Zutritt für Eltern und Dritte zum Schulgebäude NUR MIT GREEN PASS

Das Gesetzesdekret Nr. 122 vom 10.09.2021 sieht auf gesamtstaatlicher Ebene nun eine erweiterte Pflicht zur Vorlage des Grünen Passes vor. Ab sofort müssen nicht nur Lehrpersonen, sondern auch Eltern und Dritte vor dem Betreten von Kindergärten und Schulen einen gültigen Grünen Pass vorlegen.

An unserer Schule wird für die obgenannten Personengruppen der Grüne Pass folgendermaßen kontrolliert:

Sie betreten das Schulgebäude über den Eingang bei der Bar „Tip Top“, der Grüne Pass wird im Schulsekretariat kontrolliert.

Elternabend am 20.09.2021:

Auch für die Teilnahme am Elternabend ist der Grüne Pass notwendig, er wird am Haupteingang kontrolliert. Der Einlass findet bereits ab 18.30 Uhr statt.

Der Direktor

Dr. Werner J. Mair