, GvD Nr. 82/2005, abgeändert durch Art. 8, Abs. 1, GvD Nr. 179/2016)

Ergebnisse der Erhebungen über die Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Qualität der bereitgestellten Online-Dienste, auch bezüglich der Nutzbarkeit, Zugänglichkeit und Aktualität/Risultati delle indagini sulla soddisfazione da parte degli utenti rispetto alla qualità dei servizi in rete e statistiche di utilizzo dei servizi in rete.

Die Wirtschaftsfachoberschule Meran stellt keine Online-Dienste bereit.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 11:13 Uhr

Organigramm

 

Organigramm (Art. 13, Abs. 1, c) und b), GvD Nr. 33/2013)

Das Organigramm und das Funktionsdiagramm sind die institutionellen Instrumente, mit denen die Schule ihre organisatorische Struktur beschreibt.

Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Matthias Ratering.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:13 Uhr

Organisatorische Positionen

 

In der Personalordnung der Südtiroler Landesverwaltung sind keine „organisatorischen Positionen“ vorgesehen. Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung: Landesgesetz vom 21. Juli 2022, Nr. 6.

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 13:26 Uhr

Performance-Plan

 

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 15:13 Uhr

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:14 Uhr

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

 

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 17, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Veröffentlichung der Daten zum Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag und dreimonatliche Veröffentlichung der diesbezüglichen Personalkosten.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:19 Uhr

PIAO - integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan

 

PIAO - Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan
Nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht für die Schulen lt. all’articolo 6, comma 1 del decreto-legge 9 giugno 2021, n. 8

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 12:06 Uhr

Planungsakte der öffentlichen Bauten

 

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:47 Uhr

Projektfinanzierung

 

Projektfinanzierung (Art. 193, GvD Nr. 36/2023)

Abschlussmaßnahme des Verfahrens zur Bewertung des Vorschlags des Projektträgers hinsichtlich der Vergabe einer Konzession für die Ausführung von Bauarbeiten oder die Erbringung von Dienstleistungen.

Keine Verwirklichung von Bauleistungen und Dienstleistungen im Konzessionsweg.

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 11:06 Uhr

Raumplanung und Raumordnung

 

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:50 Uhr

Rechnungshof

 

Beanstandungen des Rechnungshofs (Art. 31, GvD Nr. 33/2013)

Bemerkungen des Rechnungshofs zur Organisation und Tätigkeit der Verwaltung

Keine Beanstandungen vonseiten des Rechnungshofs zur Organisation und Tätigkeit der Schule.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 12:17 Uhr

Rechnungslegung der Fraktionen

 

Rechnungslegung der Fraktionen (Landtag) (Art. 28, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 10:03 Uhr

Rechnungslegung der Franktionen des Landtags

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 10:04 Uhr

Rechtliche Bestimmungen der Schulordnung

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 08:32 Uhr

Register der Bürgerzugänge

 

Register der Bürgerzgänge (Linee guida ANAC FOIA, Beschluss 1309/2016)

2021 > Im Jahr 2021 wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt
2022 > Im Jahr 2022 wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt
2023 > Im Jahr 2023 wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt
2024 > Im Jahr 2024 wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt
2025 > Im Jahr 20215wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 12:20 Uhr

Reglementierte Ausschreibungsverfahren besondere Bereiche

 

Reglementierte Ausschreibungsverfahren besondere Bereiche (Art. 169, GvD Nr. 36/2023)

Für öffentliche Unternehmen und Träger ausschließlicher Sonderrechte anwendbare Veröffentlichungpflicht.

Zuletzt geändert am: 26.08.2026, 09:10 Uhr

Sammelklagen

 

Sammelklagen (Art. 1, Abs. 2, Art. 4, Abs. 2, Abs. 6, GvD Nr. 198/2009)

Es ist nicht bekannt, dass Sammelklagen gemäß Artikel 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 189/2009, mit dem Ziel die korrekte Abwicklung einer Aufgabe oder Erbringung eines Dienstes wiederherzustellen, gegen die Wirtschaftsfachoberschule Meran eingebracht wurden. Folglich gibt es derzeit weder Daten über Urteile noch zur Befolgung der Urteile angewendete Maßnahmen die der Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 4 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 198/2009 unterliegen.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 11:11 Uhr

Satzungen und Landesgesetze

 

Satzungen und Landesgesetze (Art. 12, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013):

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:09 Uhr

Schwere berufliche Verstöße

 

Schwere berufliche Verstöße (Art. 169, GvD Nr. 36/2023)

Die Vergabestelle ist nicht zur Veröffentlichung gemäß Art. 169 des Legislativdekrets Nr. 36/2023 verpflichtet, da dieser Artikel ausschließlich für öffentliche Unternehmen und Inhaber ausschließlicher Rechte gilt.

Zuletzt geändert am: 26.08.2026, 16:30 Uhr

Sponsoring

 

Vergabe von Sponsoringverträgen über Arbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen mit einem Wert von mehr als vierzigtausend (40.000) Euro:
Bekanntmachung, mit der die Suche nach Sponsoren für spezifische Maßnahmen öffentlich gemacht wird oder mit der der Erhalt eines Sponsoringvorschlags mitgeteilt wird, jeweils mit einer kurzen Angabe des Inhalts des vorgeschlagenen Vertrags. (Art. 134, Abs. 4, Legislativdekret 36/2023 – Unentgeltliche Verträge und besondere Formen der Partnerschaft)

Keine Vergabe von Sponsoringverträgen über Arbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen mit einem Wert von > € 40.000,00.

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 11:03 Uhr

Strafen für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung von Daten

 

Strafen für unterlassene Mitteilung der Daten (Art. 14, GvD Nr. 33/2013)

Die Feststellung der Verletzung einiger der laut Artikel 14 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33 vorgesehenen Veröffentlichungspflichten hat eine verwaltungsrechtliche Geldbuße von 500 bis 10.000 Euro zu Lasten der für die fehlende oder unvollständige Mitteilung, sowie gegenüber der für die fehlende Veröffentlichung verantwortlichen Personen zur Folge und die entsprechende Maßnahme wird auf der Website der Verwaltung veröffentlicht (Artikel 47 gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33).

Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:06 Uhr

Strafen für unterlassene Mitteilung der Daten

 

Sanktionen bei fehlender oder unvollständiger Übermittlung der Daten durch Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter (Art. 47, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:12 Uhr

System zur Messung und Bewertung der Performance

 

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 15:11 Uhr

Telefon und elektronische Post

 

Telefon und elektronische Post (Art. 13, Abs. 1, d), GvD Nr. 33/2013)

Tel. +39 0473 237545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 09:14 Uhr

Umweltinformationen

 

- Umweltinformationen
- Zustand der Umwelt
- Verschmutzungsfaktoren
- Umweltrelevante Maßnahmen und entsprechende Verträglichkeitsanalysen
- Umweltschutzmaßnahmen und entsprechende Verträglichkeitsanalysen
- Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts
- Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit
- Bericht des Ministeriums für Umwelt und Schutz des Territoriums über den Zustand der Umwelt

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 16:08 Uhr

Unabhängige Bewertungsgremien

 

Für die Überprüfung und Bestätigung der Veröffentlichungspflichten der Schulen sind in jeder Verwaltung die unabhängigen Bewertungsorgane (sog. „Organismi indipendenti di valutazione“, OIV) oder Organe mit ähnlichen Funktionen der jeweiligen Körperschaft zuständig. Mit Beschluss Nr. 46 vom 09/02/2024 hat die Landesregierung den Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2024-2026 angepasst, und beschlossen, dass für das Monitoring und die Bestätigung der ordnungsgemäßen Veröffentlichung die Kontrollorgane der Schulen laut Art. 33 ff. des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, zuständig.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:37 Uhr

Verantwortliche/Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz

 

Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz (Art. 1, Abs. 8, Gesetz Nr. 190/2012, Art. 43, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013)

Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung aus. Sie haben, unterstützt von ihren jeweiligen Abteilungsdirektoren, die Aufgabe, den Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption an den Schulen staatlicher Art und den Schulen der Berufsbildung zu erstellen, in dem die Risikobereiche ermittelt und die notwendigen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption, festgelegt werden.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 12:01 Uhr

Verbuchte Kosten

 

Verbuchte Kosten (Art. 32, Abs. 2, a), Art. 10, Abs. 5, GvD Nr. 33/2013)

Verbuchte Kosten der für die Nutzer erbrachten Dienstleistungen, sowohl der End- als auch der Zwischenkosten, sowie deren Entwicklung im zeitlichen Verlauf.

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 31.08.2026, 11:11 Uhr

Verfahren auf Antrag der Parteien

 

Verfahren auf Antrag der Parteien

Für Informationen über Akte und Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, die erforderlichen Vordrucke, einschließlich der Vorlagen für die Eigenbescheinigungen wenden Sie sich bitte an:

Wirtschaftsfachoberschule "Franz Kafka" Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237 545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:46 Uhr

Verfahren aufgrund hoher Dringlichkeit und des Zivilschutzes

 

Verfahren aufgrund hoher Dringlichkeit und des Zivilschutzes (Art. 140, GvD Nr. 36/2023_Mitteilung des Präsidenten der ANAC vom 19. September 2023)

Keine Vergaben aufgrund hoher Dringlichkeit und Zivilschutz

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 11:07 Uhr

Verfahrensarten

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:47 Uhr

Verfügbare Funktionsstellen

 

Verfügbare Funktionsstellen (Art. 19, Abs. 1-bis, GvD Nr. 165/2001)

Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 10:59 Uhr

Vergabephase

 

Zuschlagsbekanntmachung für Verfahren im Oberschwellenbereich (Art. 85, Abs. 4, GvD Nr. 36/2023)

(Verpflichtung, die zusätzlich aufgenommen wurde, da sie im Vergabekodex gemäß Gesetzesvertretendem Dekret Nr. 36/2023 vorgesehen ist, obwohl sie im Anhang I des ANAC-Beschlusses nicht ausdrücklich angeführt wird.)

Zusammensetzung der Bewertungskommissionen und Lebensläufe ihrer Mitglieder (Art. 28, GvD Nr. 36/2023)

Keine Bewertungskommission eingesetzt.

Chancengleichheit und Arbeitseingliederung in den öffentlichen PNRR- und PNC-Verträgen und in den vorbehaltenen Verträgen (Art. 47, Abs. 2 und 9, LD Nr. 77/2021, umgewandelt mit Änderungen vom Gesetz Nr. 108/2021)

Kopie des letzten Berichtes über die Situation des männlichen und weiblichen Personals, gemäß Art. 46 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 11 April 2006, Nr. 198, des zu dessen Abfassung verpflichteten Wirtschaftsteilnehmers (Wirtschaftsteilnehmer, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen). Die Unterlage ist, bei sonstigem Ausschluss, zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Teilnahme oder des Angebotes vorzulegen

(Art. 47, co. 2, e 9 d.l. 77/2021, convertito con modificazioni dalla l. 108/2021_D.P.C.M. 20 giugno 2023 recante Linee guida volte a favorire le pari opportunità generazionali e di genere, nonché l’inclusione lavorativa delle persone con disabilità nei contratti riservati (art. 1, co. 8, allegato II.3, d.lgs. 36/2023 )

  1. Copia dell’ultimo rapporto sulla situazione del Personal maschile e femminile prodotto al momento della presentazione della domanda di partecipazione o dell’offerta da parte degli operatori economici tenuti, ai sensi dell’art. 46, del d.lgs. n. 198/2006, alla sua redazione (operatori che occupano oltre 50 dipendenti) (art. 47, c. 2, d.l. 77/2021) > Gli appaltatori hanno dichiarato di essere un’azienda pubblica o privata, che alla data del 31/12/2021 NON occupava oltre cinquanta dipendenti e quindi di NON essere tenuti a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del Personal di cui all’art. 46 d.lgs. 198/2006; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)
  2. Relazione di genere sulla situazione del Personal maschile e femminile consegnata, entro sei mesi dalla conclusione del contratto, alla S.A. dagli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti (art. 47, c. 3, d.l. 77/2021) > Nessun azienda pubblica o privata che alla data dle 31/12/2021 occupava un numero pari o superiore a quindici dipendenti; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)
  3. Pubblicazione da parte della S.A. della certificazione di cui all’articolo 17 della legge 12 marzo 1999, n. 68 e della relazione relativa all’assolvimento degli obblighi di cui alla medesima legge e alle eventuali sanzioni e Maßnahmen disposti a carico dell’operatore economico nel triennio antecedente la data di scadenza di presentazione delle offerte e consegnati alla S.A. entro sei mesi dalla conclusione del contratto (per gli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti) > Nessun azienda pubblica o privata che alla data dle 31/12/2021 occupava un numero pari o superiore a quindici dipendenti; (sono stati effettuati esclusivamente incarichi al Personal)

Vergabeverfahren der örtlichen öffentlichen Dienstleistungen (Art. 10, Abs. 5; Art. 14, Abs. 3; Art. 17, Abs. 2; Art. 24; Art. 30, Abs. 2; Art. 31, Abs. 1 und 2; GvD Nr. 201/2022)

Unter Berücksichtigung der Organisation, Größenordnung, Aufgabenbereiche und Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430.

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 11:08 Uhr

Vergabeverfahren mit Qualifikationssystemen

 

Vergabeverfahren mit Qualifikationssystemen (Art. 168, GvD Nr. 36/2023)

Akte mit Bestimmungen und objektiven Kriterien für das Funktionieren des Qualifizierungssystems, die eventuelle regelmäßige Aktualisierung desselben und Dauer, persönliche Kriterien (Voraussetzungen betreffend die wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeiten) für die Einschreibung in das System.

Die Vergabestelle verfügt über kein eigenes Qualifizierungssystem der Wirtschaftsteilnehmer im Sinne des Art. 168 des GvD Nr. 36/2023.

Zuletzt geändert am: 26.08.2026, 08:55 Uhr

Vergütung OIV

 

Vergütung OIV (Par. 14.2, delib. CiVI n. 12/2013)

Die Auszahlung der Vergütung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bildungseinrichtung.

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 11:36 Uhr

Veröffentlichungsphase

 

Öffentliche Debatte (Art. 40, Abs. 3 und Abs. 5, GvD Nr. 36/2023)

  1. Bericht über das Projekt des Vorhabens (Art. 40 Abs. 3, GvD Nr. 36/2023 und Art. 5, Abs. 1 Buchst. a) und b) des Anhangs)
  2. Abschlussbericht des Verantwortlichen für die öffentliche Debatte (mit den in Art. 40, Abs. 5, GvD Nr. 36/2023 und Art. 7, Abs. 1 des Anhangs festgelegten Inhalten)
  3. Abschließendes Dokument der Vergabestelle auf Grundlage des Abschlussberichts des Verantwortlichen (nur bei verpflichtender öffentlicher Debatte) gemäß Art. 7 Abs. 2 des Anhangs
  4. Für die verpflichtende öffentliche Debatte ist die Veröffentlichung der unter den Ziffern 2 und 3 genannten Dokumente sowohl durch die Vergabestellen als auch durch die vom Vorhaben betroffenen lokalen Verwaltungen vorgesehen.

Keine öffentliche Debbatte eingeleitet.

Ausschreibungsunterlagen (Art. 82, GvD Nr. 36/2023)

Gemäß Anlage 3_Rundschreiben der Agentur für öffentliche Verträge (AOV) Nr. 02/2024 wird bei Direktvergaben nur die Entscheidung zum Vertragsabschluss veröffentlicht, aus welcher unter anderem auch das Ergebnis der jeweiligen Markterhebung hervorgeht. Sie wird im ISOV-Portal im Abschnitt „Ergebnis“ der Direktvergabe veröffentlicht.

Unterlagen betreffend die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge über Dienstleistungen, Lieferungen:

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 10:31 Uhr

Verordnungen

 

Verordnungen (Art. 43, Abs. 1-bis, GvD Nr. 82/2005)

Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 13:17 Uhr

Verträge mit Bekanntmachungen und Aufrufen, die VOR dem 1. Januar 2024 veröffentlicht wurden: Information zu den einzelnen Verfahren

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 11:18 Uhr

Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane

Zuletzt geändert am: 21.08.2026, 12:17 Uhr

Verwendung automatisierter Verfahren

 

Verwendung automatisierter Verfahren (Art. 30, GvD Nr. 33/2013)

In diesem Abschnitt wird die Liste der technologischen Lösungen aufgeführt, die von der Wirtschaftsfachoberschule Meran für ihre Tätigkeit verwendet werden.

Die Vergabestelle verwendet als technologische Lösung zur Automatisierung ihrer Tätigkeiten die ISOV-Plattform – zertifizierte Plattform für die Verwaltung des Lebenszyklus öffentlicher Verträge.

Zuletzt geändert am: 26.08.2026, 08:16 Uhr

Von der ANAC erlassene Maßnahmen

 

Von der ANAC erlassene Maßnahmen (Art. 1, Abs. 3, Gesetz Nr. 190/2012)

Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 190/2012 bekannt

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 12:00 Uhr

Wartelisten

 

Die Wirtschaftsfachoberschule Meran erbringt keine Leistungen für den Sanitätsbetrieb. Folglich findet die Bestimmung laut Artikel 41, Absatz 6, des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013, welche die Angabe der Kriterien für die Erstellung der Wartelisten, die vorgesehenen Wartezeiten und die effektiven durchschnittlichen Wartezeiten vorsieht, keine Anwendung.

Zuletzt geändert am: 19.08.2026, 10:31 Uhr

Weitere für jedes Verfahren zu veröffentlichende Urkunden und Unterlagen

Zuletzt geändert am: 28.08.2026, 12:26 Uhr

Wettbewerbe

 

Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 20.08.2026, 15:10 Uhr

Zeiten, Kosten und Kennzahlen zur Ausführung der öffentlichen Arbeiten

 

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 11:48 Uhr

Ziele der Zugänglichkeit

 

Ziele der Zugänglichkeit (Art. 9, Abs. 7, LD Nr. 179/2012, mit Änderungen verabschiedet von Gesetz Nr. 221/2012)

Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 13:16 Uhr

Zugänglichkeit und Katalog der Daten, Metadaten und Datenbanken

 

Katalog der Daten Metadaten und Datenbanken
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Verordnungen
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Ziele der Zugänglichkeit
Diese Veröffentlichungspflicht liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der Schule und wird von der dafür zuständigen Behörde wahrgenommen.

Zuletzt geändert am: 19.08.2026, 16:08 Uhr

Zusammenfassende Veröffentlichung (bis 2022)

 

Zusammenfassende Veröffentlichung - bis zum Jahr 2022 (Art. 1, Abs. 32, Gesetz 190/2012)

Finanzjahr 2018

Finanzjahr 2019

Finanzjahr 2020

Finanzjahr 2021

Finanzjahr 2022

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 16:00 Uhr

Zusammensetzung technische Kommission und Curriculum

 

keine technische Kommission ernannt

Zuletzt geändert am: 25.08.2026, 16:29 Uhr

Zusätzliche Daten

Zuletzt geändert am: 24.08.2026, 13:18 Uhr
1. Allgemeine Bestimmungen

1.1.  Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung u. Transparenz 

1.2.  Allgemeine Akte

Rechtliche Bestimmungen der Schulordnung (Art. 12, c. 1, d.lgs. n. 33/2013):

Dokumente zur strategischen Planung:

Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes, der auch das Leitbild der Schule enthält und explizit die Ziele der Schule ausweist kann hier eingesehen werden. Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen:

Satzungen und Landesgesetze (Art. 12, c. 2, d.lgs. n. 33/2013):

1.3.  Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger

Zeitplan für Verwaltungspflichten (Terminkalender für Verwaltungsaufgaben):
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

 Letzte Aktualisierung: 04.06.2026
2. Organisation

2.1. Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter

Politische Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie Verwaltungs- und Leitungsorgane, unter Angabe der Dauer des Auftrags oder des Wahlmandats (Art. 13, c.1, lett. a), d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Inhaber politischer Ämter (Art. 14, co. 1, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Inhaber von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsämtern (Art. 14, co. 1-bis, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

Aus dem Amt geschiedene
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

2.2. Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten 

Sanktionen bei fehlender oder unvollständiger Übermittlung der Daten durch Inhaber politischer, administrativer, leitender oder Regierungsämter (Art. 47, c. 1, d.lgs. n. 33/2013)
Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: non applicabile ai sensi della delibera ANAC 430/2016

2.3. Gliederung der Ämter

Angabe der Zuständigkeiten jeder einzelnen Organisationseinheit, einschließlich jener auf nicht allgemein leitender Ebene, sowie die Namen der jeweils verantwortlichen Führungskräfte der einzelnen Ämter (Art. 13, c. 1, lett. b), d.lgs. n. 33/2013)

Organigramm (Art. 13, c. 1, lett. c) e lett. b), d.lgs. n. 33/2013)

Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Matthias Ratering.

2.4. Telefon und elektronische Post 

Telefon und elektronische Post (Art. 13, c. 1, lett. d), d.lgs. n. 33/2013)

Tel. +39 0473 237545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it

Letzte Aktualisierung: 04.06.2026

3. Berater und Mitarbeiter

3.1. Inhaber von Mitarbeiter- oder Berateraufträgen

Externe Berater oder Mitarbeiter  (Art. 15, c. 2, d.lgs. n. 33/2013) 

Transparenzmaßnahmen betreffend die externen Mitarbeiter und Inhaber von Beratungsaufträgen, mit Angabe des jeweiligen Auftragsgrundes und der entsprechenden Vergütung.
Laufende Veröffentlichungen nach Jahr und Beauftragten (Lebenlauf, Eckdaten Beauftragung, …):
Letzte Aktualisierung: 04.06.2026
4. Personal

4.1. Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung

Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: le istituzioni scolastiche non hanno titolari di incarichi dirigenziali amministrativi di vertice

4.2. Inhaber von Führungsaufträgen
Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Matthias Ratering, beauftragt mit Dekret der Bildungsdirektion Nr. 9039/2024 für die Schuljahre 2024/2025 – 2027/2028.

Informationen zur Schulführungskraft (Lebenslauf, Ernennungsakte, Jahreseinkommen, Erklärungen über das Nichtbestehen von Nichterteilbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründen, Erklärung über das Nichtbestehen eines Interessenskonfliktes) finden Sie hier:

4.3. Ausgeschiedene Führungskräfte

Informationen zu den ausgeschiedenen Führungskräften finden Sie unter:

4.4. Strafen für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung von Daten

Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt (letzte Änderugn: 17.06.2025)

4.5. Organisatorische Positionen

Trifft auf die Schulen nicht zu

4.6. Stellenplan

Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit der für die Veröffentlichungspflicht zuständigen Deutschen Bildungsdirektion zentral veröffentlicht:

4.7. Personal mit befristetem Arbeitsvertrag

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag:

4.8. Abwesenheitsquoten

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals:

Schuljahr

1.Trimester

(Sept.-Nov.)

2.Trimester

(Dez.-Feb.)

3.Trimester

(März-Mai)

4.Trimester

(Juni-August)

2022/23

8,61

8,13

8,68

3,38

2023/24

9,97

7,36

7,05

3,23

2024/25

15,32

16,14

13,41

3,82

2025/26

13,6

11,9415,32 

Die Abwesenheiten des nicht unterrichtenden Personals sind unter folgendem Link veröffentlicht:

4.8. An die Bediensteten erteilte oder autorisierte Aufträge

Koordinator/innen der Schule im Rahmen des Dreijahresplanes des Bildungsangebotes bis auf Widerruf:

LehrpersonAufgabenbereich
Agnelli PetraBerufs- und Studienorientierung
Fuchsberger BarbaraÜFA und Zusammenarbeit mit Körperschaften/Betriebspraktika
Höller BenjaminECDL und neue Technologien
Leiter JudithPersonalntwicklung und Erasmus+
Pallozzi ElisabethFunktionale Mehrsprachigkeit
Perkmann MichaelEvaluation
Stauder RolandAbendschule
Stimpfl BirgitÖffentlichkeitsarbeit/Schulorientierung für MS/PNRR 3.1
Unterer SabineDreijahresplan/Unterrichtsentwicklung/Gesellschaftliche Bildung
Zelger SabineEntrepreneurshiperziehung und Nachhaltigkeit
  

Liste der ermächtigten Nebentätigkeiten des Lehrpersonals:

Nebentätigkeiten des Landespersonals:

4.9. Kollektivvertragsverhandlungen

Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und dezentraler Ebene, sowie die geltenden Kollektivverträge für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen werden auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol veröffentlicht:

4.10. Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen

Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht:

4.11. Interne Kontrollorgane (OIV) 

Gemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV).

Letzte Aktualisierung: 04.06.2026

5. Wettbewerbe

Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:

Wettbewerbe für die Aufnahme des Lehrpersonals (Ranglisten):

Wettbewerbe für die Führungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschulen:

Wettbewerbe für die Führungskräfte der berufsbildenden Schulen:

 
Letzte Aktualisierung: 04.06.2026
7. Kontrollierte Körperschaften

7.1. Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften

Für die Schule nicht zutreffend.

7.2. Beteiligte Gesellschaften

Für die Schule nicht zutreffend.

7.3. Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften

Für die Schule nicht zutreffend.

7.4. Grafische Darstellung

Für die Schule nicht zutreffend.

Letzte Aktualisierung: 31.12.2025

8. Tätigkeiten und Verfahren

8.1. Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
Folgende Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2025/26:

Anzahl der Schüler/innen: 532
Anzahl der Lehrpersonen: 76
Anzahl der Mitarbeiter/innen für Inklusion: 2
Anzahl der Sozialpädagogen/innen: 2
Anzahl des nicht unterrichtenden Personals: 18
Anzahl der Klassen: 28

8.2. Verfahrensarten

Diese Daten sind zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetztes veröffentlicht:

8.3. Monitoring der Verfahrenszeiten
Die ursprünglich laut Artikel 24, Absatz 2 des GvD Nr. 33/2013 vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings über die Einhaltung der Verfahrensfristen wurde mit Art. 43, Abs. 1 des GvD Nr. 97/201 wieder aufgehoben.

8.4. Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Bestimmungen über die Ersatzerklärungen und die Verwaltungsunterlagen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17, vom 22. Oktober 1993, “Regelung des Verwaltungsverfahrens”.

Telefonnummern und institutionelle E-Mail-Adresse der Stelle, die für die Tätigkeiten verantwortlich ist:

Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Telefon: 0473 237545
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it
PEC-Mail: hob.meran@pec.prov.bz.it

8.5. Bestimmungen zu den Verwaltungstätigkeiten und Verfahrensarten

Bestimmungen über
1_die Dauer des Verwaltungsverfahrens
2_die verantwortliche Organisationseinheit und den Verfahrensverantwortlichen
3_die Modalitäten für den Erhalt von Informationen zu den laufenden Verfahren seitens der betroffenen Person
4_über die Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtschutzes

gemäß des Landesgesetzes Nr. 17, vom 22. Oktober 1993, “Regelung des Verwaltungsverfahrens”.

10. Ausschreibungen und Verträge

10.1. Allgemeiner Abschnitt für alle Verfahren/Sezione generale

Automatizzazione delle procedure

Ausschreibungen und Verträge werden in der entsprechenden Sektion des Ausschreibungsportals ISOV-AOV veröffentlicht:

Piattaforma contratti pubblici PCP

XML-Dateien ANAC (bis 2022) 
(Veröffentlichungen gemäß Gesetz 190/2012) 
Ökonomatsausgaben

Acquisizione interesse realizzazione opere incompiute
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: l’istituzione scolastica non ha competenza in materia di realizzazione di opere

Mancata redazione programmazione
Es sind keine Lieferungen und Dienstleistungen im Wert gleich/über 140.000 Euro vorgesehen

Zwei- und Dreijahresprogramm ab 2020 (vor dem Jahr 2020 wurden keine Dekrete erstellt): 

Veröffentlichung der Zwei- und Dreijahresprogramme auf der ISOV Plattform und ihre Übermittlung an das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT)

Documenti sul sistema di qualificazione
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: la sezione non è applicabile all’istituzione scolastica

Gravi illeciti professionali
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica

Öffentliche Investitionsprojekte: 

Ausschreibungen Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza – PNRR:

Informationen und Unterlagen zu PNRR 4.0
Informationen und Unterlagen zu PNRR 3.1
Informationen und Unterlagen zu PNRR 1.2
Informationen und Unterlagen zu PNRR 1.4.1

10.2. Veröffentlichung/Pubblicazione

Informationen zu jedem einzelnen Verfahren:

Procedure/Verfahren:

Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: Sottosezione non applicabile all’istituzione scolastica

Ausschreibungsunterlagen:

Ermächtigungen der Ankäufe

10.3. Vergabe/Affidamento

Bewertungskommissionen

Keine Kommission eingesetzt

Chancengleichheit und berufliche Eingliederung

Pari opportunità e inclusione lavorativa nei contratti pubblici PNRR e PNC e nei contratti riservati:

Copia dell’ultimo rapporto sulla situazione del Personal maschile e femminile prodotto al momento della presentazione della domanda di partecipazione o dell’offerta da parte degli operatori economici tenuti, ai sensi dell’art. 46, del d.lgs. n. 198/2006, alla sua redazione (operatori che occupano oltre 50 dipendenti) (art. 47, c. 2, d.l. 77/2021) > Gli appaltatori hanno dichiarato di essere un’azienda pubblica o privata, che alla data del 31/12/2021 NON occupava oltre cinquanta dipendenti e quindi di NON essere tenuti a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del Personal di cui all’art. 46 d.lgs. 198/2006;

> Alle Informationen und Unterlagen zu PNRR

Lokale öffentliche Dienstleistungsaufträge / Affidamenti Servizi Pubblici Locali (SPL)

Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: Sottosezione non applicabile all’istituzione scolastica

10.4. Ausführung/Esecutiva

Technischer Beirat / Collegio Consultivo Tecnico (CCT)
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: Sottosezione non applicabile all’istituzione scolastica

Chancengleichheit und berufliche Eingliederung

Relazione di genere sulla situazione del Personal maschile e femminile consegnata, entro sei mesi dalla conclusione del contratto, alla S.A. dagli operatori economici che occupano un numero pari o superiore a quindici dipendenti (art. 47, c. 3, d.l. 77/2021)

> Alle Informationen und Unterlagen zu PNRR

Sponsorverträge/Sponsorizzazioni

Trifft auf die Schule nicht zu

Notfallmaßnahmen/Procedure di somma urgenza

Trifft auf die Schule nicht zu

Projektbezogene Finanzierung/Finanza di progetto

 

Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile alle istituzioni scolastiche

Letzte Aktualisierung: 11.06.2026 
11. Subventionen, Beiträge, Zuschüsse und wirtschaftliche Vergünstigungen

11.1. Kriterien und Modalitäten

Erlass vom Schulbeitrag: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrats Nr. 8 vom 03.12.2019 geregelt und sieht im Wesentlichen folgendes vor:

Die Befreiung vom jährlichen Schulbeitrag ist bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit bei einem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) von weniger als 0,30, die in der EEVE Erklärung aufscheint, vorzusehen. Die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.

Beitrag bei mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrates Nr. 9 vom 03.12.2019 geregelt und sieht im Wesentliches folgendes vor:

  • wirtschaftlich bedürftige Schüler*innen erhalten bei der Durchführung von mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrfahrten der 3. 4. und 5. Klassen, Kultur- und Sprachreisen, Projektfahrten mit Vertiefung von Lerninhalten vor Ort) einen Beitrag von der Schule.
  • Für die Berechnung des Beitrages wird der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der EEVE Erklärung herangezogen.
  • Sollte eine außerschulische Förderung möglich sein (z.B. Förderung von Sprachreisen von Seiten der öffentlichen Hand), so muss der*die Schüler*in diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen, sofern diese für ihn*sie annähernd (+/-10%) dasselbe Ausmaß erreicht. Als Grundlage werden die ausbezahlten Beträge der vergangenen Veranstaltungen herangezogen.
  • Die Schule weist jährlich einen fixen Betrag zur Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Schüler*innen aus, der in den 5% des erwirtschafteten Betrages des Schulballes enthalten ist, siehe Reglement des Schulballes. Die Beiträge sind je nach Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der EEVE Erklärung gestaffelt, die aus der beigefügten Tabelle ersichtlich sind.
  • Einkünfte der Schüler*innen, die aus Veranstaltungen und Aktivitäten zum Zwecke der Finanzierung einer Lehr- oder Projektfahrt (Maturaball, Verkauf von Kuchen an Elternsprechtagen, Preiswatten, Weihnachtsmarkt, Sponsorengelder usw.) oder aus Preisgelder bei Wettbewerben stammen, müssen angegeben werden und werden in Abzug gebracht.
  • Die Schule kann die unter Punkt 2, 3 und 4 gemachten Angaben überprüfen; falsche Angaben haben den Ausschluss von der Begünstigung zur Folge.
  • Bei besonderen Härtefällen, die von obgenannter Regelung ausgeschlossen und die überprüfbar zu begründen sind, entscheiden der Schuldirektor zusammen mit dem Klassenvorstand über die Gewährung eines Beitrages.
  • Die Tabelle für die Staffelung der Beiträge bildet einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Beschlusses und richtet sich an die Verordnung der Studienbeihilfen.

Die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.

11.2. Gewährungsakte / Atti di concessione

Es wurde kein Gewährungsakt erlassen.

12. Haushalt

12.1. Budget und Jahresabschluss

Hier ist das Budget und der Jahresabschluss der Schule veröffentlicht.

Haushaltsvoranschlag

Jahresabschlussrechnung
 12.2. Kennzahlplan und zu erwartende Haushaltsergebnisse

Für die Schule nicht zutreffend > Nota: le istitutzioni scolastiche non hanno contabilità finanziaria

 Letzte Aktualisierung: 11.06.2026

13. Immobilien und Vermögensverwaltung

13.1. Immobilienvermögen 

Die Schule verfügt über kein Immobilienvermögen; das Schulgebäude befindet sich im Eigentum des Benediktinerstifts Marienberg und der Gemeinde Meran.

Die Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der Planung, des Baus, der Erweiterung und des Umbaus, der Instandhaltung, der Verwaltung und der Einrichtung von Schulgebäuden mit Zubehör, in denen Kindergärten, Grundschulen oder Sekundarschulen ersten Grades untergebracht werden sollen, werden von den einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbunden Südtirols im jeweiligen Gebiet wahrgenommen; jene Verwaltungsaufgaben hingegen, die Sekundarschulen zweiten Grades und Kunstschulen – einschließlich Konservatorien – betreffen, werden vom Land wahrgenommen.

13.2. Miet- oder Pachtzinse

Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran hat keine Miet- oder Pachtzinse entrichtet/eingehoben.

14. Kontrollen über die Verwaltung und Beanstandungen

14.1. Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane

Mit Dekret des Landesdirektors für deutschsprachige Berufsbildung 9240/2025 wurden folgende Personen als Mitglieder des für die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung: Paulmichl Manuela und Weiss Adelheid

Die Schule hat in diesem Feld die nicht umgesetzten Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule und der eventuell vorhandenen Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule zu veröffentlichen.

Performanceplan/Documento dell’OIV di validazione della Realazione sulla Performance (art. 14, c.4, lett. c, d.lgs. n. 150/2009)
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: n./a. Il nuovo documento di programmazione [= PIAO] deve essere adottato da tutte le pubbliche amministrazioni, con esclusione delle scuole di ogni ordine e grado e delle istituzioni educative, di cui all’articolo 1, comma 2, del decreto legislativo 30 marzo 2001, n. 165, entro il 31 gennaio di ogni anno.” (Circolare 2/2022_PIAO)

Performanceplan/Realazione sulla Performance (art. 14, c.4, lett. c, d.lgs. n. 150/2009)
Für die Schule nicht zutreffend > NOTA: n./a. Il nuovo documento di programmazione [= PIAO] deve essere adottato da tutte le pubbliche amministrazioni, con esclusione delle scuole di ogni ordine e grado e delle istituzioni educative, di cui all’articolo 1, comma 2, del decreto legislativo 30 marzo 2001, n. 165, entro il 31 gennaio di ogni anno.” (Circolare 2/2022_PIAO)

Andere Akte der unabhängigen Prüforgane / Altri atti degli organismi indipendenti di valutazione, nuclei di valutazione o altri organismi con funzioni analoghe, procedendo all’indicazione in forma anonima dei dati personali eventualmente presenti
Es sind keine Dokumente bekannt > NOTA: Non presenti altri atti

Prüfberichte der Kontrollorgane/Relazioni degli organi di revisione amministrativa e contabile

Budget

Jahresabschluss

Andere

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2022

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2023
Beschluss der ANAC – Nr. 203 vom 17. Mai 2023

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2024
Beschluss der ANAC – Nr. 213 vom 23. April 2024

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2025
Beschluss der ANAC – Nr. 192 vom 7. Mai 2025

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2026
Beschluss der ANAC – Nr. 168 vom 15. April 2026

 

14.2. Rechnungshof

Es sind keine Beanstandungen vonseiten des Rechnungshofes bekannt.

Letzte Änderung: 11.06.2026

15. Erbrachte Dienstleistungen

15.1. Dienstcharta und Qualitätsstandards

Die Dienste der Schule orientieren sich nach den allgemeinen Dienstleistungsgrundsätze der Schule

Um die Qualität des Schulsystems in Südtirol zu steigern, definieren die Evaluationsstellen der drei Sprachgruppen auf Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie im Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 (Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe) vorgegeben sind, einen für die Schulen verbindlichen Qualitätsrahmen
Ein langfristiges Qualitätskonzept sowie konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind im Dreijahresplan des Bildungsangebotes verankert. Der Dreijahresplan berücksichtigt somit die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bildungsangebotes, die aus den Ergebnissen der internen und externen Evaluation hervorgehen.
 

15.2. Verbuchte Kosten

Trifft auf die Schulen nicht zu > NOTA: Voce non prevista per gli istituti scolastici (Del. ANAC 430/2016)

15.3. Sammelklagen

Es ist nicht bekannt, dass Sammelklagen gemäß Artikel 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 189/2009, mit dem Ziel die korrekte Abwicklung einer Aufgabe oder Erbringung eines Dienstes wiederherzustellen, gegen die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran eingebracht wurden. Folglich gibt es derzeit weder Daten über Urteile noch zur Befolgung der Urteile angewendete Maßnahmen die der Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 4 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 198/2009 unterliegen.

15.4. Wartelisten

Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran erbringt keine Leistungen für den Sanitätsbetrieb. Folglich findet die Bestimmung laut Artikel 41, Absatz 6, des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013, welche die Angabe der Kriterien für die Erstellung der Wartelisten, die vorgesehenen Wartezeiten und die effektiven durchschnittlichen Wartezeiten vorsieht, keine Anwendung.

15.5. Online Dienste

Die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran stellt keine Onlinedienste bereit.

Letzte Änderung: 11.06.2026

16. Zahlungen der Verwaltung

16.1. Daten zu den Zahlungen

Daten zu den Zahlungen in Bezug auf die Art der getätigten Ausgaben, den Bezugszeitraum und die Empfänger.

Jahr 2026 / Anno 2026

Jahr 2025 / Anno 2025

Jahr 2024 / Anno 2024

Jahr 2023 / Anno 2023

Jahr 2022 / Anno 2022

 

16.2. Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung

Durchschnittlicher Indikator zum Zahlungsverhalten für den Erwerb von Gütern, Dienstleistungen, beruflichen Leistungen und Lieferungen.

Der trimestrale und jährliche Indikator zum Zahlungsverhalten (vom Jahr 2019 bis zum jetzigen Zeitpunkt) im Sinne des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 22.09.2014 (GU Serie Generale del 14.11.2014), des Art. 33 des Legislativdekretes Nr. 33/2013 und des Art. 9 des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 22.09.2014 ist in der Tabelle angeführt:

Jahr 2026/Anno 2026

Jahr 2023/Anno 2023
Jahr 2021/Anno 2021

16.2. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und Anzahl der Gläubigerunternehmen

Gesamtbetrag der Verbindichkeiten (Ende des Jahres) / Ammontare complessivo dei debiti (Complessivo annuale)

Verschuldungsstock zum 31.12.2021 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2021 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2021.

Verschuldungsstock zum 31.12.2022  / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2022 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2022.

Verschuldungsstock zum 31.12.2023 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2023 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2023.

Verschuldungsstock zum 31.12.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2024.

Verschuldungsstock zum 31.12.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2025.

I dati riportati sono quelli risultatnti dal portale areaRGS (Ragioneria Generale dello Stato) Piattaforma dei crediti commerciali – Stock del debito

 

Gesamtbetrag der Verbindichkeiten (Trimestrale Mitteilung ab dem Finanzjahr 2024) / Ammontare complessivo dei debiti (Complessivo trimestrale a partire dall’anno 2024)

Verschuldungsstock zum 31.03.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.03.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2024.

Verschuldungsstock zum 30.06.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.06.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2024.

Verschuldungsstock zum 30.09.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.09.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 settembre 2024.

Verschuldungsstock zum 31.12.2024 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2024 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2024.

Verschuldungsstock zum 31.03.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.03.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2025.

Verschuldungsstock zum 30.06.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.06.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2025.

Verschuldungsstock zum 30.09.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.09.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 settembre 2025.

Verschuldungsstock zum 31.12.2025 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.12.2025 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 dicembre 2025.

Verschuldungsstock zum 31.03.2026 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 31.03.2026 – Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 31 marzo 2026.

Verschuldungsstock zum 36.06.2026 / Ammontare complessivo dei debiti – Situazione al 30.06.2026Si dichiara che, per l’Amministrazione/Ente Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran, non risultano debiti – per somme dovute per somministrazioni, forniture e appalti e per obbligazioni relative a prestatzioni professionali – certi, liquidi ed esigibili, maturati al 30 giugno 2026.

I dati riportati sono quelli risultatnti dal portale areaRGS (Ragioneria Generale dello Stato) Piattaforma dei crediti commerciali – Stock del debito

16.4. IBAN und elektronische Zahlung

Bankkoordinaten
Delibera ANAC n. 77 del 16 febbraio 2022: … “per evitare che gli utenti possano eseguire dei bonifici non integrati con il sistema pagoPA, é fatto divieto ai soggetti tenuti per legge all’adesione a pagoPA di pubblicare in qualsiasi modo l’IBAN di accredito” (cfr. § 5 Linee guida Agid) …

Die Pflicht zur Veröffentlichung des IBAN endete mit dem “Decreto Semplificazioni” (Gesetzesdekret 76/2020, umgewandelt in Gesetz 120/2020), welches ab 01.03.2021 den öffentlichen Verwaltungen (einschließliche Bildungseinrichtungen) zur Pflicht machte, die pagoPA-Plattform für die Verwaltung von Zahlungen der Bürger zu nutzen.

Ämterkodex
UFBNIA

Öffentliche Verwaltung und elektronische Zahlungen
pagoPA ist das neue staatliche Zahlungssystem, das wie vom “Codice per l’Amministrazione Digitale” (CAD) vorgesehen, im Rahmen des gesamtstaatlichen Technologieinnovationsprozesses der öffentlichen Verwaltung, von der “Agenzia per l’Italia Digital” (AgID), enwickelt wurde. AgID hat die staatliche Zahlungsplattform (“Nodo Nazionale dei Pagamenti”) eingeführt, um auf dem gesamten Staatsgebiet, den Zahlungskreislauf einheitlich zu verwalten. An die staatliche Zahlungsplattform sind einerseits, verpflichtend, die öffentlichen Verwaltungen und andererseits die von pagoPA Spa zertifizierten Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, kurz PSP) angeschlossen. Für weitere Informationen

 
Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
17. Öffentliche Bauarbeiten

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.

18. Raumplanung und Raumordnung

18.1. Raumplanung und Raumordnung / Raumplanung und -verwaltung (da pubblicare in tabelle)

Akten zur Raumplanung und Raumordnung, unter anderem Raumordnungspläne, Koordinierungspläne, Landschaftspläne, Bauleitpläne bzw. städtebauliche Instrumente, sowohl allgemeine als auch umsetzende, sowie deren Änderungen / Atti di governo del territorio quali, tra gli altri, piani territoriali, piani di coordinamento, piani paesistici, strumenti urbanistici, generali di attuazione, nonché le loro varianti
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica

Dokumentation zu jedem einzelnen Einreichungsverfahren / Documentazione relativa a ciascun procedimento di presentazione
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica
19. Umweltinformationen

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.

20. Akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.

21. Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen

21.1. Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen / Außerordentliche Interventionen und Notstandseingriffe (da pubblicare in tabelle)

Beschlüsse betreffend außergewöhnliche und dringliche Eingriffe, die Abweichungen von der geltenden Gesetzgebung beinhalten, unter ausdrücklicher Angabe der gegebenenfalls abweichenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Gründe für die Abweichung, sowie der Gründer für die Abweichung, sowie unter Angabe etwaiger ergangener verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Entscheidungen / Maßnahmen adottati concernenti gli Außerordentliche Interventionen und Notstandseingriffe che comportano deroghe alla legislazione vigente, con l’indicazione espressa delle norme di legge eventualmente derogate e dei motivi della deroga, nonchè con l’indicazione di eventuali atti amministrativi o giurisdizionali intervenuti
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica

Gegebenenfalls festgelegte Fristen für die Ausübung der Befugnis zur Verabschiedung außergewöhnlicher Maßnahmen / Termini temporali eventualmente fissati per l’esercizio dei poteri di adozione dei Maßnahmen straordinaria
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica

Geplante Kosten der Maßnahmen sowie die tatsächlich von der Verwaltung entstandenen Kosten/ Costo previsto degli itnerventi e costo effettivo sostenuto dall’amministrazione
Trifft auf die Schule nicht zu > NOTA: la sezione non é applicabile all’istituzione scolastica

22. Sonstige Inhalte

22.1. Vorbeugung der Korruption

Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit GvD Nr. 97/2016 und Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektoren übertragen.
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz samt Anlagen und zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung laut Artikel 1, Absatz 2-bis des Gesetzes Nr. 190/2012
Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz:

Verordnungen für die Vorbeugung und Unterdrückung der Korruption und der Illegalität: > auf die Schule nicht zutreffend

 Bericht des/der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz (bis zum 15. Dezember jeden Jahres):

Von der ANAC erlassene Maßnahmen und Anpassungsakte an diese Maßnahmen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle bei Korruptionsbekämpfung: Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 190/2012 bekannt (letzte Aktualisierung am 17.06.2025)

Feststellungsakte von Übertretungen gemäß Gesetzesdekret Nr. 39/2013: Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 190/2012 bekanntt. (letzte Aktualisierung am 17.06.2025)

Zuständigkeiten:
Die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung an den autonomen Schulen (RPC) – die Bildungsdirektor/innen
Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektor/innen die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung aus.
 
Die Beauftragten für die Vorbeugung der Korruption – die Abteilungsdirektor/innen der Bildungsdirektionen
Auf Landesebene üben die Abteilungsdirektor*innen der jeweiligen Bildungsdirektionen die Funktion des Beauftragten für die Korruptionsvorbeugung aus.
 
Die Schulführungskräfte sind für alle Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen der Schule verantwortliche, für die sie zuständig sind.
 
Die Bediensteten der autonomen Schulen sind, obwohl die gesetzliche Bestimmung die Verantwortung im Falle von Korruptionsvorfällen dem Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung überträgt (Art. 1, Abs. 12 des Gesetzes Nr. 190/2012), in Bezug auf ihre tatsächlich ausgeführten Aufgaben persönlich verantwortlich.
 
Meldungen rechtswidrigen Verhaltens
Die rechtliche Regelung des Whistleblowing sieht spezifische Schutzmechanismen zugunsten des öffentlichen Bediensteten vor, der unerlaubte Handlungen meldet. Mit Entscheidung Nr. 6 vom 28. April 2015 hat die Gesamtstaatliche Antikorruptionsbehörde (ANAC) “Richtlinien im Bereich Schutz des öffentlichen Bediensteten, der unerlaubte Handlungen meldet (sog. Whistleblower)” erlassen, mit welchen den öffentlichen Verwaltungen detaillierte Anweisungen zur Umsetzung dieses Instituts erteilt wurden. Der Schutz des Whistleblower ist eine Pflicht für die öffentliche Verwaltung, die zu diesem Zweck “konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten” zu treffen hat und die im dreijährigen Antikorruptionsplan genauer erläutert wird.
 
Für die Meldung unerlaubter Handlungen wurden entsprechende E-Mail Postfächer aktiviert (für deutschsprachige Schulen whistleblowerdeu@schule.suedtirol.it
 

22.2. Bürgerzugang

Mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:
a) Einfacher Bürgerzugang:
Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der institutionellen Website im Bereich Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist (Artikel 5, Absatz 1 gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).
b) Allgemeiner Bürgerzugang:
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der Landesverwaltung, welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Artikel 5, Absatz 2 und Artikel 5-bis gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).

An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an die Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran zu richten:

Wirtschaftsfachoberschule “Franz Kafka” Meran
Rennweg 3
39012 Meran
Tel. +39 0473 237545
PEC: hob.meran@pec.prov.bz.it
E-Mail: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it

22.3. Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem/jeder Bürger/in kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden.
Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Überlassung von Daten oder Unterlagen in elektronischer Form ist kostenlos, unbeschadet der Rückerstattung der von der Verwaltung tatsächlich getragenen und belegten Kosten für die Wiedergabe auf externen Datenträgern. Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Landesverwaltung den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung auf dem Postwege beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.
In den letzten sechs Monaten wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt.<
Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion “Transparente Verwaltung” können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: os-wfo.meran@schule.suedtirol.it

Letzte Aktualisierung: 30.06.2025